Das FFH-Gebiet Nordöstliche Hohenloher Ebene ist ein im Jahr 2005 durch das Regierungspräsidium Stuttgart nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) gemeldetes Schutzgebiet (Schutzgebietskennung DE-6726-341) im deutschen BundeslandBaden-Württemberg. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung vom 30. Oktober 2018 wurde das Schutzgebiet festgelegt.
Das 417,4 Hektar große Schutzgebiet gehört zu den Naturräumen 127 – Hohenloher-Haller-Ebene innerhalb der naturräumlichen Haupteinheit 12 – Neckar- und Tauber-Gäuplatten. Es besteht aus sechs Teilgebieten und erstreckt sich über die Markungen von drei Gemeinden im Landkreis Schwäbisch Hall:
Blaufelden – 4,1738 ha = 1,0 %
Rot am See – 121,0425 ha = 29,0 %
Schrozberg – 292,1716 ha = 70,0 %
Beschreibung und Schutzzweck
Das Schutzgebiet umfasst im Wesentlichen die Laubwaldgebiete der östlichen Hohenloher Ebene, ein ehemaliges Steinbruchgelände und zwei Höhlen.
Lebensraumklassen
Angaben gemäß Standard-Datenbogen aus dem Amtsblatt der Europäischen Union