Rat für den Handel mit WarenDer Rat für den Handel mit Waren (englischer Name: Council for Trade in Goods, auch Goods Council, kurz CTG) ist ein Gremium der Welthandelsorganisation (WTO). EinsetzungEine Einsetzung des Rates für den Handel mit Waren geschah mit Inkrafttreten des Marrakesch-Abkommens am 1. Januar 1995.
– Artikel IV, Absatz 5, Satz 1 und 2 Marrakesch-Abkommen[1] In den Amtssprachen der Welthandelsorganisation Französisch und Spanisch firmiert der Rat unter Conseil du commerce des marchandises bzw. Consejo del Comercio de Mercancías. AufgabenDer Rat für den Handel mit Waren überwacht die Maßnahmen der Mitglieder unter der Maßgabe des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) und aller weiteren der 13 Abkommen, die in Annex 1A des Marrakesch-Abkommen zusammengefasst sind. In dem Rat sind alle Mitglieder der Welthandelsorganisation vertreten. Ihm unterstehen Unterkomitees für verschiedene Themen, bspw. Landwirtschaft und Subventionen, und Arbeitsgruppen. Die Zahl änderte sich über die Jahre.[2] Im Jahr 2023 sind dem Rat 14 Untergremien untergeordnet.[3] Der Rat und seine Unterkomitees beschäftigen sich mit verschiedenen Themen, die mit dem Handel von Waren im Zusammenhang stehen, so bspw. dem elektronischen Handel. In dieser Hinsicht berichtet der Rat dem Allgemeinen Rat. Eine Hauptaufgabe des Rates bleibt jedoch das Ziel des GATT, die Vereinfachung des Handels.[4] Dafür beschäftigt sich der Rat mit verschiedenen Maßnahmen der Mitglieder, die es als den Handel beeinträchtigend einstuft.[5] Auch beschäftigt sich der Rat mit der Einstufung von Staaten als LDCs, einer Unterscheidung, die bspw. im SCM Agreement relevant wird, und berät Anträge. Der Rat ist für die Implementation von Beschlüssen der Ministerkonferenzen zuständig, die in den Tätigkeitsbereich des Rates fallen. Darunter gehören bspw. die Entscheidungen der 12. Ministerkonferenz zur Bekämpfung der Folgen der Corona-Pandemie.[6] Siehe auchWeblinksEinzelnachweise
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