Putzbau mit Satteldach und Chorturm mit hohen oktogonalem Obergeschoss und Spitzhelm, Langhaus mit Flachdecke über Hohlkehle und eingezogener Chor mit Spiegeldecke, Turmuntergeschoss mittelalterlich, Langhaus 1638, Turmobergeschoss und Barockisierung um 1730; mit Ausstattung;
Friedhofsummauerung des alten Teils, zum Teil Sandsteinquadermauer, 18./19. Jahrhundert.
Putzbau mit Satteldach, eingezogenem Dreiseitchor und nördlich am Chor angebautem Turm mit oktogonalem Obergeschoss und Kuppelhaube, im Kern spätgotisch, 14. Jahrhundert, Turmobergeschoss bezeichnet mit „1630“; mit Ausstattung.
Zweigeschossiger, giebelständiger Sandsteinquaderbau mit Steilsatteldach und Fachwerkgiebel, 1873.
D-5-76-141-21
Unterbreitenlohe 4, im Ort schräg gegenüber von Unterbreitenlohe 1 (Standort)
Wegkapelle
Putzbau mit Satteldach und Sandsteinquadersockel, 18. Jahrhundert; mit Ausstattung.
D-5-76-141-19
Ehemalige Baudenkmäler
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
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Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.