Der Landkreis grenzte Anfang 1969 im Uhrzeigersinn im Nordwesten beginnend an den Rheingaukreis und an die kreisfreie Stadt Wiesbaden in Hessen, an die kreisfreie Stadt Mainz in Rheinland-Pfalz, an den Kreis Groß-Gerau in Hessen sowie an die Landkreise Worms, Alzey und Bingen in Rheinland-Pfalz.
Geschichte
Entwicklung
Von 1798 bis 1814 gehörten die linksrheinischen Gebiete zu Frankreich. Danach 1816 kam diese Region als Provinz Rheinhessen zum Großherzogtum Hessen (Hessen-Darmstadt). Sie war in der französischen Tradition in elf Kantone aufgeteilt. Durch ein Edikt des Großherzogs vom 5. Februar 1835 wurde die Provinz Rheinhessen in die vier Kreise Mainz, Alzey, Bingen und Worms gegliedert. Dabei entstand der Kreis Mainz aus den Kantonen Mainz, Niederolm und Oppenheim.[1] Die Stadt Mainz wurde wenige Tage später, am 16. Februar 1835, ein eigener Stadtkreis, aber zunächst in Personalunion von Freiherr Ludwig Christian Christoph von Lichtenberg zusammen mit dem (Land)kreis Mainz verwaltet. Erst als nach dessen Tod 1845 die Nachfolge geregelt wurde, erhielt der Kreis Mainz mit Carl Schmitt einen eigenen Kreisrat als Chef der Verwaltung.[2]
Durch Edikt vom 12. Mai 1852 wurde Rheinhessen in nunmehr fünf Kreise eingeteilt, dabei wurde neben den Kreisen Alzey, Bingen, Oppenheim und Worms ein neuer, kleinerer Kreis Mainz aus dem Gebiet der FriedensgerichtsbezirkeMainz, Niederolm und von Oberingelheim die Gemeinden Budenheim und Mombach (dafür ohne Oppenheim) gebildet, dem auch die Stadt Mainz angehörte[4]. Die 1852 geschaffene Gliederung der Provinz Rheinhessen in fünf Kreise (Alzey, Bingen, Mainz, Worms und Oppenheim) überdauerte 1918/19 den Übergang vom Großherzogtum zum Volksstaat Hessen und hatte mehr als sechs Jahrzehnte Bestand.
Es folgte eine einschneidende Gebietsreform, die am 1. November 1938 in Kraft trat. In Rheinhessen wurde der Kreis Oppenheim aufgelöst, aus dem 23 Gemeinden in den Kreis Mainz wechselten, dafür schied die Stadt Mainz aus dem Kreis Mainz aus und wurde kreisfreie Stadt. Gleichzeitig erhielt der Kreis auch die neue amtliche Bezeichnung Landkreis Mainz.
Die folgende Tabelle enthält alle Kommunen, die dem Kreis bzw. dem Landkreis Mainz zwischen 1852 und 1969 angehörten und die Daten aller Eingemeindungen:[8][7]
Budenheim und Mombach (Kanton Oberingelheim) gehörten dem Kreis erst ab 12. Mai 1852 an (zuvor Kreis Bingen).
Friesenheim, Hillesheim und Undenheim (Kanton Wörrstadt) gehörten dem Kreis erst ab 1938 an (bis 1848 Kreis Alzey und dann Kreis Oppenheim).
Alle anderen Orte gehörten dem Kreis schon seit 5. Februar 1835 an.
Vom 16. Februar 1835 bis 12. Mai 1852 sowie ab 1. November 1938 war die Stadt Mainz nicht Teil des Kreises, sondern Kreisfreie Stadt.
Kfz-Kennzeichen
Am 1. Juli 1956 wurde dem Landkreis bei der Einführung der bis heute gültigen Kfz-Kennzeichen das Unterscheidungszeichen MZ zugewiesen. Es wird im Landkreis Mainz-Bingen und in der kreisfreien Stadt Mainz durchgängig bis heute ausgegeben.
Literatur
Susanne Karkosch, Karin Müller: Die rheinhessischen Kreise (Alzey, Mainz, Oppenheim, Worms). Darmstadt/Marburg 1973 (= Repertorien des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt, Abt. G 15 Kreis- und Landratsämter), DNB730535312, HADIS (PDF; 226 kB).
Susanne Karkosch, Karin Müller: Kreisamt Mainz – Oppenheim. Darmstadt 1973/2006 (= Repertorien des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt, Abt. G 15 Kreis- und Landratsämter), Bestand G 15 Mainz – Oppenheim, HADIS (PDF; 151 kB).
Werner Lang: Heimatbuch Landkreis Mainz. Druck Wilhelm Traumüller, Oppenheim am Rhein 1967.
↑Klaus Dietrich Hoffmann: Die Geschichte der Provinz und des Regierungsbezirks Hessen. Rheinhessische Druckwerkstätte, Alzey 1985. ISBN 3-87854-047-7, S. 36.
↑Verordnung, die Eintheilung des Großherzogthums in Kreise betreffend. In: Großherzoglich-Hessisches Regierungsblatt. 12. Mai 1852, S.224 (Digitalisat [abgerufen am 4. April 2016]).
↑Amtliches Gemeindeverzeichnis 2006 (= Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz [Hrsg.]: Statistische Bände. Band393). Bad Ems März 2006, S.163 (PDF; 2,6 MB).Info: Es liegt ein aktuelles Verzeichnis (2016) vor, das aber im Abschnitt „Gebietsänderungen – Territoriale Verwaltungsreform“ keine Einwohnerzahlen angibt.