Thronfolge (Vereinigtes Königreich)Die Thronfolge im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland wird durch die Bill of Rights von 1689, den Act of Settlement von 1701 und die Royal Marriages and Succession to the Crown (Prevention of Discrimination) Bill von 2009 geregelt. Darin ist festgelegt, wer in welcher Reihenfolge nach dem Tod des jeweiligen Britischen Monarchen Anrecht auf die Krone hat. So sind derzeit alle noch lebenden, legitimen und nicht ausgeschlossenen Nachkommen von Sophie von Hannover (1630–1714) thronfolgeberechtigt. Die Nachfolgeregelung unterliegt der Gesetzgebung des Parlaments und kann von diesem geändert werden.[1] PrinzipBis zur jüngsten Neuregelung hatten zunächst alle Söhne des Throninhabers vor den Töchtern jeweils in der Reihenfolge ihrer Geburt das Anrecht auf den britischen Thron. Alle Nachfahren einer thronfolgeberechtigten Person wurden nach denselben Regeln direkt nach dieser Person und vor deren Geschwistern gereiht. Das heute noch auf die Kinder von Elizabeth II. angewandte Verfahren ist daher mit der Tiefensuche vergleichbar. Beispielsweise liegen in der Rangfolge Charles’ Schwester Anne (Nr. 17) und deren Kinder (Nr. 18 bzw. 21) hinter Annes jüngeren Brüdern Andrew (Nr. 8) und Edward (Nr. 14) sowie deren Kindern. Die Töchter (Nr. 9 bzw. 11) des zweiten Sohnes (Nr. 8) von Elisabeth II. stehen in der Thronfolge jedoch vor Elisabeths drittem Sohn (Nr. 14) und dessen Kindern (Nr. 15 und 16). Von der Thronfolge ausgeschlossen sind:
Gleichstellung der GeschlechterNach einem Beschluss der Staaten des Commonwealth Realm vom Oktober 2011 im Perth Agreement ist die rund 300 Jahre alte Regelung der Thronfolge geändert worden: Entscheidend ist nunmehr ausschließlich die Reihenfolge der Geburt unter den Geschwistern, weibliche Nachkommen werden nicht mehr hinter später geborene männliche gereiht.[2] Die gleichberechtigte Thronfolge weiblicher Nachkommen gilt für nach dem 28. Oktober 2011 geborene und führt somit nicht zu einem Aufrücken Prinzessin Annes und ihrer Nachkommen. Zudem dürfen potenzielle Thronfolger Ehen mit einem katholischen Partner eingehen, ohne von der Thronanwartschaft ausgeschlossen zu werden. Als zukünftiger Vorsteher der englischen Staatskirche muss ein Thronfolger jedoch weiterhin anglikanischen Bekenntnisses sein.[3][4] Die Reform wurde im April 2013 im britischen Unterhaus beschlossen;[5] der Beschluss ist seit dem 26. März 2015 in Kraft, nachdem er durch alle Staaten des Commonwealth ratifiziert worden war. Derzeitige Reihenfolge der ThronfolgeSomit ergibt sich folgende Thronfolgerliste für die Nachfolge des aktuellen Königs:[6]
Die ersten sieben Personen dieser Liste sind direkte Nachfahren von Charles III., die folgenden Personen bis Nummer 24 sind Nachkommen seiner Mutter Elisabeth II. Die nächsten Plätze werden durch die weiteren Nachfahren von Elisabeths Vater König Georg VI. belegt, das sind die Nachkommen von Elisabeths jüngerer Schwester Margaret. Danach folgen die weiteren Nachkommen von Elisabeths Großvater König Georg V., von ihrem Urgroßvater Eduard VII. und von ihrer Ururgroßmutter Königin Victoria. Die enge Verwandtschaft des europäischen Hochadels (insbesondere über Königin Victoria) ermöglicht es anderen regierenden und vormals regierenden Monarchen, potenzielle Thronfolger zu sein, unter anderem (Stand 1. Januar 2011, exakte Platzierung unsicher) König Harald V. von Norwegen (Nr. 73), König Carl XVI. Gustaf von Schweden (Nr. 283) und Königin Margrethe II. von Dänemark (Nr. 321). Der erste Thronfolger aus einem ehemaligen deutschen Adelshaus (abgesehen von amtierenden Königshäusern) liegt auf Rang 159 und gehört dem Haus Leiningen an.[7] Insgesamt umfasste die Liste der möglichen Thronfolger bereits 2011 mehr als 5000 Personen[7] und dürfte seitdem noch gewachsen sein. Siehe auchLiteratur
Weblinks
Einzelnachweise
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