Der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Dresden umfasst das Stadtgebiet von Dresden (§ 1 Abs. 4, Anlage Nr. 8 Sächsisches Justizgesetz). Der Hauptsitz des Gerichts befindet sich seit September 2012 in der Roßbachstraße 6. Das Grundbuchamt, die Insolvenzabteilung, das Registergericht, die Betreuungsabteilung sowie die Zwangsvollstreckungsabteilung haben ihren Sitz am Olbrichtplatz 1.
Dem Gericht unterstehen auch die sich im Gebiet der Landeshauptstadt Dresden befindlichen Schiedsstellen mit ihren Friedensrichtern.
Aufgrund der Konzentration von Zuständigkeiten in Sachsen ist das Amtsgericht Dresden zudem für folgende Verfahren zuständig:[1]
Verfahren der Gesamtvollstreckungs- und Insolvenzordnung sowie Führung der Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts-, Vereins- und Güterrechtsregister für die Amtsgerichtsbezirke Bautzen, Dippoldiswalde, Görlitz, Hoyerswerda, Kamenz, Meißen, Pirna, Riesa, Weißwasser und Zittau
Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren für die Amtsgerichtsbezirke Dippoldiswalde, Meißen, Pirna und Riesa
Verfahren nach dem StaRUG zentral für den gesamten Freistaat Sachsen
Das Amtsgericht Dresden ist – neben den Amtsgerichten Chemnitz und Leipzig – eines der drei Präsidialamtsgerichte in Sachsen. Die Dienstaufsicht über das Amtsgericht Dresden als Justizverwaltungsbehörde (d. h. die nicht-richterliche Tätigkeit) obliegt daher dem Präsidenten des Oberlandesgerichtes Dresden. Dienstaufsichtsbehörde aller anderen Amtsgerichten ist der Präsident des jeweiligen örtlichen Landgerichtes und danach der Präsident des Oberlandesgerichtes.
Geschichte
Bildung nach dem Gerichtsverfassungsgesetz
Zum 1. Oktober 1879 trat das Gerichtsverfassungsgesetz des Deutschen Reichs in Kraft und wurde durch Landesrecht umgesetzt. Ein Gesetz des Königreichs Sachsen vom 1. März 1879[2] bestimmte die Errichtung eines Oberlandesgerichts mit Sitz in Dresden und von Landgerichten in Dresden, Leipzig, Bautzen, Zwickau, Chemnitz, Freiberg und Plauen. Eine königliche Verordnung vom 28. Juli 1879 bestimmte die Bezirke der Landgerichte und ordnete die Bildung von 105 Amtsgerichten in Sachsen an. Dem Landgericht Dresden war dabei u. a. das Amtsgericht Dresden als Gericht der ersten Instanz unterstellt. Aufgelöst wurde das zwischen 1856 und 1879 bestehende Gerichtsamt Dresden, das bisherige Eingangsgericht.
Kreisgericht Dresden-Mitte und Kreisgericht Dresden
Mit der Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Sachsen vom 5. Mai 1951 wurden die Gerichtsbezirke in der DDR an die Landkreise angepasst. Der Sprengel des Amtsgerichts Dresden war damit der Stadtkreis Dresden.[5] In der DDR wurden 1952 die Amtsgerichte und damit auch das Amtsgericht Dresden aufgehoben und Kreisgerichte gebildet. Nach der Wende und der friedlichen Revolution in der DDR wurden die Aufgaben der ehemaligen Dresdner Kreisgerichte auf das Kreisgericht Dresden-Mitte übertragen, das seitdem die Bezeichnung Kreisgericht Dresden trug.
Neubildung des Amtsgerichts
Die Zuständigkeiten des Kreisgerichts Dresden wurden am 31. Dezember 1992 an das neu gebildete Amtsgericht Dresden übertragen.[6] Der Hauptsitz befand sich bis September 2012 in der Berliner Straße 7–13.
↑Gesetz, Bestimmungen zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 und über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit enthaltend. Vom 1. März 1879, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen S. 59
↑Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt von 1879 S. 236, Digitalisat
↑Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 422 online
↑Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Sachsen vom 5. Mai 1951; GBl. DDR 1951, S. 404