In der Liste der Baudenkmäler in Inningen sind die Baudenkmäler im Augsburger Stadtbezirk Inningen im
gleichnamigen Planungsraum Inningen
(XV)
aufgelistet. Zu diesen Baudenkmälern gibt es auch eine Bildersammlung.
Eingeschossiges winkelförmiges Wohnhaus mit einhüftigem Giebel, nördlichem zweigeschossigem Anbau und rechtwinklig anschließender Scheune mit Aufzugserker, Keller um 1500, Wohnhaus um 1700, Umbau im frühen 19. Jahrhundert, Erweiterung im zweiten Drittel des 19. Jahrhunderts, Scheune um 1910
Saalbau mit eingezogenem Chor, südlich angebauter Sakristei mit Volutengiebel und Turm mit Zwiebelhaube, Neubau von 1713, Turmunterbau romanisch, Turmobergeschosse von Jörg Wörle 1668, mit Ausstattung
Seelenkapelle, lisenengegliederte Nischenarchitektur mit Satteldach, 1714, mit Ausstattung
Friedhofsbefestigung, Reste der mittelalterlichen Ummauerung an der Westseite, Nagelfluh oder Bruchsteinmauerwerk
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr existieren, z. B. weil sie abgebrochen wurden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Literatur
Bernt von Hagen, Angelika Wegener-Hüssen: Stadt Augsburg (= Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]: Denkmäler in Bayern. BandVII.83). Karl M. Lipp Verlag, München 1994, ISBN 3-87490-572-1.
In dieser Kartenansicht sind Baudenkmäler ohne Koordinaten mit einem roten bzw. orangen Marker dargestellt und können in der Karte gesetzt werden. Baudenkmäler ohne Bild sind mit einem blauen bzw. roten Marker gekennzeichnet, Baudenkmäler mit Bild mit einem grünen bzw. orangen Marker.