Landkreis Münden
Der Landkreis Münden war ein Landkreis im Süden Niedersachsens, der von 1885 bis 1972 bestand. Namensgeber und Verwaltungssitz war die Stadt Münden, zur besseren Unterscheidung von Minden häufig Hannoversch Münden genannt. GeographieDer Landkreis grenzte Anfang 1972 im Uhrzeigersinn im Norden beginnend an die Landkreise Northeim und Göttingen (beide in Niedersachsen), an die Landkreise Witzenhausen und Kassel, an die kreisfreie Stadt Kassel sowie an den Landkreis Hofgeismar (alle in Hessen). Geschichte
Der Kreis entstand 1885 im Zuge einer Neugliederung der preußischen Provinz Hannover aus dem alten Amt Münden, der bis dahin selbständigen Stadt Münden sowie der Gemeinde Meensen und dem Gutsbezirk Ellerode des alten Amts Reinhausen.[1] Am 1. Januar 1973 ging der Landkreis im Rahmen der kommunalen Gebietsreform in Niedersachsen mit den Landkreisen Göttingen und Duderstadt im neu gebildeten Landkreis Göttingen auf.[2] Das Kreisgebiet des Landkreises Münden hat für einige Institutionen, die die Kreisauflösung überdauert haben, auch weiterhin Bestand und wird als „Altkreis Münden“ bezeichnet. Zum Beispiel beziehen sich der Schulbezirk des Grotefend-Gymnasiums Münden, der Naturpark Münden, das Verbreitungsgebiet der HNA Mündener Allgemeine noch auf das alte Kreisgebiet. Anmerkung zum NamenDer Name des Landkreises lautete „Münden“, die Kreisstadt wurde inoffiziell „Hannoversch Münden“ genannt, seit 1991 heißt sie „Hann. Münden“. Bevölkerungsentwicklung
PolitikLandräte
GemeindenDie folgende Liste enthält alle Gemeinden, die dem Landkreis Münden angehörten, mit ihrer Einwohnerzahl von 1961 sowie alle Eingemeindungen:[4][5][6]
Kfz-KennzeichenAm 1. Juli 1956 wurde dem Landkreis bei der Einführung der bis heute gültigen Kfz-Kennzeichen das Unterscheidungszeichen HMÜ zugewiesen. Es leitet sich von der ehemaligen Kreisstadt Hannoversch Münden bzw. Hann. Münden ab und wurde bis zum 7. März 1973 ausgegeben. Seit dem 15. November 2012 ist es aufgrund der Kennzeichenliberalisierung im Landkreis Göttingen erhältlich (mit Ausnahme der Kreisstadt, die über eine eigene Zulassungsstelle verfügt). Literatur
WeblinksEinzelnachweise
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