In dieser Kartenansicht sind Baudenkmäler ohne Koordinaten mit einem roten bzw. orangen Marker dargestellt und können in der Karte gesetzt werden. Baudenkmäler ohne Bild sind mit einem blauen bzw. roten Marker gekennzeichnet, Baudenkmäler mit Bild mit einem grünen bzw. orangen Marker.
Hauptstraße 44 (Alte Gasse; Nähe Alte Gasse) (Standort)
Ehemalige Pfarrkirche St. Erasmus, jetzt Friedhofskapelle
Erhaltener Rechteckchor mit Satteldach und verschiefertem Chorreiter mit Haubendach sowie angrenzenden Mauerresten der ehemaligen Sakristei, Putzmauerwerk mit Sandsteinrahmungen, gotisch, 14. Jahrhundert
Freitreppenanlage, Reste einer mehrläufigen Treppe, Sandstein, barock, 18. Jahrhundert
Friedhofskreuz, Inschriftsockel mit Kruzifix, Sandstein, bezeichnet „1855“
Einzelne Grabsteine und -kreuze, Stein und Gusseisen, 19. und 20. Jahrhundert
Langgestreckter zweigeschossiger Walmdachbau mit verkröpften Eckpilastern sowie Rustikaportal mit Wappen des Würzburger Fürstbischofs Johann Philipp II. von Greifenklau, barock, frühes 18. Jahrhundert
Katholische Kuratiekirche Sieben Schmerzen Mariens
Saalkirche mit eingezogener Rundapsis und Vorhalle, Walmdach mit verschiefertem Hauben-Dachreiter, Putzmauerwerk mit Rustikagliederungen, Heimatstil, 1920; mit Ausstattung
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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