Oberes Bühlertal
Das FFH-Gebiet Oberes Bühlertal ist ein im Jahr 2015 durch das Regierungspräsidium Stuttgart nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) angemeldetes Schutzgebiet (Schutzgebietskennung DE-7025-341) im deutschen Bundesland Baden-Württemberg. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung vom 30. Oktober 2018 (in Kraft getreten am 11. Januar 2019) wurde das Schutzgebiet festgelegt. LageDas rund 639 Hektar große FFH-Gebiet gehört zu den Naturräumen 108-Schwäbisch-Fränkische Waldberge und 127-Hohenloher-Haller Ebene innerhalb der naturräumlichen Haupteinheiten 10-Schwäbisches Keuper-Lias-Land und 12 Neckar- und Tauber-Gäuplatten. Es liegt zwischen Schwäbisch Hall und dem Abtsgmünder Ortsteil Pommertsweiler und erstreckt sich über die Markungen von sechs Städten und Gemeinden im Ostalbkreis und im Landkreis Schwäbisch Hall:
Beschreibung und SchutzzweckEs handelt sich um naturnahe Fließgewässer (obere Bühler, deren Zufluss Fischach und weitere Nebengewässer), um artenreiche Wiesen der Gipskeuperlandschaft und um Mischwälder der östlichen Limpurger Berge. LebensraumtypenGemäß Anlage 1 der Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Verordnung) vom 30. Oktober 2018 kommen folgende Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie im Gebiet vor:
ArteninventarFolgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse sind für das Gebiet gemeldet:
Zusammenhängende SchutzgebieteDas FFH-Gebiet besteht aus zahlreichen kleineren Teilgebieten. Es ist in Teilbereichen deckungsgleich mit mehreren Landschaftsschutzgebieten und mit dem Vogelschutzgebiet Kocher mit Seitentälern. Innerhalb des FFH-Gebiets liegt das Naturschutzgebiet Nr. 1136 Unteres Bühlertal. Siehe auchWeblinks
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