Kapelle mit Kirchturm der katholischen Pfarrkirche St. Johannes Baptist
sogenannte Sakramentskapelle, ehemaliger Chor und Turm der spätgotischen Vorgängerkirche, zweite Hälfte 15. Jahrhundert, Turmhelm 1867; mit Ausstattung
zweigeschossiger, teilweise ausgemauerter Blockbau mit Traufschrot, zweite Hälfte 18. Jahrhundert, ehemaliger Wirtschaftsteil zu Wohnzwecken modern ausgebaut
giebelständiger Wohnteil mit Satteldach, verschaltem Blockbau-Obergeschoss, hohem durchfenstertem Kniestock und Giebelbalkon, erste Hälfte 19. Jahrhundert, Stallteil um 1850;
Hoftor, mit Heiligenfiguren aus Gips;
Totenbrettergruppe, 19./20. Jahrhundert, an Stadelsüdseite;
westlich Backhaus mit Waage, kleiner Satteldachbau, erste Hälfte 19. Jahrhundert
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr existieren, z. B. weil sie abgebrochen wurden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
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Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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