In der Liste der Baudenkmäler in Lechhausen sind die Baudenkmäler im
Planungsraum Lechhausen
(VI)
aufgelistet. Zu diesen Baudenkmälern gibt es auch eine Bildersammlung.
Ehemalige Mädchenschule, später Rathaus, seit 1913 Polizei
Zweigeschossiger Traufseitbau über kreuzförmigem Grundriss mit Satteldach und mittelachsigem hohem Querhaus, in neugotischen Formen, 1855, Umbau von Franz Kirchmair um 1880
Dreischiffige Pfeilerbasilika mit eingezogenem Chor und nördlichem Turm mit Zwiebelhaube, in romanisierenden Formen, von Karl Friedrich Andreas Klumpp dem Jüngeren, 1867, Turm von Albert Kirchmayer 1929 neu gebaut, nach schwerer Zerstörung 1945 Wiederaufbau, mit Ausstattung
Zweigeschossiger giebelständiger Satteldachbau mit profiliertem Ortgang und segmentbogigem Aufsatz am First, Äußeres in renaissancenahen Formen, spätes 19. Jahrhundert
Saalbau mit eingezogenem Chor und nördlichem Fassadenturm mit Zeltdach, Blankziegelbau in traditionsgebundenen Formen, von Michael Kurz, 1951–1952, mit Ausstattung
Pfarrhaus, zweigeschossiger, an die Kirche angebauter Walmdachbau, von Michael Kurz, 1951–1953
Zwei parallel angelegte zwei- bzw. dreigeschossige Trakte mit Walmdächern, der östliche mit Flacherkern, die Mitte des westlichen von einem mächtigen sechsgeschossigen Wohnturm mit giebelartigen Kulissenmauern bekrönt, südlicher Abschluss durch zweigeschossigen Walmdachbau, von Thomas Wechs, 1927
Geschlossene Mehrflügelanlage mit Walmdächern um Innenhof, begonnen 1908 mit der zweigeschossigen Häuserzeile an der Lützowstraße, 1922–1927 durch dreigeschossige Baublocks nach Osten und 1937 nach Norden erweitert
Viergeschossige quadratische Wohnanlage mit zum Innenhof geneigten Pultdächern, Durchgänge in den Mittelachsen des Ost- und Westflügels durch Flacherker und Erhöhung auf fünf Geschosse akzentuiert, an den Ecken zwei Ladeneinbauten, nach Entwurf von Otto Holzer, bezeichnet „1928“
Kapelle des Albertus-Magnus-Studentenwohnheims der ehemaligen Pädagogischen Hochschule
eingeschossiger Massivbau mit Oberlichtband und Flachdach, auf befenstertem Kellersockel, von Wilhelm Hauenstein, Ausgestaltung von Reinhold Grübl, 1959–61; mit Ausstattung
Ehemalige Pädagogische Hochschule, jetzt Teilbereich der Philosophischen Fakultät der Universität Augsburg
Gruppe mehrerer, rechtwinklig zueinander stehender, zwei- bzw. dreigeschossiger, quaderförmiger Flachdachbauten mit breit befensterten Sichtziegelfassaden, Seminargebäude mit angehängtem Hörsaaltrakt – Turnhallenbau – Atriumgebäude mit Konzertsaal, von Wilhelm Hauenstein, Sigismund Herdegen und Anton Recknagel, 1958–1962, mit Ausstattung
Chorturmkirche, Saalbau mit eingezogenem Chor und westlichem Turm, Blankziegelbau mit Betonskelettkonstruktion, von Wilhelm Wichtendahl, 1961–1964, mit Ausstattung
In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.
↑Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Bernt von Hagen, Angelika Wegener-Hüssen: Stadt Augsburg (= Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]: Denkmäler in Bayern. BandVII.83). Karl M. Lipp Verlag, München 1994, ISBN 3-87490-572-1.
In dieser Kartenansicht sind Baudenkmäler ohne Koordinaten mit einem roten bzw. orangen Marker dargestellt und können in der Karte gesetzt werden. Baudenkmäler ohne Bild sind mit einem blauen bzw. roten Marker gekennzeichnet, Baudenkmäler mit Bild mit einem grünen bzw. orangen Marker.