Die Zunftgesellschaft zu Schmieden ist eine der 13 Gesellschaften und Zünfte in der Stadt Bern und durch die Verfassung des Kantons Bern[3] garantierte öffentlich-rechtliche Körperschaft. Sie ist eine burgerliche Korporation im Sinn der bernischen Gemeindegesetzgebung[4] und untersteht der Aufsicht der kantonalen Behörden. Als Personalkörperschaft hat sie kein eigenes Territorium und ist steuerpflichtig. Sie umfasst alle Burgerinnen und Burger von Bern, die das Zunftrecht zu Schmieden besitzen. Zurzeit umfasst die Zunftgesellschaft zu Schmieden ungefähr 2200 Mitglieder.
Die Zunftgesellschaft wurde erstmals 1345 erwähnt und umfasste die metallverarbeitenden Handwerke. Ab dem 15. Jahrhundert musste einer der vier Venner Berns Stubengeselle zu Schmieden sein. Die aufstrebenden Geschlechter der Vennergesellschaften Pfistern, Schmieden, Metzgern und Gerwern hatten damit ein politisches Vorrecht. Zahlreiche Familien widmeten sich zunehmend der Politik und bildeten in der Neuzeit das Patriziat. Dies erklärt die hohe Anzahl regierender Familien auf Schmieden.
Daniel Schläppi: Die Zunftgesellschaft zu Schmieden in Bern zwischen Tradition und Moderne. Sozial-, struktur- und kulturgeschichtliche Aspekte von der Helvetik bis ins ausgehende 20. Jahrhundert (= Archiv des Historischen Vereins des Kantons Bern. Bd. 81). Historischer Verein des Kantons Bern, Bern 2001, ISBN 3-85731-021-9 (Zugleich: Bern, Univ., Diss., 2000).
Paul Wäber: Die Gesellschaft zu Schmieden in Bern. Ihr Leben und ihre Entwicklung in sechs Jahrhunderten, Bern 1938.
↑Staatskanzlei des Kantons Bern: Verfassung des Kantons Bern. SR 131.212. In: Systematische Rechtssammlung SR. Stimmvolk des Kantons Bern, 6. Juni 1993, abgerufen am 14. Juni 2018 (Artikel 107 in Abschnitt 7 Gemeinden; Stand am 11. März 2015).
↑Staatskanzlei des Kantons Bern: Gemeindegesetz des Kantons Bern. BSG 170.11. In: Systematische Rechtssammlung des Kantons Bern BSG.Grosser Rat des Kantons Bern, 16. März 1998, abgerufen am 14. Juni 2018 (Artikel 117 in Abschnitt 2.2 Burgergemeinden und burgerliche Korporationen; Stand am 1. Januar 2014).