Kreis Franzburg-BarthDer Kreis Franzburg-Barth (vor 1928 Kreis Franzburg, ab 1945 Landkreis Stralsund) war ein Landkreis, der in der preußischen Provinz Pommern und seit 1946 im Land Mecklenburg-Vorpommern der SBZ bzw. DDR zwischen 1818 und 1952 bestand. Das ehemalige Kreisgebiet gehört heute zum Landkreis Vorpommern-Rügen in Mecklenburg-Vorpommern. GeographieDas Kreisgebiet bildete den westlichsten Zipfel Pommerns und das Umland der Stadt Stralsund. Er lag an der Küste der Ostsee und umfasste die Halbinseln Zingst und Darß (nicht jedoch das zu Mecklenburg gehörende Fischland), die Insel Bock und die Inselgruppe Kleine Werder sowie die Wasserflächen der Darß-Zingster Boddenkette (Saaler, Bodtstedter und Barther Bodden sowie den Grabow). Im Osten reichte das Kreisgebiet bis zum Strelasund, der das pommersche Festland von der Insel Rügen trennt. Im Westen bildete die Recknitz eine natürliche Kreisgrenze. Dort grenzte der Kreis an Mecklenburg-Schwerin bzw. ab 1933 an den Landkreis Rostock des vereinigten Landes Mecklenburg. Im Süden grenzte der Kreis an den pommerschen Landkreis Greifswald und im Osten an die kreisfreie Stadt Stralsund. VerwaltungsgeschichteKönigreich PreußenNoch unter schwedischer Herrschaft wurde Neuvorpommern 1806 in die vier Ämter (schwedisch: Härade) Bergen, Franzburg, Greifswald und Grimmen gegliedert.[1] Aus Neuvorpommern, das im Oktober 1815 an Preußen gefallen war und Teil der Provinz Pommern wurde, wurde 1818 der Regierungsbezirk Stralsund gebildet. Aus den 1806 gebildeten schwedischen Ämtern wurden preußische Landkreise, darunter aus dem Amt Franzburg der Kreis Franzburg, der seinerzeit auch Franzburger Kreis genannt wurde.[2] Er umfasste die Städte Barth, Damgarten, Franzburg, Richtenberg und Stralsund mitsamt ihrem ländlichen Umland. Das Landratsamt war in Franzburg. Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab dem 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich. Er umfasste 1871 fünf Städte, 34 Landgemeinden und 152 selbständige Gutsbezirke.[3] 1873 schied die Stadt Stralsund aus dem Kreis Franzburg aus und bildete fortan einen eigenen Stadtkreis.[4] Freistaat PreußenAm 1. Oktober 1925 wurde das Landratsamt von Franzburg nach Barth verlegt. Nach einem Brand im bisherigen Landratsamt in Franzburg war es zu politischen Diskussionen über den künftigen Kreissitz gekommen. In der entscheidenden Kreistagssitzung hatte sich Franzburg nicht mit dem Verbleib des Landratsamtes in der Stadt gegen die Alternativstandorte Barth und Stralsund durchsetzen können. Den Zuschlag als neuen Standort des Landratsamtes erhielt Barth.[5] Am 1. Februar 1928 erhielt der Kreis Franzburg die Bezeichnung Franzburg-Barth. Zum 30. September 1929 fand im Kreis Franzburg-Barth wie im übrigen Freistaat Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle selbstständigen Gutsbezirke bis auf einen aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden. Zum 1. Oktober 1932 wurde der Regierungsbezirk Stralsund aufgelöst und an den Regierungsbezirk Stettin angeschlossen. Land Mecklenburg1945 wurde die Kreisverwaltung in die Stadt Stralsund verlegt und der Name des Kreises in Landkreis Stralsund geändert. Der Kreis gehörte nun zum durch die sowjetischen Besatzungsbehörden neu gegründeten Land Mecklenburg, das außer Mecklenburg auch die nach Abtrennung der deutschen Ostgebiete deutsch gebliebenen Teile Vorpommerns umfasste. Die Gemeinde Ahrenshoop wurde am 1. Oktober 1945 in den Landkreis Rostock umgegliedert.[6] Am 1. Oktober 1948 wurde die Inselgemeinde Hiddensee aus dem Landkreis Rügen in den Landkreis Stralsund umgegliedert.[7] DDR/Bezirk RostockBei der ersten der Kreisreformen in der DDR gab der Landkreis am 1. Juli 1950 die Stadt Damgarten sowie die Gemeinden Daskow, Kückenhagen, Langendamm, Saal und Tempel an den Landkreis Rostock ab. In der DDR fand 1952 eine große Verwaltungsreform statt, bei der die fünf Länder aufgelöst und durch 14 Bezirke sowie die meisten Landkreise durch kleinere Kreise ersetzt wurden. Dabei wurde auch der Landkreis Stralsund aufgelöst:
Mecklenburg-Vorpommern ab 1990Das ehemalige Kreisgebiet gehörte seit 1994 mit Ausnahme der nach Stralsund eingemeindeten Orte zum Landkreis Nordvorpommern, der seinerzeit aus den Kreisen Stralsund, Ribnitz-Damgarten und Grimmen gebildet wurde, und seit 2011 vollständig zum Landkreis Vorpommern-Rügen. Einwohnerentwicklung
Landräte
Kommunalverfassung bis 1945Der Landkreis Franzburg gliederte sich in Städte, in Landgemeinden und – bis zu deren nahezu vollständiger Auflösung im Jahre 1929 – in selbstständige Gutsbezirke. Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 sowie der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde zum 1. April 1935 das Führerprinzip auf Gemeindeebene durchgesetzt. Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881. Städte und GemeindenStand 1939Der Landkreis Franzburg-Barth umfasste 1939 vier Städte, 72 weitere Gemeinden und einen gemeindefreien Forst-Gutsbezirk.[10] Auf der Halbinsel Zingst lag der gemeindefreie Gutsbezirk Forst Born. Vor 1939 aufgelöste Gemeinden
NamensänderungenEinige kleinere Änderungen von Ortsnamen sind belegt, sie betreffen vor allem die C/K-Schreibweise wie etwa bei Cummerow (seit 1935 Kummerow) oder Carnin (heute Karnin). Literatur
Weblinks
Einzelnachweise
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