für das Land, das 1945 aus Mecklenburg und den bei Deutschland bleibenden Resten der preußischen Provinz Pommern und dem bis dahin zur preußischen Provinz Hannover gehörenden Amt Neuhaus geschaffen wurde und zunächst Mecklenburg-Vorpommern hieß. Dieses Land erhielt 1947 auf sowjetischen Befehl den amtlichen Namen „Mecklenburg“.
Nach dem Sturz der Monarchie 1918 in den (Teil-)Großherzogtümern Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz erlangten beide Landesteile ab 1918/19 als Freistaaten kurzzeitig politische Selbständigkeit. Sie unterhielten getrennte Landtage, gaben sich eigene Verfassungen, hielten aber am gemeinsamen Oberappellationsgericht fest. Schon 1926 versuchte die Regierung von Mecklenburg-Strelitz gerichtlich eine Einigung mit Mecklenburg-Schwerin zu erzwingen, was aber misslang. So entstand erst 1934 unter Druck des Reichsstatthalter Friedrich Hildebrandt das vereinigte Land Mecklenburg.