Der Naturschutz erfolgte zur Erhaltung und Entwicklung eines zusammenhängenden relativ ungestörten Bachtals mit zulaufenden Seitensiefen, Quellbereichen, Auwäldern, Nass- und Feuchtgrünland sowie strukturreichen Waldrändern.
Im Einzelnen wurden folgende Schutzzwecke festgesetzt:
Erhaltung und Entwicklung des ausgedehnten, landschaftlich besonders schönen und vielgestaltigen Bachtalsystems mit besonderer Eignung für die Erholung in der Natur,
Erhaltung und Sicherung der geschützten Biotope, wie Fließgewässer, Auwälder, Quellbereiche sowie Nass- und Feuchtgrünland,
Sicherung der Funktion als Biotopverbundfläche von besonderer, teils herausragender Bedeutung,
Erhaltung und Entwicklung des ausgedehnten, überwiegend durchgängigen Bachtales und seiner Seitentäler und Siefen als besonders wertvolles Fließgewässerökosystem.[1]