Virngrund und Ellwanger Berge
Das FFH-Gebiet Virngrund und Ellwanger Berge ist ein im Jahr 2015 durch das Regierungspräsidium Stuttgart nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) angemeldetes Schutzgebiet (Schutzgebietskennung DE-7026-341) im deutschen Bundesland Baden-Württemberg. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung vom 30. Oktober 2018 (in Kraft getreten am 11. Januar 2019) wurde das Schutzgebiet festgelegt. LageDas rund 419 Hektar große FFH-Gebiet gehört zu den Naturräumen 102-Vorland der östlichen Schwäbischen Alb 108-Schwäbisch-Fränkische Waldberge und 113-Mittelfränkisches Becken innerhalb der naturräumlichen Haupteinheiten 10-Schwäbisches Keuper-Lias-Land und 11-Fränkisches Keuper-Lias-Land. Es liegt verstreut in weitem Bogen um die Stadt Ellwangen und erstreckt sich über die Markungen von zwölf Städten und Gemeinden im Ostalbkreis und im Landkreis Schwäbisch Hall:
Beschreibung und SchutzzweckDas FFH-Gebiet umfasst einen naturnahen Abschnitt des Jagsttals oberhalb Ellwangen, das naturnahe Tal der Blinden Rot mit dem Oberlauf und der Talaue im Unterlauf, einige weitere Talauen im Keuperbergland mit Feuchtgebietskomplexen, mehrere teilweise historische Weiher sowie Laubwälder am Hornberg. LebensraumtypenGemäß Anlage 1 der Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Verordnung) vom 30. Oktober 2018 kommen folgende Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie im Gebiet vor:
ArteninventarFolgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse sind für das Gebiet gemeldet:
Zusammenhängende SchutzgebieteDas FFH-Gebiet besteht aus zahlreichen kleineren Teilgebieten. Es ist teilweise deckungsgleich mit mehreren Landschaftsschutzgebieten. Die Naturschutzgebiete
liegen ganz oder teilweise innerhalb des FFH-Gebiets. Siehe auchWeblinksCommons: FFH-Gebiet Virngrund und Ellwanger Berge – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
|