Bundesministerium der Justiz
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ)[3] ist eine oberste Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Es hat seinen Hauptsitz bzw. ersten Dienstsitz in Berlin und seinen zweiten Dienstsitz in der Bundesstadt Bonn. Hervorgegangen ist das am 20. September 1949 seine Tätigkeit aufnehmende Bundesministerium aus dem Reichsministerium der Justiz (bis 23. Mai 1945). Mit der Ernennung des Kabinetts Merkel III wurde das Bundesministerium der Justiz (BMJ) kraft Organisationserlass vom 17. Dezember 2013 um den Bereich Verbraucherschutz erweitert und in Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) umbenannt. In den Medien wurde das BMJV – je nach Fokus der Berichterstattung – häufig kurz als Bundesjustizministerium oder als Verbraucherschutzministerium bezeichnet. Im Kabinett Scholz wurde die Zuständigkeit für den Verbraucherschutz auf das Umweltministerium übertragen, im Gegenzug erhielt das BMJ die Zuständigkeit für Bürokratieabbau und den Nationalen Normenkontrollrat vom Bundeskanzleramt.[4] Leiter der Behörde ist der Bundesminister der Justiz; Amtsinhaber ist seit dem 7. November 2024 Volker Wissing (parteilos).[5] Dienstsitz des Ministeriums war von 1949 bis 1973 die Rosenburg in Bonn-Kessenich. Seit 1999 ist der Dienstsitz in Berlin. GeschichteKlassisches RessortDas Justizministerium gehört zusammen mit den Innen-, Außen-, Finanz- und Verteidigungsministerien zu den sogenannten klassischen Ressorts. Diese Bezeichnung rührt daher, dass es in der ersten deutschen Reichsregierung nur diese Geschäftsbereiche gab. Gleichzeitig gehört es nach Art. 96 Abs. 2 GG zu den drei vom Grundgesetz vorgeschriebenen Ministerämtern (Finanzen, Justiz und Verteidigung), den sogenannten Pflichtressorts. Das Ministerium begann 1949 mit etwa 80 Beschäftigten und hat heute über 897 Mitarbeiter (Stand: Juni 2023). Die Arbeit des Ministeriums ist in Fachabteilungen für bestimmte Rechtsgebiete (Abteilungen I bis IV), abteilungsübergreifende Zuständigkeiten (Abteilungen D und R) sowie eine Verwaltungs- und eine Leitungsabteilung unterteilt. Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen VergangenheitIm Januar 2012 setzte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eine unabhängige Kommission aus Historikern und Juristen unter Leitung von Manfred Görtemaker und Christoph Safferling ein, die die nationalsozialistische Vergangenheit erforschen und darstellen sollte.[6] Ein Vorbericht wurde 2013,[7] die Ergebnisse vierjähriger Forschungsarbeit unter Einbezug aller Akten wurden 2016 veröffentlicht.[8] Schon der Vorbericht machte folgende Feststellungen:[9]
Im Abschlussbericht und seiner offiziellen Kurzfassung[10] wurde die erste Bestandsaufnahme bestätigt, besondere Brisanz zeigten die Ergebnisse zur Auswirkung der personellen Kontinuität auf die Rechtsprechung und Gesetzgebung der Bundesrepublik bis zum Ende der 1960er Jahre:
Die genaue Recherche erwies, dass bis zu 77 % der Juristen eine Nazi-Vergangenheit hatten, dabei hatten 94 % der untersuchten Juristen in Spitzenpositionen ein Prädikatsexamen und 58 % den Doktortitel. Eine Abteilung des Ministeriums, die 1953 ins Auswärtige Amt verlegt wurde, habe sich bis 1968 damit befasst, Verdächtige rechtzeitig zu warnen und flüchtige Täter im Ausland zu betreuen. Bundesminister Heiko Maas zog aus den „erschreckenden Befunden“ die Konsequenz, dass dieser Teil der Geschichte Teil der Juristenausbildung werden müsse.[12] Bekannte Mitarbeiter dieser Zeit waren Eduard Dreher, Verantwortlicher für die nachträgliche Verjährung von Straftaten, Heinrich Ebersberg, Josef Schafheutle, Franz Massfeller, Max Merten, Walter Roemer, Hans Gawlik und Ernst Kanter. ZuständigkeitOberster Dienstvorgesetzter im Ministerium ist der Bundesminister der Justiz. Dem jeweiligen Amtsinhaber stehen ein beamteter sowie ein parlamentarischer Staatssekretär zur Seite. Das Bundesjustizministerium ist innerhalb der Bundesregierung gemeinsam mit der Bundesministerium des Innern für das Verfassungsrecht federführend zuständig.[13] Im föderativen System Deutschlands ist die Verwaltung der Justiz, Rechtspflege und Strafverfolgung in erster Linie Sache der Bundesländer. Zentrale Aufgabe des Bundes auf dem Gebiet der Justiz ist die Sicherung und Fortentwicklung des Rechtsstaats. Diesem Ziel entspricht die gesetzgeberische Tätigkeit. Sie umfasst die Vorbereitung neuer Gesetze und die Vorbereitung und Änderung oder die Aufhebung von Gesetzen in den klassischen Gebieten des Rechts, nämlich dem bürgerlichen Recht, dem Strafrecht, dem Handels- und Gesellschaftsrecht, dem Urheberrecht und dem gewerblichen Rechtsschutz, dem Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht für die einzelnen Gerichtsbarkeiten (außer Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit) sowie dem Dienst- und Berufsrecht der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare. Ferner ist das Ministerium für die mit der Herstellung der Einheit Deutschlands erwachsenen Aufgaben im Bereich der strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung und der „offenen Vermögensfragen“ zuständig. Das Ministerium prüft ferner bei allen von anderen Ministerien vorbereiteten Gesetzes- und Verordnungsentwürfen die Rechtsförmlichkeit, um zu gewährleisten, dass die gesetzlichen Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Seit 2013 bis zur Regierungsneubildung im Dezember 2021 war dem Ministerium zudem der rechtliche und wirtschaftliche Verbraucherschutz zugeordnet, welcher bis zu diesem Zeitpunkt dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unterstellt war. Das Ministerium ist Herausgeber der Veröffentlichungsorgane Bundesgesetzblatt und Bundesanzeiger und bereitet die Wahl der Richter des Bundesverfassungsgerichts und der Richter an den obersten Gerichtshöfen des Bundes vor. Zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehören
Außerdem ist es für das Verfahrensrecht und die Regelungen zur Organisation und Zuständigkeit der Gerichte in zivil-, straf-, verwaltungs- und finanzgerichtlichen Prozessen zuständig.[17] Europäische Union und internationale AspekteDer Bundesjustizminister ist Teil der Gesetzgebung der Europäischen Union im Rahmen des Ministerrates für Justiz und Inneres. Während in Deutschland eine strikte Trennung zwischen Gefahrenabwehr (präventiver Gewalt → Innenministerium) und Strafverfolgung (repressiver Gewalt → Justizministerium) stattfindet, bestehen in einigen Staaten keine derartigen Trennungen. In Großbritannien wird die Strafverfolgung und die Gefahrenabwehr unter den Secretary of State for the Home wahrgenommen. In den Vereinigten Staaten heißt der Justizminister Attorney General. Im US-amerikanischen System besteht keine Trennung zwischen Strafverfolgungsaufgaben und der Gefahrenabwehr. Sowohl dem Justizministerium (United States Department of Justice) als auch dem neugeschaffenen Department of Homeland Security und diversen anderen Ministerien sind sowohl Strafverfolgungsbehörden als auch Gefahrenabwehrdienste (Intelligence Services) unterstellt. Das BMI ist zusammen mit dem BMJV federführend für die verfassungsrechtliche Prüfung nach Art. 59 GG zuständig. Das bedeutet, dass alle völkerrechtlichen Verträge der Bundesregierung und aller Ressorts insbesondere dahingehend überprüft werden, ob für die innerstaatliche Anwendung ein Vertragsgesetz notwendig ist.[18] Bundesminister seit 1949Nachdem Fritz Neumayer das Kabinett verlassen hatte, übernahm der damalige Bundesminister für Angelegenheiten des Bundesrates Hans-Joachim von Merkatz auch das Justizministerium und führte kurzzeitig bis zur Bundestagswahl 1957 zwei Ressorts.
Parlamentarische Staatssekretäre
Beamtete Staatssekretäre
Frühere MinisterienFrühere Ministerien mit ähnlichen Aufgaben waren[19]:
Literatur
Weblinks
EinzelnachweiseKoordinaten: 52° 30′ 44,4″ N, 13° 23′ 43,2″ O
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