Kriegerdenkmal zum Gedenken an die Gefallenen des Ersten Weltkrieges
abgestuftes Postament mit Inschrifttafeln, darüber offener Säulenaufbau, um 1920, ergänzt mit Inschriftsteinen für die Gefallenen des Zweiten Weltkrieges
Saalbau mit eingezogenem gotischem Chor und Nordturm, Anlage gotisch, barock umgestaltet, seit 1967 als östliche Seitenkapelle in Neubau integriert; mit Ausstattung
[[Vorlage:Bilderwunsch/code!/C:48.88884,12.98289!/D:Bahnstrecke Landshut – Bayerisch Eisenstein (bei Km 88,0), Straßenbrücke!/|BW]]
Bergern
Lage
Objekt
Beschreibung
Akten-Nr.
Bild
Bahnstrecke Landshut – Bayerisch Eisenstein (bei Km 94,36) (Standort)
Eisenbahntunnel, sogenannt Hochbühltunnel
590 m langer Tunnel mit Quadermauerwerk-Mündungen, rustizierter Rohreinfassung und seitlichen Bewehrungen, bezeichnet 1877; Bestandteil der 1877 eröffneten sogenannten Waldbahn von Plattling nach Bayerisch Eisenstein
erdgeschossiger Satteldachbau aus Polygonalmauerwerk mit Kniestock und Stallanbau, 1877; Bestandteil der 1877 eröffneten sogenannten Waldbahn von Plattling nach Bayerisch Eisenstein, bei Km 91,06.
Bogenbrücke aus Quadersteinmauerwerk mit ansteigender gepflasterter Brückenbahn und rustizierter Bogenöffnung, vor 1877; Bestandteil der 1877 eröffneten sogenannten Waldbahn von Plattling nach Bayerisch-Eisenstein
Empfangsgebäude, dreigeschossiger ziegelsichtiger Schopfwalmdachbau über Naturstein-Erdgeschoss, mit Mittelrisalit und gleisseitigem Perronvordach, 1877; Nebengebäude, erdgeschossiger übertünchter Ziegelbau mit Walmdach, 1877; Bestandteil der 1877 eröffneten sogenannten Waldbahn von Plattling nach Bayerisch Eisenstein, bei Km 82,18-82,20.
erdgeschossiger Satteldachbau aus Polygonalmauerwerk mit Kniestock und Stallanbau, 1877; Bestandteil der 1877 eröffneten sogenannten Waldbahn von Plattling nach Bayerisch Eisenstein, bei Km 87,37.
Teil der Doppelschleife zur Überwindung der Steigung zwischen Oberkandelbach und Grafling mit tiefen Felseinschnitten und hohen befestigten Bahndammstrecken auf Graflinger Gemeindegebiet, 1877; Bestandteil der 1877 eröffneten sogenannten Waldbahn von Plattling nach Bayerisch Eisenstein; siehe auch Bahntrasse (Gde. Deggendorf), Eisenbahnbrücke Deggendorf, Bogenbrücke und Kühbergtunnel bei Weiher (Gde. Deggendorf), Bahnhof Ulrichsberg (Gde. Grafling), Bahnwärterhaus Wühn (Gde. Grafling), Bogenbrücke bei Arzting (Gde. Grafling); Bahnwärterhaus Datting (Gde. Grafling), Eisenbahntunnel bei Bergern (Gde. Grafling)
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr existieren, z. B. weil sie abgebrochen wurden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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