Die Lübecker Ratssekretäre sind nicht zu verwechseln mit den Lübecker Syndici. Den Lübecker Ratssekretären oblag als Stadtschreibern seit 1242 mit Henricus de Brunsvic nachweislich die Führung der Geschäfte der Kanzlei des Rates. Sie waren, wie die Syndici, ebenfalls ausgebildete Juristen. Der erste Ratssekretär wurde in Lübeck in Anlehnung an den kaiserlichen wie vatikanischen Sprachgebrauch jeweils Protonotar genannt und war bereits 1361 als amtsältester Ratssekretär im Status notarius noster senior herausgehoben. Die Ratssekretäre führten das Ober- und Niederstadtbuch. Einige von ihnen gehören zu den bedeutenden Chronisten der Stadtgeschichte. Aus dem Amt des Registrators der Kanzlei entstand seit dem 16. Jahrhundert die Stelle des 3. (jüngsten) Ratssekretärs, der ab 1809 amtlich auch als Stadtarchivar bezeichnet wurde. Diesem oblag auch die Verantwortung für die Trese in der Lübecker Marienkirche. Ratssekretäre gab es in Lübeck bis zur Verfassungsänderung 1851, die Liste richtet sich bis 1851 nach der Arbeit von Friedrich Bruns.
Bakkalaureus. Gesandter in Flandern. Später Domherr in Lübeck. Grabplatte als (extrem abgetretene) Bodengrabplatte hinter dem Hochaltarbereich des Lübecker Doms erhalten.
1773 Dritter Ratssekretär und Registrator, erhielt zunächst eine Fortbildungsreise nach Wetzlar, Regensburg und Wien bewilligt. 1794 Ratsherr, 1806 Lübecker Bürgermeister.
1823 wurde er in den Hamburger Rat gewählt und war vor allem als Polizeiherr tätig. 1855 wurde er zum ersten Mal innerhalb des Hamburger Rates zum Ersten Bürgermeister gewählt.
Friedrich Bruns: Die Lübecker Syndiker und Ratssekretäre bis zur Verfassungsänderung von 1851. in: ZVLGA Band 29 (1938), S. 91–168.
Hanno Brand, Sven Rabeler, Harm von Seggern: Gelebte Normen im urbanen Raum: Zur sozial- und kulturgeschichtlichen Analyse rechtlicher Quellen in Städten des Hanseraums (13. bis 16. Jahrhundert), Uitgeverij Verloren, 2014