Reinhard WiesnerReinhard Wiesner (* 29. Juni 1945 in Eger/Böhmen) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und „Vater“ des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe). Er lebt seit 2003 in Berlin. LebenNach dem Besuch eines altsprachlichen Gymnasiums in Weiden und Regensburg studierte Reinhard Wiesner Rechtswissenschaften an den Universitäten München und Regensburg; das 1. Jur. Staatsexamen wurde 1968, das 2. 1973 abgelegt. Zwischenzeitlich war er Stipendiat des British Councils an der University of Edinburgh, Centre for European Governmental Studies. Seine berufliche Laufbahn begann Wiesner als Wiss. Assistent an der Universität Regensburg von 1973 bis 1974, wo er bereits 1972 zum Dr. jur. promoviert wurde (Thema: Administrative Tribunals in Großbritannien: Ein Beitrag zur Kontrolle der Verwaltung in England. Berlin 1974). 1974 ging er nach Bonn in das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit (BMJFG) und wurde 1985 Leiter des Referats Rechtsfragen der Kinder- und Jugendhilfe im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), ab 1989 im Rang eines Ministerialrats. Diese Position hielt er bis 2010 inne. Seit 2010 befindet sich Wiesner mit Erreichen der Altersgrenze im Ruhestand, ist aber weiterhin als Hochschullehrer, Autor einschlägiger Fachliteratur, Gutachter, Rechtsanwalt sowie als Experte in Fachgremien aktiv. Als Rechtsanwalt ist er seit 2022 Partner bei Bernzen Rechtsanwälte am Standort Berlin. Zuvor war er seit 2010 Partner bei Bernzen Sonntag Rechtsanwälte Steuerberater.[1] Er ist verheiratet und Vater von drei Kindern. WirkenIn seiner Position als Verwaltungsjurist und zuständiger Referatsleiter im Jugend- und Familienministerium gestaltete Wiesner das Achte Buch Sozialgesetzbuch (Art. 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Kinder und Jugendhilferechts – KJHG – vom 28. Juni 1990) und die über 40 Änderungsgesetze bis zum Ende seiner Dienstzeit inhaltlich und gab dem neuen Kinder- und Jugendhilfegesetz ein Herz. Dazu gehörte vor allem ein anderes Verständnis von Wahrnehmung der staatlichen Mitverantwortung für das Aufwachsen junger Menschen. Nicht mehr die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bzw. die staatliche Ersatzerziehung geschädigter Kinder und Jugendlicher sollten Aufgabe und Ziel der Kinder- und Jugendhilfe sein (wie dies bislang Leitgedanke des Jugendhilferechts gewesen war), sondern die Förderung der Entwicklung junger Menschen. Da die Erziehungsverantwortung nach dem Grundgesetz primär den Eltern obliegt (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG), soll der Staat nunmehr die Rechte von Kindern und Jugendlichen auf Förderung ihrer Entwicklung in erster Linie dadurch durchsetzen, dass er die Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung unterstützt und stärkt und auch bei einer Gefährdung des Kindeswohls dafür sorgt, dass die Gefährdung primär durch Hilfen für das Eltern-Kind-System abgewendet werden kann (Vorrang von Hilfe vor Eingriff). In den letzten Jahren hat dabei die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege zunehmend an Bedeutung gewonnen: Ihre Aufgabe ist es, Kinder in ihrer Entwicklung zu fördern und die elterliche Erziehung im Sinne einer Erziehungspartnerschaft zu unterstützen und zu ergänzen. Entsprechend dem Sinn und Zweck der jeweiligen Leistung erhielt das SGB VIII deshalb sowohl solche Leistungen, die unmittelbar an das Kind oder den Jugendlichen adressiert sind als auch solche, die sich an die Eltern bzw. das Eltern-Kind-System richten. Im Ergebnis soll das Gesetz sowohl die Erziehungsverantwortung der Eltern achten als auch die Grundrechte des Kindes auf Gewährleistung der elterlichen Erziehung sowie zum Schutz vor Gefahren für ihr Wohl schützen. Wiesner ist Herausgeber des „Wiesner“, des Kommentars zum SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe – und Mitherausgeber des Handbuchs Münder/ Wiesner Kinder- und Jugendhilferecht sowie der Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe (ZKJ). 2003 wurde er zum Honorarprofessor an der FU Berlin im Fachbereich Erziehungswissenschaften und Psychologie ernannt. Reinhard Wiesner sitzt der Fachkonferenz Grundsatz- und Strukturfragen des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht vor. Auszeichnungen
Schriften
Aufsätze (Auswahl)
Siehe auchLiteratur
Weblinks
Einzelnachweise
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