Pferdesteuer

Mit einer Pferdesteuer wird die Haltung von Pferden besteuert. In Deutschland ist die Pferdesteuer eine Gemeindesteuer, die von Kommunen gegenüber Pferdehaltern erhoben werden kann. Die Besteuerung von Pferden wurde von vielen Gemeinden geprüft, kontrovers diskutiert und überwiegend nicht realisiert. Beginnend im Jahr 2013 haben bundesweit vier Gemeinden die Steuer eingeführt, alle gelegen in Hessen, mit Beträgen zwischen 80 und 300 Euro pro Jahr und Tier; erhoben wird sie 2021 noch von zwei Gemeinden.

Wesen und rechtliche Grundlagen

Steuersystematisch ist Gegenstand der Besteuerung nicht das Pferd an sich, sondern derjenige Teil des Einkommens des Halters oder Nutzers, den dieser für die Pferdehaltung oder -nutzung aufwendet. Da die Pferdesteuer an einen Vorgang im Gemeindegebiet anknüpft, handelt es sich um eine örtliche Aufwandsteuer. Sie ist daher gemäß Art. 106 Abs. 6 GG eine Gemeindesteuer, deren Erträge den Kommunen zustehen. Die Bundesländer besitzen die Gesetzgebungshoheit für örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern (Art. 105 Abs. 2a GG) und damit das Steuerfindungsrecht. In der Regel wurde diese Gesetzgebungskompetenz aber den Gemeinden als kommunales Steuerfindungsrecht übertragen, mittels der Kommunalabgabengesetze der Bundesländer. Einige Bundesländer haben dort Zustimmungserfordernisse auf Landesebene für die Einführung neuer örtlicher Steuern verankert, wie etwa Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Thüringen oder Bayern.[1] Schleswig-Holstein hat seinen Gemeinden die Einführung einer Pferdesteuer untersagt.[2]

Im Übrigen sind die Gemeinden frei in ihrer Entscheidung, eine solche Steuer auf ihrem Gebiet zu erheben oder hierauf zu verzichten. Für die Erhebung einer Pferdesteuer ist eine kommunale Satzung die Rechtsgrundlage. Die Steuersatzung muss unter anderem festlegen: den Steuertatbestand, den Steuerschuldner, die Höhe der zu entrichtenden Steuer und eventuelle Befreiungsmöglichkeiten.

Das Bundesverwaltungsgericht entschied 2015 bezogen auf eine Steuersatzung einer hessischen Gemeinde, dass die Besteuerung der Pferdehaltung rechtlich zulässig sei und auch nicht gegen das in den Landesverfassungen verankerte Ziel der Sportförderung verstoße.[3]

Wegen ihres geringen Aufkommens zählt die Pferdesteuer zu den Bagatellsteuern.

Kontroverse zur Pferdesteuer

Die Einführung einer Pferdesteuer wurde jeweils kontrovers diskutiert. Im Jahr 2013 fand eine an den Deutschen Städte- und Gemeindebund und den Deutschen Städtetag gerichtete Petition 523.000 Unterstützende.[4] In der Kontroverse werden unter anderem die nachfolgenden Argumente genannt.

Pro-Argumente

Als Argument für die Steuer wird die vermeintliche finanzielle Besserstellung von Pferdeeigentümern angeführt.[5]

Der Hessische Städte- und Gemeindebund (HSGB) vertritt die Ansicht, dass „Steuersätze von 750 Euro pro Jahr ... noch keine erdrosselnde Wirkung entfalten würden ... und in der Regel noch nicht die Abschaffung des Tieres erzwängen.“[6]

Insbesondere von Hundehaltern wird eine Ungleichbehandlung der Haltung von Pferden, Katzen und Hunden aufgeführt, da für Pferde und Katzen – anders als für Hunde – keine Steuer zu entrichten sei.[7]

Daneben werden Schäden, die durch Pferde im Gelände verursacht würden, und die Instandhaltung der Reitwege als Pro-Argument herangezogen. Auch die Verkotung der Wege durch Pferde findet sich häufig als Argument für eine Pferdesteuer.

Contra-Argumente

Bauernverbände und Wirtschaftsverbände[8] argumentieren, dass durch eine Pferdesteuer die Pferdebesitzer in steuerfreie Nachbargemeinden abwandern oder ihre Pferde verkaufen würden. Die lokalen Unternehmen und Landwirte würden somit geschädigt und die Netto-Einnahmen für die Kommune sich weiter reduzieren. Viele Landwirte hätten sich aufgrund sinkender Einnahmen ein weiteres Standbein durch Einstellung von Pferden geschaffen oder komplett auf Pferdehaltung umgestellt. Durch die Erhebung einer Pferdesteuer würden diese Investitionen entwertet.[9][10]

Reiten fördert die Gesundheit und ist vom Deutschen Olympischen Sportbund als Gesundheitssport anerkannt.[11] Eine Pferdesteuer beträfe auch Pferde für das therapeutische Reiten.[12]

Die Pferdehaltung dient dem Pferdesport, vielfach von Kindern und Jugendlichen. 70 % der aktiven Reiter sind laut der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) unter 21 Jahren alt.[13][9]

In vielen Bundesländern sei der Schutz und die Pflege des Sportes in der Landesverfassung verankert. Pferde gehörten unabdingbar zum Reitsport. Eine Pferdesteuer stehe der Sportförderung als kommunaler Pflichtaufgabe entgegen.[14]

Es wird angeführt, dass eine Pferdesteuer Frauen diskriminiere, da der Reitsport zu über 75 % von Frauen ausgeübt wird.[15]

Bundesländer

Die Idee der Einführung einer Pferdesteuer tritt in deutschen Kommunen wiederkehrend auf, mehrere hundert Gemeinden prüften bereits die Einführung, jedoch entschied sich die überwiegende Mehrheit dagegen.[16] Vier hessische Kommunen haben bisher eine Pferdesteuer eingeführt. Zwei davon haben die Pferdesteuer wieder aufgehoben.

Hessen

Pferdesteuer (Deutschland)
Pferdesteuer (Deutschland)
Bad Sooden-Allendorf
(März 2019)
Weißenborn
(Dez.2015)
Besitzsteuer „Pferd“ in Hessen

Frühjahr 2011 veranlasste der Hessische Städte- und Gemeindebund (HSGB) auf Anregung der Gemeinde Schauenburg eine Mustersatzung zur Erhebung einer Pferdesteuer, die von allen Mitgliedsgemeinden als Vorlage eigener Gemeindesatzungen verwendet werden konnte.[17] Im September 2011 entschied sich die Gemeinde Schauenburg gegen die Einführung einer Pferdesteuer.[18] Verschiedene andere hessische Gemeinden, insbesondere die sogenannten „Schutzschirmkommunen“, prüften seither die Einführung einer Pferdesteuer. Das BVerwG betätigte im August 2015 die Rechtmäßigkeit einer Pferdesteuersatzung in Hessen.[3]

Pferdebesteuerung in Bad Sooden-Allendorf

Als erste Gemeinde bundesweit beschloss im November 2012 das strukturschwache Bad Sooden-Allendorf zum 1. Januar 2013 die Einführung einer Pferdesteuer mit 200 Euro je Jahr und Pferd, die auch für nicht mehr reitbare Gnadenbrotpferde galt.[19] 2013 wurde ausgehend von 150 steuerpflichtigen Pferden geplant jährlich 30.000 Euro einzunehmen. Die tatsächlichen Einnahmen 2014 beliefen sich für 92[20] steuerpflichtige Pferde auf 21.400 Euro.[21] In Folge der neu eingeführten Pferdesteuer löste sich 2015 der örtliche Reitverein mit Steuerschulden auf,[22] da die Steuer nicht auf die jugendlichen Mitglieder umgelegt werden konnte und die Vereinsanlage stand zum Verkauf.[23] Zudem wurde 2016 eine Pferdepension abgewickelt.[24] Bad Sooden-Allendorf schaffte die Pferdesteuer 2021 wieder ab.[25]

Pferdebesteuerung in Schlangenbad

Im Dezember 2012 entschied als zweite Gemeinde Schlangenbad bei Wiesbaden, ab Januar 2014 eine Pferdesteuer in Höhe von zunächst 300 Euro jährlich pro Pferd zu erheben, von der nicht mehr reitbare Gnadenbrotpferde befreit sind.[26][27] In Schlangenbad wurde geplant 2015 mit der Pferdesteuer 10.000 Euro einzunehmen.[28] Von ursprünglich 150 Pferden (2013) blieben im Jahr 2015 nur 112 Pferde übrig, davon 29 steuerpflichtig. 2015 wurde ein Ertrag von 7.300 Euro erzielt.[29] In diesem Zeitraum verließen in Schlangenbad zahlreiche Reiter mit ihren Pferden die Pensionsbetriebe und wechselten in das steuerfreie Umland. Diese Entwicklung kommentierte Bürgermeister Michael Schlepper September 2015 mit der Feststellung: „Ich glaube nicht, dass sich die intensive Diskussion […] und der teilweise eingetretene Imageverlust für Schlangenbad angesichts der Höhe der erzielbaren Bagatellsteuer lohnen.“[30] Mittlerweile erhebt die Gemeinde Schlangenbad die Steuer auch für Gnadenbrotpferde.

Pferdebesteuerung in Kirchheim

Im April 2013 beschloss die Gemeindevertretung von Kirchheim vor dem Hintergrund des hessischen Schutzschirms, dass ab Juni 2013 eine Pferdesteuer von 90 Euro pro Jahr und Tier zu entrichten sei, von der nicht mehr reitbare Gnadenbrotpferde befreit sind.[31] Die Pferdesteuer soll wieder gestrichen werden, wenn die Gemeinde aus den Zwängen des Schutzschirms entlassen ist.[32]

Pferdebesteuerung in Weißenborn

Im November 2013 beschloss die Gemeindevertretung in Weißenborn ab Januar 2014 einen gestaffelten Steuersatz[33] für die Pferdehaltung. Im Dezember 2015 wurde die Pferdesteuer wieder abgeschafft.[34]

Bayern

In Bayern bedarf es zur Einführung einer neuen kommunalen Steuer einer Genehmigung durch das Bayerische Innenministerium. Im Jahr 1982 erklärte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Einführung einer gemeindlichen Reitpferdesteuersatzung für unzulässig.[35] Der bis 2018 amtierende Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Helmut Brunner lehnte eine Pferdebesteuerung ab.[36]

Bremen

Im September 2015 erklärte das Bremische Finanzministerium gegenüber Radio Bremen, keine Pferdesteuer zu planen.[37]

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen gibt es eine zweckgebundene Reitabgabe von 25 Euro pro Pferd und Jahr, für Reiterhöfe 75 Euro. Eine Pferdesteuer muss von der Landesregierung genehmigt werden. In einigen Kommunen war mehrfach die Summe von 750 Euro pro Jahr im Gespräch.[38]

Schleswig-Holstein

Aufruf zur Demonstration in Tangstedt

Der Gemeinderat in Tangstedt prüfte 2016 die Einführung einer Pferdesteuer[39] und entschied sich ungeachtet von Protesten aus der Reiterschaft, die Steuer ab 2017 zu erheben.[40] In Anbetracht des gerichtlichen Normenkontrollantrages einer Reiterin wurde die Steuererhebung allerdings zunächst ausgesetzt.[41] Im Februar 2018 beschloss der Schleswig-Holsteinische Landtag aus Gründen der Sportförderung ein landesweites Verbot der Pferdesteuer.[42] Ebenfalls in 2018 wurde die Tangstedter Pferdesteuer vom Gemeinderat rückwirkend abgeschafft.[43]

Einzelnachweise

  1. § 3 Abs. 2 KAG Mecklenburg-Vorpommern. – § 2 Abs. 2 KAG Nordrhein-Westfalen. – § 2 Abs. 2 KAG Saarland (Memento des Originals vom 4. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/sl.juris.de. – § 2 Abs. 4 KAG Thüringen. – Art. 2 Abs. 3 KAG Freistaat Bayern.
  2. § 3 Abs. 7 KAG Schleswig-Holstein.
  3. a b Beschluss vom 18. August 2015, BVerwG 9 BN 2.15. Abgerufen am 24. August 2021.
  4. Petition gegen Pferdesteuer zum zweiten Mal übergeben. In: pferd-aktuell.de, 19. Juli 2013. Abgerufen am 28. August 2021.
  5. Der Aufstand der Reiter, Christian Spiller, Die Zeit, 14. Mai 2013
  6. Frankfurter Rundschau vom 5. Februar 2014. – siehe auch in der Kommentierung der HSGB-Mustersatzung, Pkt. „Steuersätze“.
  7. Focus money online vom 23. November 2012: „80 Millionen Euro im Minus – Erste Kommune Deutschlands führt Pferdesteuer ein“. Kommentar hierzu am 24. November Das Glück der Pferde, der Reiter auf der Erde zitiert: .... „Warum sollten die Luxustierchen nicht auch Steuern zahlen, ich muss ja für meinen Hund auch bezahlen. Solange sich diese Elite Pferde leisten kann, geht ihnen das Geld nicht aus.“ … . – Nordwest-Zeitung vom 17. Mai 2014, Keine Chance für Katzensteuer. – DIE WELT vom 26. Oktober 2011, Kommunen planen Katzensteuer.
  8. IHK Kassel-Marburg, offener Brief vom 24. März 2016 an das Rathaus von Bad Sooden-Allendorf. – zweiter offener Brief an Bgm. Hix vom 5. April 2016. – dritter offener Brief an Bgm. Hix vom 22. April 2016, verfasst von Burkhard Kramer (Memento vom 22. April 2016 im Internet Archive), IHK Kassel-Marburg.
  9. a b Argumente gegen die Einführung der Pferdesteuer (Memento vom 31. August 2013 im Internet Archive), vorreiter-deutschland.de (Deutsche Reiterliche Vereinigung)
  10. Hessischer Bauernverband (Memento vom 26. September 2014 im Internet Archive), Stellungnahme. – Landessportbund Nordrhein-Westfalen (Memento vom 26. September 2014 im Internet Archive): Pferdesteuer für den gemeinnützig organisierten Sport inakzeptabel
  11. Reiten als Gesundheitssport (Memento vom 2. August 2014 im Internet Archive)
  12. Hessische/Niedersächsische Allgemeine vom 29. Januar 2014, Offener Brief an die Stadtverordneten – Ärzte wenden sich gegen Pferdesteuer.
  13. Argumentationsleitfaden PRO PFERD (Memento vom 9. März 2013 im Internet Archive), Landesverband Pferdesport Berlin-Brandenburg
  14. Landessportbund Hessen (Memento vom 26. September 2014 im Internet Archive): Pferdesteuer konterkariert die Sportförderung als kommunale Pflichtaufgabe. – Landessportbund Hessen (Memento vom 4. März 2016 im Internet Archive): Pferdesteuer konterkariert kommunale Pflichtaufgabe der Sportförderung!
  15. RathmannVerlag GmbH und Co. KG: Professor rät Pferdehaltern bei Einführung der Pferdesteuer Klage vor Gericht. (pferd-und-sport.de [abgerufen am 10. März 2017]).
  16. Pferdesteuer: Der Abwehrkampf geht weiter. In: pferd-aktuell.de, Website der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN). Abgerufen am 20. August 2021.
  17. Mustersatzung des HSGB (Memento vom 2. Dezember 2012 im Internet Archive) zur Erhebung einer hessischen Pferdesteuer, Fassung vom Juli 2011 mit vier Seiten Kommentierung.
  18. Hessische/Niedersächsische Allgemeine vom 19. September 2011, Pferdesteuer für Schauenburg schnell gekippt.
  19. Satzung über die Erhebung einer Pferdesteuer im Gebiet der Stadt Bad Sooden-Allendorf (Memento vom 18. Oktober 2013 im Internet Archive). – Vom BVerwG bestätigt durch Beschluss vom 18. August 2015, BVerwG 9 BN 2.15. Abgerufen am 24. August 2021.
  20. Hessische/Niedersächsische Allgemeine vom 12. September 2014: In öffentlichen Diskussionen spricht Bürgermeister Hix noch heute von „150 betroffenen Pferden“, denn November 2012 erhoffte er sich noch Einnahmen von 30.000 Euro p.a.
  21. Haushaltsplan Bad Sooden-Allendorf 2015 vom 26. März 2015, Seiten 34 und 333. – Haushaltsplan Bad Sooden-Allendorf 2016 vom 4. Februar 2016 (1. Teil, Entwurf), Seite 24. – Haushaltsplan Bad Sooden-Allendorf 2016 vom 4. Februar 2016 (2. Teil, Entwurf), Seite 334. - Haushaltsplan 2018, Seite 15.
  22. Pressedienst Pferdesportverband Baden-Württemberg, Ausgabe 4/2015, Seite 10.
  23. Vereinsanlage der Sickenberger Pferdefreunde e. V. (Memento vom 15. November 2013 im Internet Archive).
  24. Alte Hainsmühle 2012 und Schließung 2016.
  25. Bad Sooden-Allendorf schafft Pferdesteuer ab. Abgerufen am 12. Juni 2019 (deutsch).
  26. Pferdesteuer-Satzung – Schlangenbad (Memento vom 7. Februar 2015 im Internet Archive). Abgerufen am 24. August 2021.
  27. Hessische/Niedersächsische Allgemeine vom 8. Oktober 2015, IHK: komplette Fehleinschätzung des Steueraufkommens.
  28. Haushalt Schlangenbad 2014 (Memento des Originals vom 9. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/gemeinde.schlangenbad.de vom 17. Dezember 2013, Seite 133. – Haushalt Schlangenbad 2015 (Memento des Originals vom 9. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/gemeinde.schlangenbad.de vom 23. Dezember 2014, S. 138.
  29. Haushaltseinbringungsrede Schlangenbad 2016 (Memento des Originals vom 5. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/gemeinde.schlangenbad.de vom 17. September 2015, Seite 7. – Wiesbadener Tagblatt (Memento des Originals vom 8. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.wiesbadener-tagblatt.de vom 18. September 2015, „nicht erwartete Mehreinnahmen von 61.000 Euro, aber nur 7.300 Euro Pferdesteuer“
  30. Haushaltseinbringungsrede Schlangenbad 2016 (Memento des Originals vom 5. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/gemeinde.schlangenbad.de vom 17. September 2015, Seite 7.
  31. Pferdesteuer-Satzung – Kirchheim. Abgerufen am 24. August 2021.
  32. Hersfelder Zeitung
  33. Weißenborn, 1. Pferd 80 Euro, 2. Pferd 100 Euro, jedes weitere Pferd 120 Euro p. a.
  34. Focus online vom 10. Dezember 2015, Weißenborn schafft als erste Gemeinde Hessens Pferdesteuer wieder ab.
  35. VGH Bayern, 17.02.1982 - 100 IV 77
  36. Staatsminister Helmut Brunner lehnt Pferdesteuer ab (Memento vom 2. März 2016 im Internet Archive). Website Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Abgerufen am 28. August 2021.
  37. Bremen plant keine Pferdesteuer (Memento vom 5. März 2016 im Internet Archive). In: radiobremen.de, 2. September 2015. Abgerufen am 27. August 2021.
  38. RP-online vom 10. April 2012, 750 Euro pro Tier – Streit um neue Pferdesteuer in NRW, Rheinische Post.
  39. Pferdesteuer: Gemeinderat will juristische Prüfung. In: shz.de, 14. Dezember 2016. Abgerufen am 26. August 2021.
  40. Pferdesteuer kommt – Klage auch. In: shz.de, 16. Juni 2017. Abgerufen am 26. August 2021.
  41. Christopher Herbst: Reiterin reicht Klage gegen Pferdesteuer ein. (abendblatt.de [abgerufen am 27. September 2018]).
  42. Pferdesteuer ist abgeschafft. Abgerufen am 27. September 2018 (deutsch).
  43. Pferdesteuer rückwirkend abgeschafft. Abgerufen am 27. September 2018 (deutsch).