Hier werden die Lübecker Ratssyndiker als Angehörige des Rates der Stadt aufgeführt. Sie standen im Protokoll des Lübschen Staates zwischen den Bürgermeistern und den übrigen Ratsherren. Syndici gab es nachweislich vom 13. Jahrhundert bis zur verfassungsrechtlichen Abschaffung des Syndicats durch die Verfassungsreform 1852. Als Richter waren die Syndici gleichzeitig im Oberhof Lübeck und den anderen Lübecker Gerichten tätig. Die Gewaltenteilung wurde in Lübeck erst mit der Abschaffung des Syndicats eingeführt. Diese Liste folgt der Arbeit von Friedrich Bruns.
Magister. 1330 Küster des Lübecker Doms, 1335 Domdechant, Domscholaster 1341.
Magister Gotfridus
1329–1331
Magister
Johannes Ricbode (Ricbodonis)
1333–1338
Magister
Wilhelm Beverstede
1341–1343
Magister
Vakanz
1343–1367
Johannes Trutennowe
1367
Magister. Kleriker der Diözese Breslau. Das Vierteljahresgehalt von 10 Mark teilten sich die Stadt, das Heilig-Geist-Hospital und das Johanniskloster zu je ein Drittel.
Magister. Ratssekretär, Domherr in Lübeck. Syndicus auf Vorstellung des Domkapitels (mit minderen Rechten). Bestattet im Dom. Der erste vom Lübecker Rat erwählte Dompropst des Lübecker Kapitels.
Syndicus in Stralsund, wurde vom Rat der Stadt Stralsund nicht freigegeben, sondern vielmehr zum Bürgermeister gewählt. Kein Dienstantritt und Entlassung aus dem Eid.
1730 Dompropst, zunächst nicht anerkannt. Nach Prozess vor dem Reichshofgericht 1733 erst vom Kapitel eingeführt. Vater des Ratsherrn Johann Friedrich Schaevius.
1801 Zweiter Syndicus, 1802 Erster Syndicus. Curtius erhielt, wie auch die beiden anderen zu jener Zeit amtierenden Syndici, am 3. Januar 1852 das Amt eines vollgültigen Senators, führte jedoch weiterhin den traditionsreichen Titel eines Syndicus.[1] 1851 Gedenkmünze Bene Merenti
1844 Zweiter Syndicus. Elder erhielt, wie auch die beiden anderen zu jener Zeit amtierenden Syndici, am 3. Januar 1852 das Amt eines vollgültigen Senators, führte jedoch weiterhin den traditionsreichen Titel eines Syndicus.[2] Er trat 1873 in den Ruhestand und wurde mit der Gedenkmünze Bene Merenti verabschiedet.
1844 Dritter Syndicus. Infolge der Lübecker Verfassungsreform von 1851 wurde er mit Erlöschen des Lübecker Syndikats am 3. Januar 1852 zum Senator der Hansestadt.[3] Er verstarb 1853.
Emil Ferdinand Fehling: Zur Lübeckischen Ratslinie 1814–1914, Verlag Max Schmidt, Lübeck 1915.
Emil Ferdinand Fehling: Lübeckische Ratslinie, Verlag Max Schmidt-Römhild, 2. Auflage Lübeck 1925, Nr. 846. Unveränderter Nachdruck Lübeck 1978. ISBN 3-7950-0500-0
Friedrich Bruns: Die Lübecker Syndiker und Ratssekretäre bis zur Verfassungsänderung von 1851, in: ZVLGA Band 29 (1938), S. 91–168.