Gattungstyp IV, zweigeschossiger Sandsteinquaderbau mit Satteldach, Freitreppe, Lisenengliederung, Rundbogenfenstern mit Brüstungsfeldern im Erdgeschoss, profilierten Stichbogenrahmungen im Obergeschoss und Oculus im Giebel, um 1865
Ehemalige Poststation, bis 1883 mit Gastwirtschaft
Lang gestreckter, zweigeschossiger, verputzter Sandsteinquaderbau mit Walmdach, rundbogiger Tordurchfahrt und Portal mit Freitreppe, gegliedert durch genutetes Sockelgeschoss, breite Ecklisenen, Gurtgesims und Putzfelderung, 1805
Zweigeschossiger Walmdachbau über Hakengrundriss, Fassade aus Sandsteinquadermauerwerk mit Gurtgesims, Ecklisenen und geohrten Fensterrahmungen, andere Seiten mit Fachwerkobergeschoss, 18. Jahrhundert
Eingeschossiger Bau mit hohem Satteldach und Dachreiter als Glockentürmchen, Rundbogenportal bezeichnet „1591“, Mauern massiv unterfangen, hausteingerahmte Rundbogenfenster in Giebelwand eingesetzt, 1891
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
In dieser Kartenansicht sind Baudenkmäler ohne Koordinaten mit einem roten bzw. orangen Marker dargestellt und können in der Karte gesetzt werden. Baudenkmäler ohne Bild sind mit einem blauen bzw. roten Marker gekennzeichnet, Baudenkmäler mit Bild mit einem grünen bzw. orangen Marker.