Das Landgericht Dessau war 1888 für eine Fläche von 2347,35 Quadratkilometer und für 213.565 Gerichtseingesessene zuständig. Am Gericht war ein Gerichtspräsident, ein Direktor und sechs Richter tätig. Am Amtsgericht Bernburg war eine Strafkammer eingerichtet.[2] Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Gerichtsbezirke im Zusammenhang mit der Bildung des Landes Sachsen-Anhalt neu geordnet. Zum Landgericht Dessau gehörten zum 1. Juli 1947 folgende Amtsgerichte: Aschersleben, Ballenstedt, Bernburg, Calbe (Saale), Dessau, Köthen, Quedlinburg und Zerbst (mit Sitz in Roßlau).[3] Mit der Verwaltungsreform von 1952 wurden die Landgerichte im Gebiet der DDR aufgehoben und die Gerichtsbarkeit durch die Errichtung von Kreis- und Bezirksgerichten neu organisiert.[4] Entsprechend wurde das Landgericht Dessau aufgehoben. Nach dem Zusammenbruch der DDR wurde Dessau 1992 erneut Sitz eines Landgerichts.[5] Im Zuge der Kreisgebietsreform änderte sich zum 1. Juli 2007 die Gerichtsbezeichnung in „Landgericht Dessau-Roßlau“.
Gebäude
Zunächst erfolgte die Unterbringung im Gebäude des Amtsgerichts. 1994 begann man mit dem Neubau eines Landgerichtsgebäudes, welches 1996 bezogen werden konnte. Im „Justizzentrum Anhalt“ befinden sich neben dem Landgericht auch das Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt sowie das Arbeitsgericht Dessau-Roßlau. Im November 2007 zog auch das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt ein.
↑Gesetz, die Organisation der Gerichtsbehörden betreffend vom 12. April 1879; in: Gesetzessammlung für das Herzogtum Anhalt-Dessau, S. 403 f., Digitalisat
↑Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 450 ff. online
↑Gesetz über die Verfassung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik (Gerichtsverfassungsgesetz) vom 2. Oktober 1952 im Gesetzblatt der DDR, Teil I Nr. 141 vom 9. Oktober 1952, S. 983 ff., Digitalisat.