In der Liste der Baudenkmäler in Bergheim sind die Baudenkmäler im Augsburger Stadtbezirk Bergheim im
gleichnamigen Planungsraum Bergheim
(XVI)
aufgelistet. Zu diesen Baudenkmälern gibt es auch eine Bildersammlung.
Der Gutshof Bannacker, eine heute noch intakte, unregelmäßige Anlage, ist im Laufe des 19. Jahrhunderts aus einem Weiler hervorgegangen. Der Ort, der seit dem 13. Jahrhundert zum Augsburger Heilig-Geist-Spital gehörte, bestand zur Zeit der Säkularisation aus fünf Höfen. Aus ihnen wuchs nach dem Übergang in Privatbesitz der Gutshof zusammen:
Um 1820/30 entstand das so genannte Alte Herrenhaus, das um die Mitte des Jahrhunderts mit seinem Wirtschaftsgebäude zur Hakenanlage verbunden wurde; um 1895 erfolgte die Verschmelzung der beiden südlichen Höfe zu einem langgestreckten Wirtschaftstrakt unter Verwendung alter Teile;
1905 schließlich errichtete man im Norden die herrschaftliche Villa mit anschließendem Park, auf welche die Wohnfunktion des so genannten Alten Herrenhauses überging. Als eigenständiger Hof blieb die ehemals burgauische Jägersölde bestehen. Einen wichtigen baulichen Akzent setzt die barocke Kapelle an der Nordwestecke.
Das Ensemble umfasst das im Kern aus dem 16. Jahrhundert stammende, im 19. Jahrhundert neugotisch überformte Fuggerschloss mit seinem im 18. Jahrhundert angelegten Park, die am Fuße des Schlossberges liegenden Ökonomiegebäude sowie die von Göggingen heranführende Allee. Seit mehreren Jahrhunderten bilden Architektur und Landschaft hier eine durch historische Ansichten und Beschreibungen überlieferte Einheit.
Saalbau mit eingezogenem Chor und nördlichem Turm mit Zwiebelhaube, drei Turmuntergeschosse 13. oder 14. Jahrhundert, Obergeschosse und Chor wohl erste Hälfte 16. Jahrhundert, Umbau und Neubau des Langhauses wohl durch Valerian Brenner 1692 bis 1695, Neugestaltung des Langhauses von 1789 bis 1791, mit Ausstattung und Friedhofsmauer
Walmdachbau mit eingezogenem Chor und Turm mit Spitzhelm, wohl von Joseph Dossenberger im Jahre 1748 erbaut. Der Turm stammt aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts; mit Ausstattung; zum Gut Bannacker gehörig
Langgestreckter zweigeschossiger Satteldachbau mit profiliertem Traufgesims, Zwerchhäusern und Gauben, westlich angebauter Wirtschaftsteil, um 1820/30 erbaut, bis 1993 zum Gut Bannacker gehörig
Haupttrakt, dreigeschossiger Satteldachbau mit Bergfried, Georgskapelle und oktogonalem Treppenturm, im Kern um 1510 unter Matthäus Lang errichtet, Erneuerungen 1556–1561, 1737 unter den Fürsten und Grafen Fugger, die seit 1595 im Besitz des Schlosses sind, und 1840–1860 neugotische Umgestaltung unter Leopold Fürst Fugger
Osttrakt (so genannter) Hagenflügel, dreigeschossiger Satteldachbau mit Treppenturm, südlichen Zwillingstürmen und Altane mit hofseitigen Rundbogenarkaden, 1857/58, Turm im Kern älter
Wohn- und Verwaltungstrakt (so genanntes Grafenhaus): Zweigeschossiger Satteldachbau unter Verwendung der äußeren Tordurchfahrt von Elias Holl von 1596/97, um 1740 errichtet, mit Ausstattung
Denkmal des Fürsten Leopold Fugger-Babenhausen, Bronze, 1888
Schmiedeeisernes Gartentor, Südseite des Hofes, um 1750
Steinbalustrade mit klassizistischen Sandsteinlöwen im Ostteil des Hofes
Marmorsäule, um 1515, aus dem Augsburger Fuggerhaus, am Westrand des Hofes
Don-Quichotte-Brunnen, um 1860
Brunnensäule aus dem 16. Jahrhundert, im Hof
Schlossgarten, 18. Jahrhundert, mit hoher Freitreppe und Umfassungsmauer nach Norden;
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Literatur
Bernt von Hagen, Angelika Wegener-Hüssen: Stadt Augsburg (= Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]: Denkmäler in Bayern. BandVII.83). Karl M. Lipp Verlag, München 1994, ISBN 3-87490-572-1.
In dieser Kartenansicht sind Baudenkmäler ohne Koordinaten mit einem roten bzw. orangen Marker dargestellt und können in der Karte gesetzt werden. Baudenkmäler ohne Bild sind mit einem blauen bzw. roten Marker gekennzeichnet, Baudenkmäler mit Bild mit einem grünen bzw. orangen Marker.