Oberlandesgericht LeitmeritzDas Oberlandesgericht Leitmeritz war ein deutsches Oberlandesgericht mit Sitz in Leitmeritz (heute Tschechien, in der betreffenden Zeit Reichsgau Sudetenland) von 1939 bis 1944. VorgeschichteIm Kronland Böhmen bestand bis 1918 das Bezirksgericht Leitmeritz für den Gerichtsbezirk Leitmeritz. Diesem war das Landesgericht Böhmisch Leipa und diesem wiederum das Oberlandesgericht für Böhmen in Prag übergeordnet.[1] Für die gesamte Gerichtsorganisation siehe Liste der Gerichtsbezirke in Böhmen. Nach dem Ersten Weltkrieg wurden Böhmen und Mähren von Österreich ohne Berücksichtigung der Sprachengrenze abgetrennt und der neu gegründeten Tschechoslowakei zugeordnet. Entsprechend wurden die bestehenden Gerichte aufgehoben und tschechoslowakische Gerichte eingerichtet. Die Struktur von Bezirks- und Kreisgerichten blieb dabei weitgehend erhalten. Als Folge des Münchner Abkommens wurde das Sudetenland mit seiner überwiegend deutschsprachigen Bevölkerung dem Deutschen Reich abgetreten und dort als Reichsgau Sudetenland eingegliedert. Die Teilung nahm keine Rücksicht auf die bestehenden Grenzen der Sprengel der bestehenden tschechoslowakischen Gerichte. Daher wurde folgende Zuordnung getroffen:
Engerau bei Preßburg wurde dem benachbarten österreichischen Gericht angegliedert.[2] Nun wurde in diesen Gebieten die deutsche Gerichtsorganisation eingeführt. Die Bezirksgerichte wurden in Amtsgerichte, die Kreisgerichte in Landgerichte umgewandelt. Als Oberlandesgericht wurde eine oberlandesgerichtliche Kammer beim Landgericht Reichenberg eingerichtet. GeschichteZum 1. März 1939 erfolgte die Bildung des Oberlandesgerichts Leitmeritz. In diesem Zusammenhang wurde das Landgericht Znaim dem Oberlandesgericht Wien nachgeordnet. Dem Oberlandesgericht Leitmeritz waren folgende Landgerichte nachgeordnet:
Darunter waren folgende Amtsgerichte eingerichtet: Mit der Eroberung des Sudetenlandes durch die Rote Armee 1945 endete die Arbeit dieser Gerichte. Nach dem Zweiten Weltkrieg traten wieder tschechoslowakische Gerichte an ihre Stelle. Richter
Siehe auchLiteratur
Einzelnachweise
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