Ein Justizministerium gab es in Sachsen seit Verabschiedung der Verfassung von 1831. Es war damit eines der ältesten Ministerien Sachsens. 1934 wurde es erstmals aufgelöst, 1945 jedoch wieder eingerichtet. Mit der Gründung der DDR 1950 wurde es abermals abgeschafft.[2] Seit der Neuerrichtung des Freistaats Sachsen 1990 gibt es wieder ein sächsisches Justizministerium.
In der fünften Wahlperiode des Landtags (2009–2014) war die Zuständigkeit des Ministeriums um den Bereich Europa erweitert worden, sodass es als Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Europa bezeichnet wurde. Danach hieß es zunächst wieder Sächsisches Staatsministerium der Justiz.
Seit dem 19. Dezember 2024 wird das Justizministerium von Staatsministerin Constanze Geiert (CDU) geleitet. Ihr steht als AmtschefTill Pietzcker zur Seite.
Das Justizministerialgebäude wurde 1894 nach Plänen von Max Isidor Krause als Königliches Amtsgericht im Stil der Neorenaissance erbaut. Als Sitz des Justizministeriums diente es erstmals von 1926 bis zu dessen Auflösung im Jahr 1934. Von den Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs größtenteils verschont, nutzte die sowjetische Kommandantur das Gebäude von 1945 bis zu ihrem Abzug im Jahr 1992. Das Bundesvermögensamt übernahm es und übertrug es 1993 der sächsischen Staatsregierung, die es nach einer Sanierung wieder für das Justizministerium nutzen wollte. Da es selbst bei sparsamer Raumplanung nicht ausreichend Platz geboten hätte, war geplant, das etwa gleich alte Nachbargebäude an der Paul-Schwarze-Straße 2 zu erwerben und mit einer Brücke zu verbinden. Unterschiedliche Raumhöhen, Planungsunsicherheiten sowie nicht abschätzbare Kosten und Fertigstellungstermine ließen von diesem Plan abkommen. Es wurde daher 1994 entschieden, der Gebäuderückseite zwischen dem Mittelbau und den Seitengiebeln fassadensymmetrisch zwei schmalgefasste Neubauten anzugliedern. Diese sollten sich dabei vom denkmalgeschützten, 100-jährigen Gebäude abheben, jedoch mit ihm optisch harmonieren. Weitere Grenzen schufen erhaltenswerte Bäume im Innenhof sowie die damals erst geplante Erweiterung des Hauptstaatsarchivs. Sanierung und Neubau erfolgten von Januar 1995 bis Dezember 1996, im Januar 1997 erfolgte der Einzug des Justizministeriums. Am 13. Februar 1997, dem 52. Jahrestag der verheerendsten Luftangriffe auf Dresden, erfolgte die offizielle Einweihung.[3]
Da 2016 Benzaldehyd und Naphthalin im Gebäude festgestellt wurden, wurde Anfang 2021 mit der Sanierung begonnen. Als Ausweichquartier dient seitdem ein ehemaliges Bahnverwaltungsgebäude unweit des Bahnhofs Dresden-Neustadt in der Hansastraße 4.[4] Die Sanierung soll Mitte 2025 abgeschlossen werden.
Aufgaben des Ministeriums
Bundes- und Landesverfassung
Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen
Vertretung des Freistaates Sachsen vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof
Grundsatzfragen des Staatskirchenrechtes und grundlegende vertragliche Beziehungen des Staates zu den Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts
Bearbeitung zwischenstaatlicher Angelegenheiten der Rechtspflege
Ausarbeitung von Gesetzentwürfen, soweit nicht andere Staatsministerien zuständig sind
rechtliche Begutachtung von Gesetzentwürfen, insbesondere Angelegenheiten des Normprüfungsausschusses (Führung des Vorsitzes, Zusammenarbeit mit der Sächsischen Staatskanzlei und dem Sächsischen Staatsministerium des Innern)
Fragen der Gesetzesfolgenabschätzung
Rechtsbereinigung und Rechtsvereinfachung
Bereinigung von SED-Unrecht soweit nicht andere Staatsministerien zuständig sind
Rechtsfragen hinsichtlich der Tätigkeit des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit/Amtes für nationale Sicherheit
Angelegenheiten der Volksgesetzgebung
Organisation und Dienstaufsicht im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Finanzgerichtsbarkeit, der Sozialgerichtsbarkeit, der Arbeitsgerichtsbarkeit, der Disziplinargerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaft
Angelegenheiten der Rechtsanwälte und Notare
Grundbuchwesen
Organisation und Dienstaufsicht im Bereich des Justizvollzuges, der Bewährungshilfe und der Gerichtshilfe
Gnadensachen (soweit nicht die Sächsische Staatskanzlei oder andere Ressorts zuständig sind)
Prüfung und Ausbildung des juristischen Nachwuchses und der Anwärter für die Laufbahnen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, in den Fachgerichtsbarkeiten, in der Disziplinargerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaft sowie für die Laufbahnen im Bereich des Justizvollzugs, der Bewährungshilfe und der Gerichtshilfe
Fortbildung der Justizbediensteten
Schulen im Bereich der Rechtspflege und des Strafvollzuges
Organisationsstruktur
Das Sächsische Staatsministerium der Justiz gliedert sich in fünf Abteilungen und 23 untergeordneten Referaten.[5]
Personalangelegenheiten der Richter, der Beamten der LG 2, 2. EE und gleichwertig eingesetzter Beschäftigter
I 2
Grundsatz Personal, Gerichtsorganisation
I 3
Organisation, Innerer Dienst, Personalangelegenheiten der Beamten der LG 1, der LG 2, 1. EE und gleichwertig eingesetzter Beschäftigter des SMJus
I 4
Haushalt
II 1
Erste Juristische Prüfung und Zweite Juristische Staatsprüfg., Juristenausbildung, Anerkenng. jurist. Prüfg., Eignungsprüfg. von Rechtsanwälten aus EU-Mitgliedstaaten
II 2
Verfassungsrecht, Verfahrensrecht der öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeiten, Datenschutzrecht, Deregulierung
II 3
Normprüfung, Verwaltungsrecht, Rechtsbereinigung
II 4
Aus- und Fortbildung in der Justiz (ohne Justizvollzug), Auslandskontakte der Justiz, Rechtskundeunterricht
III 1
Straf- u. Strafverfahrensrecht, Straf- und Maßregelvollstreckung, Rechtshilfe in Strafsachen, Ordnungswidrigkeitenrecht, Staatsanwaltschaften, Gnadenwesen
III 2
Zivilverfahrensrecht, Rechtshilfe in Zivilsachen, Angelegenheiten der Rechtsanwälte und Notare
III 3
Materielles Zivilrecht, einigungsbedingte Fragen des Vermögens-, Schuld- und Sachenrechts
III 4
Informationstechnologie in der Justiz
III 5
E-Verfahrensakte
IV 1
Personal- und Organisationsangelegenheiten Justizvollzug
IV 2
Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten der Justiz (einschließlich Justizvollzug), Sicherheit im Justizvollzug
IV 3
Vollzugliche Grundsatzfragen, Normsetzung in Vollzugsangelegenheiten, Beschwerdewesen
IV 4
Haushalt, vollzugliches Arbeitswesen und Wirtschaftsverwaltung, Standortplanung, Vollzugscontrolling, Statistik
IV 5
Vollzugsgestaltung, Übergangsmanagement, Soziale Dienste der Justiz, Aus- und Fortbildung für den Justizvollzug
↑Erich Zeidler: Justiz und Politik zwischen Dresden und Berlin – Johannes Dieckmann. In: Sächsisches Staatsministerium für Justiz (Hrsg.): Justiz in Sachsen – Prozesse, Personen, Gebäude. Band2. Dresden 1994, S.96–130.
↑Organigramm. (PDF; 35 kB) In: justiz.sachsen.de. Sächsisches Staatsministerium der Justiz, 1. Februar 2016, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 23. Februar 2016; abgerufen am 24. Februar 2016.