Bundesverwaltungsgericht (Deutschland)
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art (Verwaltungsgerichtsbarkeit)[1] und neben dem Bundesarbeitsgericht, Bundesgerichtshof, Bundesfinanzhof und Bundessozialgericht einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes.[2][3] Es hat seinen Sitz im Gebäude des ehemaligen Reichsgerichts in Leipzig. Als Behörde ist das Bundesverwaltungsgericht wie der Bundesfinanzhof und der Bundesgerichtshof dem Portefeuille des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) unterstellt und unterliegt dessen allgemeiner Dienstaufsicht. In seiner Tätigkeit als Gericht ist es jedoch unabhängig. GeschichteDas Bundesverwaltungsgericht wurde aufgrund von Art. 95 Abs. 1 GG durch Gesetz vom 23. September 1952 (BGBl. I S. 625) errichtet. Der Sitz des Bundesverwaltungsgerichts war zunächst Berlin. Seit dem 8. Juni 1953 war das Bundesverwaltungsgericht in den früheren Räumen des Preußischen Oberverwaltungsgerichts untergebracht. Die Entscheidung für Berlin als Dienstsitz war unter den Besatzungsmächten umstritten; insbesondere die Sowjetunion stand dem ablehnend gegenüber. Dies hatte zur Folge, dass mit der Wiederbewaffnung der Bundesrepublik die Wehrdienstsenate des Bundesverwaltungsgerichts nach München umziehen mussten. Seit dem Umzug des Bundesverwaltungsgerichts von Berlin nach Leipzig in das Reichsgerichtsgebäude residieren auch sie in Leipzig. Leipzig wurde durch Gesetz vom 21. November 1997 als neuer Sitz des Bundesverwaltungsgerichts bestimmt. § 2 der Verwaltungsgerichtsordnung wurde entsprechend geändert. Der offizielle Tag des Sitzwechsels des Bundesverwaltungsgerichts von Berlin nach Leipzig und der Wehrdienstsenate von München nach Leipzig wurde durch die Bundesministerin der Justiz durch Rechtsverordnung vom 24. Juni 2002 auf den 26. August 2002 festgelegt.[4] Das jüngste Kapitel in der Geschichte des Bundesverwaltungsgerichts ist somit mit der Nutzung des einstigen Reichsgerichtsgebäudes in Leipzig verbunden – es begann offiziell mit der feierlichen Einweihung des Gebäudes als Bundesverwaltungsgericht am 12. September 2002.[5] Gerichtsorganisation und SpruchkörperBeim Bundesverwaltungsgericht sind derzeit 14 Senate eingerichtet: elf Revisionssenate, zwei Wehrdienstsenate und ein Fachsenat (zu letzterem: § 189 i. V. m. § 99 Abs. 2 VwGO). Früher existierten zudem drei Disziplinarsenate, die 1971, 2004 und 2015 aufgelöst wurden. Bei den Revisionssenaten sind fünf bis sieben Berufsrichter eingesetzt; Entscheidungen ergehen in der Besetzung von fünf Richtern, bei Beschlüssen außerhalb der mündlichen Verhandlung in der Besetzung von drei Richtern (§ 10 Abs. 3 VwGO). Bei den Wehrdienstsenaten sind drei Berufsrichter eingesetzt; sie entscheiden im Falle mündlicher Verhandlung unter Hinzuziehung zweier ehrenamtlicher Richter aus dem Kreis der Bundeswehr. Beim Fachsenat sind, parallel zu ihrer Zugehörigkeit zu einem der anderen Senate, vier Berufsrichter eingesetzt; er entscheidet in der Besetzung mit drei Richtern. Am Bundesverwaltungsgericht sind insgesamt 59 Berufsrichter planmäßig tätig. Vor 1971 gab es nur zwei Richterinnen am Bundesverwaltungsgericht, Charlotte Schmitt (1953) und Pauline Hopf (1967). 2013 standen 25 Frauen 247 Männern gegenüber.[6] Im Februar 2024 waren am Bundesverwaltungsgericht 23 Bundesrichterinnen und 36 Bundesrichter tätig.[7] Die Geschäftsverteilung und Besetzung der 14 Senate bestimmt sich nach dem gültigen Geschäftsverteilungsplan. Derzeit (Stand Februar 2024)[8] bestehen im Groben folgende Zuständigkeiten: I. Revisionssenate
II. Fachsenat nach § 189 VwGO: In-Camera-Verfahren III. Wehrdienstsenate
IV. Großer Senat (§ 11 VwGO) V. Güterichter im Sinne von § 173 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 278 Abs. 5 Satz 1 ZPO VerfahrenDas Bundesverwaltungsgericht wird hauptsächlich als Revisionsinstanz in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten gegen Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte (OVG), die in manchen Bundesländern „Verwaltungsgerichtshof“ heißen, tätig (§ 49 VwGO). Zu den Voraussetzungen – insbesondere die notwendige Zulassung der Revision durch das OVG oder das BVerwG – siehe §§ 132 ff. VwGO. In Ausnahmefällen wird auch eine Sprungrevision gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts direkt zum BVerwG zugelassen (§ 134 VwGO). Die erfolgreiche Revision setzt das Geltendmachen und Vorliegen eines (oder mehrerer) der in § 137 und § 138 VwGO genannten Revisionsgründe voraus. Ausnahmsweise wird das Bundesverwaltungsgericht auch in der ersten, dann aber auch letzten Instanz tätig (§ 50 VwGO). Erste Instanz ist das Bundesverwaltungsgericht bei
Durch seine Wehrdienstsenate (1. und 2. Wehrdienstsenat) wird das Bundesverwaltungsgericht zudem als Berufungsgericht gegen Entscheidungen der Truppendienstgerichte tätig. Vor dem Bundesverwaltungsgericht herrscht Vertretungszwang (§ 67 VwGO), meist auch verkürzt als Anwaltszwang bezeichnet, was bedeutet, dass sich die Beteiligten durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule (mit Befähigung zum Richteramt) vertreten lassen müssen. Präsidenten und Vizepräsidenten
AmtstrachtDie Amtstracht für die Richter, den Vertreter des Bundesinteresses und die Urkundsbeamten am Bundesverwaltungsgericht wurde mit der Anordnung des Bundespräsidenten über die Amtstracht bei dem Bundesverwaltungsgericht[13] festgelegt. Die Amtstracht besteht aus einer Amtsrobe und einem Barett. Zur karmesinroten Robe wird eine breite weiße Halsbinde mit herabhängenden Enden getragen. Die Urkundsbeamten tragen eine einfache weiße Halsbinde. Der Besatz an der Amtsrobe und am Barett ist abhängig von der Funktion. Bei den Richtern ist der Besatz aus Samt, beim Vertreter des Bundesinteresses und den für ihn auftretenden Beamten ist der Besatz aus Seide und das Urkundspersonal trägt Roben mit Besatz aus Wollstoff. Am Barett trägt der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts drei Schnüre in Gold, der Vorsitzende Richter am Bundesverwaltungsgericht zwei Schnüre in Gold und der Richter am Bundesverwaltungsgericht zwei karmesinrote Schnüre in Seide. Der Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht trägt am Barett drei Schnüre in Gold, die für ihn auftretenden Beamten eine karmesinrote Schnur in Seide. BibliothekDas Bundesverwaltungsgericht verfügt über eine juristische, verwaltungsrechtliche Spezialbibliothek mit etwa 230.000 Bänden und etwa 390 laufenden Fachzeitschriften. Als Gerichtsbibliothek steht diese in erster Linie den Richtern und Mitarbeitern des Gerichts zur Verfügung. Darüber hinaus können auch ausgewählte Externe die Bibliothek im Rahmen der Benutzungsordnung die Bibliothek nutzen, wobei die Zahl der externen Benutzer stark begrenzt ist.[14] Siehe auch
Literatur
WeblinksCommons: Bundesverwaltungsgericht – Sammlung von Bildern
Einzelnachweise
Koordinaten: 51° 19′ 59″ N, 12° 22′ 11″ O |