Kontrollschild (Liechtenstein)Kontrollschild ist der im Fürstentum Liechtenstein verwendete offizielle Begriff für die an Motorfahrzeugen angebrachten Kennzeichen. Umgangssprachlich werden sie aber meistens Autonummer oder auch Nummernschilder genannt. Die Kennzeichnungspflicht für Motorfahrzeuge wurde in Liechtenstein 1906 eingeführt. Liechtensteiner Kontrollschilder haben eine schwarze Grundfarbe mit weisser Beschriftung. Die Kennzeichen bestehen bereits seit 1920 aus den zwei Buchstaben FL, für Fürstentum Liechtenstein, gefolgt vom Landeswappen bzw. von der kleinen Version des Wappens des Fürstenhauses (seit 1957) und einer individuellen, bis zu fünfstelligen Nummer. Aufgrund der geringen Grösse des Landes (160 km², ca. 40'000 Einwohner) sind keine weiteren Unterscheidungszeichen nötig. Das Nummern- und Farbensystem entspricht im Wesentlichen dem der Schweizer Kontrollschilder.[1][2][3][4] Die Kontrollschilder werden jeweils dem Fahrzeughalter zugeteilt und nicht dem Fahrzeug. Bei einem Fahrzeugwechsel des Halters können die gleichen Kontrollschilder für das neue Fahrzeug verwendet werden. Sie können auf Antrag auch als Wechselschilder für maximal zwei Fahrzeuge genutzt werden. Die hinteren Nummernschilder können im Lang- oder Hochformat angefordert werden. Meldet der Halter kein Fahrzeug mehr an, muss er die Kontrollschilder an das Amt für Strassenverkehr in Vaduz zurückgeben. Die zurückgegebenen Kontrollschilder bleiben grundsätzlich ein Jahr lang für den bisherigen Halter reserviert. Am 30. Juni 2024 waren im Fürstentum Liechtenstein insgesamt 42'579 Motorfahrzeuge und 4'168 Anhänger in Verkehr. Ein Jahr zuvor waren es 41'987 Motorfahrzeuge und 4'189 Anhänger gewesen.[5][6][7][8][9] GeschichteVon 1852 bis 1919 war das Fürstentum Liechtenstein durch einen Zollvertrag eng mit dem benachbarten Kaisertum Österreich bzw. der Österreichisch–Ungarischen Monarchie verbunden.[10] Im Jahr 1905 wurde in Österreich die generelle Kennzeichnungspflicht für Motorfahrzeuge eingeführt. Die Regierungen beider Staaten beschlossen, dass auch die liechtensteinischen Motorfahrzeuge mit den österreichischen Erkennungszeichen versehen werden sollen. Diese österreichischen Kennzeichen hatten schwarze Ziffern auf weissem Grund und zeigten jeweils den Buchstaben W, dem damaligen Erkennungsbuchstaben für das österreichische Bundesland Vorarlberg, und einer bis zu dreistelligen Nummer, z. B.
Liechtenstein ist der letzte und einzige europäische Staat, der noch schwarze Standard-Kontrollschilder verwendet. In anderen europäischen Ländern werden Kennzeichen mit schwarzer Grundfarbe nur noch an spezielle Fahrzeuggruppen (z. B. historische Fahrzeuge oder Fahrzeuge der Armee) oder optional zu gelben bzw. weissen Kontrollschildern vergeben, so z. B. auf den britischen Kanalinseln Guernsey und Alderney. Eine Änderung der Farbkombination ist nicht geplant und auch nicht erwünscht, denn die Liechtensteiner mögen ihre schwarzen Kontrollschilder.[11] SystematikLiechtensteinische Motorfahrzeuge müssen mit einem vorderen und einem hinteren Kontrollschild aus korrosionsbeständigem Metall versehen sein. Die heutigen Kontrollschilder bestehen aus Aluminium. Anhänger, Motorräder, Kleinmotorräder, Motorschlitten, Klein- und Leicht-Motorfahrzeuge sowie Motor-Einachser haben nur ein hinteres Kontrollschild. Landwirtschafts-Fahrzeuge haben nur ein kleines vorderes Schild, welches vorne oder hinten am Fahrzeug angebracht werden kann. Die Kontrollschilder können mit einem reflektierenden oder nachleuchtenden Belag versehen sein.[5] Seit Januar 2019 werden auf Wunsch auch mattschwarze Kontrollschilder ausgegeben. Ein mattschwarzes Einzelschild für Motorräder kostet CHF 130, zwei mattschwarze Kontrollschilder für das Auto kosten CHF 250.[12] Ein Standard-Kontrollschild kostet CHF 25, zwei Standard-Schilder kosten CHF 40.[8] Grundfarben
Nummern-SystemDie Nummerierung der Kontrollschilder beginnt für Motorwagen und Anhänger einerseits und Motorräder anderseits separat sowie für jede Schilderart nach Grundfarbe und besonderer Kennzeichnung getrennt und erfolgt in aufsteigender Reihenfolge. Von den verfügbaren Nummern für Motorwagen- und Anhänger-Kontrollschilder (FL 1 bis FL 99999) sind bis heute etwa 50 Prozent vergeben worden. Die Nummern sind in folgende Nummernkreise unterteilt, welche für gewisse Fahrzeuggruppen bzw. Verwendungszwecke reserviert wurden:
Diese repräsentativen Kontrollschilder mit einstelligen Nummern werden jeweils nur während offiziellen Anlässen an den Fahrzeugen angebracht und werden ansonsten im Kofferraum mitgeführt. Bei Auslandsfahrten der Regierung oder während Staatsbesuchen von hochrangigen ausländischen Gästen werden speziell ausgestattete Limousinen verwendet, welche normalerweise unauffällige Kontrollschilder mit tiefen vierstelligen Nummern tragen.[14]
Kontrollschilder mit Nummern von 1 bis 20 werden nur für diese offiziellen Fahrzeuge verwendet. Bei allen anderen Kontrollschildarten mit separater Nummerierung (Motorrad-Kontrollschilder und Kontrollschilder mit grüner, blauer oder brauner Grundfarbe) beginnt die Nummernserie jeweils mit
Am 30. Juni 2024 waren im Fürstentum Liechtenstein insgesamt 31’333 Personenwagen, 640 Personentransportfahrzeuge (517 Wohnmobile, 59 Busse, 32 Cars etc.), 3’737 Sachentransportfahrzeuge (3’210 Lieferwagen, 290 Lastwagen, 237 Sattelschlepper), 992 Landwirtschaftsfahrzeuge, 874 Industriefahrzeuge und 5’003 Motorräder zugelassen.[15] VersteigerungEine Kontrollschild-Versteigerung wird in der Regel alle 2 Jahre durch das Amt für Strassenverkehr in Vaduz durchgeführt. Folgende Kontrollschilder werden ausschliesslich durch eine Versteigerung an den Meistbietenden ausgegeben:
Auf das ersteigerte Kontrollschild muss innerhalb von 3 Monaten nach dem Tag der Versteigerung ein Fahrzeug zugelassen werden. Andernfalls erlischt der Anspruch auf Zulassung. Die bereits bezahlte Kaution wird nicht zurückerstattet. Es dürfen nur Kontrollschilder für den Eigenbedarf ersteigert werden. Zur Teilnahme berechtigt sind alle Personen mit ordentlichem Wohnsitz in Liechtenstein. Ist es einer Person nicht möglich, selbst an der Versteigerung teilzunehmen, oder soll für eine Gesellschaft mitgesteigert werden, ist vor Beginn der Versteigerung eine entsprechende Vertretungsvollmacht abzugeben. Die ersteigerten Schilder sind am Tag der Versteigerung bar oder vor der Zulassung durch Überweisung des Steigerungsbetrages an das Amt für Strassenverkehr zu bezahlen. In jedem Fall ist an der Versteigerung eine Kaution von CHF 500.00 in bar zu bezahlen, welche bei der Zulassung angerechnet wird. Werden die ersteigerten Kontrollschilder gestohlen oder geraten in Verlust, werden diese im Fahndungssystem der Landespolizei ausgeschrieben. Die Schilder werden für 15 Jahre zur Ausgabe gesperrt und können anschliessend wieder der Person zugeteilt werden, welche diese ersteigert hat.[16] Zuteilung / WunschnummernDie Kontrollschilder werden vom Amt für Strassenverkehr in Vaduz bei der Zulassung des Fahrzeugs zugeteilt. Die Kontrollschilder, mit Ausnahme der Schilder für die provisorische Zulassung, bleiben Eigentum des Staates und müssen nach der Abmeldung des Fahrzeugs zurückgegeben werden,. Die Nummern werden in der Regel fortlaufend, in aufsteigender Reihenfolge vergeben. Zwischendurch werden auch tiefe Nummern, welche zurückgegeben worden sind, wieder neu in Umlauf gebracht. Die Kontrollschilder werden dem Fahrzeughalter zugeteilt und nicht dem Fahrzeug. Sie können auf Antrag als Wechselschilder für maximal zwei Fahrzeuge genutzt werden. Die hinteren Kontrollschilder können wahlweise im Lang- oder Hochformat angefordert werden. Bei einem Fahrzeugwechsel des Halters wird nach der Ummeldung dasselbe Kontrollschild ans neue Fahrzeug montiert. Es ist möglich, sogenannte Wunschkennzeichen bzw. Wunschnummern (spezielle Ziffernkombinationen) beim Amt für Strassenverkehr zu reservieren. Voraussetzung ist, dass die gewünschte Ziffernkombination nicht unter die Bestimmungen der Ziffer 4 der Kontrollschilderweisung fällt (4-stellige Motorwagenschilder, 2-stellige Motorradschilder oder auffällige Ziffernkombinationen wie z. B. Die Gebühr einer Wunschnummer beträgt gemäss Gebührenverordnung CHF 500 und wird bei der Bestellung in Rechnung gestellt. Bis zu einer Immatrikulation auf die Wunschnummer muss diese bezahlt sein. Schilderreservierungen sind nur innerhalb des aktuell verwendeten Nummernkreises möglich, dieser reicht zurzeit bei Personenwagen-Kontrollschildern bis Meldet der Halter kein neues Fahrzeug mehr an, muss er das Kontrollschild an das Amt für Strassenverkehr zurückgeben. Das Kontrollschild bleibt ein Jahr lang für den bisherigen Halter reserviert und die Reservation kann gegen eine Gebühr jahreweise verlängert werden. Viele liechtensteinische Fahrzeughalter behalten ihre Autonummer ein Leben lang oder geben sie innerhalb der Familie an ihre Nachkommen weiter.[5][8] Abmeldung / HalterwechselBei der Abmeldung des Fahrzeugs muss der Halter die Kontrollschilder an das Amt für Strassenverkehr zurückgeben, ausgenommen von dieser Regel sind nur die provisorischen Kontrollschilder, welche nach Ablauf der Frist nicht zwingend zurückgegeben werden müssen, bei missbräuchlicher Verwendung jedoch amtlich eingezogen werden. Wenn der Halter sein Fahrzeug nur vorübergehend abmeldet, kann er die Kontrollschilder gebührenpflichtig deponieren bzw. reservieren lassen. Eine Deponierung ist für ein Jahr ab Deponierungsdatum möglich. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenverordnung. Sollte die Deponierung verlängert werden, muss der Halter selbstständig beim Amt für Strassenverkehr vorstellig werden. Die Gebühren für eine Verlängerung der Deponierungsfrist sind ebenfalls in der Gebührenverordnung geregelt. Werden die Kontrollschilder nach Ablauf der Deponierungsfrist nicht verlängert oder wieder zum Verkehr zugelassen, verfällt der Anspruch des Halters, diese wieder auf seinen Namen zulassen zu können. Bei einer Annullierung der Zulassung bzw. der endgültigen Rückgabe der Kontrollschilder werden die Schilder vernichtet und die Nummer wird nach frühestens einem Jahr wieder in Umlauf gebracht. Die Nummern von gestohlenen oder verlorengegangenen Kontrollschildern werden für 15 Jahre gesperrt und im Fahndungssystem ausgeschrieben. Ein Halterwechsel bzw. die Weitergabe von Kontrollschildern an eine andere Person ist nur in folgenden Fällen möglich:
Kontrollschild-FormateDie Kontrollschilder weisen folgende Formate auf, wobei die Ecken mit einem Radius von 1 cm abgerundet sind:
Hintere Kontrollschilder gab es bis 1959 nur im Hochformat (310 × 240 mm). Seit 1959 werden sie auf Wunsch auch im Langformat abgegeben. Diese waren anfänglich 440 × 110 mm, später dann 380 × 110 mm gross. Seit 1987 haben sie das heutige Format. Die hochformatigen hinteren Kontrollschilder haben seit 1972 das heutige Format.
Die vorderen Kontrollschilder waren anfänglich 380 × 110 mm gross, seit 1972 haben sie das heutige Format.
Das kleine Staatswappen sowie die Buchstaben und Zahlen auf den Kontrollschildern sind jeweils auf 1,5 mm erhaben gepresst. Buchstaben und Zahlen werden mit Farbe aufgetragen und das Staatswappen wird seit 1957 in Form eines Stickers auf das Schild geklebt. Die Kontrollschilder sind gut lesbar und möglichst senkrecht (Neigung nach oben max. 30°, nach unten max. 15°) anzubringen. Sie müssen sich in einer Höhe zwischen 0,20 m (unterer Rand) und 1,50 m (oberer Rand) befinden. Das hintere Kontrollschild muss in der Längsachse des Fahrzeuges und beidseits davon innerhalb eines Winkels von 30° lesbar sein.[5][6][19] Kontrollschilder für besondere ZweckeHändlerschilderSchwarze Kontrollschilder mit Nummern von Händlerschilder können kurzzeitig für sämtliche Motorfahrzeuge, z. B. für Überprüfungs- und Überführungsfahrten, genutzt werden, unabhängig von deren Motorleistung und dem Emissionsausstoss. Auch die Benutzung der Autobahn ohne Autobahnvignette ist bei autobahntauglichen Fahrzeugen erlaubt, jedoch nicht die Fahrt ins Ausland (auch nicht ins benachbarte), da diese speziellen Schilder aufgrund der Wiener Straßenverkehrskonvention nicht anerkannt werden müssen. Nebst der Anbringung an den ordentlichen Autonummernhalterungen der Fahrzeuge ist es auch zulässig, diese «U-Nummern» mittels Magnet auf der Motorhaube und am Heck oder in eine Kunststofftasche angehängt, anzubringen. Mit Händlerschildern versehene Fahrzeuge können Kaufinteressenten für unbegleitete Fahrten überlassen werden, wenn sie betriebssicher sind und den Vorschriften entsprechen. Für Landwirtschaftsfahrzeuge, Arbeits- und Ausnahmefahrzeuge gibt es Händlerschilder mit grüner oder blauer Grundfarbe. Die Nummernserie beginnt auch bei diesen Schildern mit Bis 2001 wurde eine spezielle Nummernserie ab LandwirtschaftsfahrzeugeGrüne Kontrollschilder mit schwarzer Schrift und Nummern zwischen Es wird jeweils nur ein vorderes Schild pro Fahrzeug ausgegeben, welches entweder vorne oder hinten am Fahrzeug montiert werden kann. Am 30. Juni 2021 waren in Liechtenstein 1’023 Landwirtschaftsfahrzeuge und 142 Anhänger zum Verkehr zugelassen.[15] ArbeitsfahrzeugeBlaue Kontrollschilder mit schwarzer Schrift und Nummern zwischen AusnahmefahrzeugeBraune Kontrollschilder mit schwarzer Schrift gibt es für abnormale Fahrzeuge und Anhänger, sogenannte Ausnahmefahrzeuge, welche wegen ihrer Bauart bzw. ihres Verwendungszweckes den allgemeinen Vorschriften bezüglich Gewicht und Grösse nicht entsprechen. Diese Fahrzeuge dürfen nur mit einer schriftlichen Sonderbewilligung verkehren. In diese Kategorie gehören beispielsweise Kranfahrzeuge, schwere Bagger, überbreite Traktoren, Schwertransport-Fahrzeuge und Anhänger usw. Die Nummerierung beginnt auch bei diesen Schildern mit Befristete ZulassungenSeit 1960 gibt es spezielle, befristete Kontrollschilder, welche für verzollte Motorfahrzeuge ausgegeben werden, welche nur vorübergehend in Liechtenstein immatrikuliert sind. Diese Schilder sind für maximal ein Jahr gültig und sämtliche Steuern und Gebühren sind jeweils im Voraus einzuziehen. Kontrollschilder für provisorisch immatrikulierte Motorwagen erhalten jeweils Nummern zwischen Die Schilder zeigen rechts von der Nummer einen ebenfalls erhaben gepressten, senkrechten roten Balken, auf dem die rote Kontrollmarke aufgeklebt wird, welche die Zahl des Verfallmonats und die beiden letzten Ziffern des Verfalljahres trägt. Die vorderen, befristeten Kontrollschilder haben zwischen den Buchstaben und der Nummer aus Platzgründen nur einen Punkt anstelle des Staatswappens.[6] Befristete Kontrollschilder müssen, im Gegensatz zu allen anderen Schilderarten, nach Ablauf der Frist nicht zurückgegeben werden, sind jedoch bei missbräuchlicher Verwendung amtlich einzuziehen. Die Nummern der befristeten Kontrollschilder werden nach Ablauf der Frist bzw. Annullierung der Zulassung wieder neu ausgegeben. In der Regel wird bei der Nummerierung von befristeten Kontrollschildern alle 2 Jahren bei der tiefsten verfügbaren Nummer des zugeteilten Nummernkreises neu begonnen.[5][20] ZollschilderZollschilder sind befristete Kontrollschilder für unverzollte Motorfahrzeuge und haben jeweils Nummern ab Auch diese Schilder müssen nach Ablauf der Frist nicht zwingend zurückgegeben werden, sind aber bei missbräuchlicher Verwendung ebenfalls amtlich einzuziehen. Bei der Nummerierung wird auch hier alle 2 Jahre bei der tiefsten verfügbaren Nummer des zugeteilten Nummernkreises neu begonnen.[5][20]
TagesschilderTageszulassungen bzw. Tagesschilder zeigen gelbe Zeichen auf schwarzem Grund und haben Nummern zwischen Ein Fahrzeug, das mit Tagesschildern versehen ist, darf nur für unentgeltliche Fahrten verwendet und nicht vermietet werden. Es dürfen sich höchstens 8 Personen in einem solchen Fahrzeug befinden. Mit Fahrzeugen, die der Schwerverkehrsabgabe unterliegen, dürfen keine Sachentransporte ausgeführt werden. Ein Fahrzeug, das mit Tagesschildern in Verkehr gesetzt wird, muss betriebssicher sein und den technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge entsprechen.[19] Lenkung, Beleuchtung und Bremsen müssen einwandfrei funktionieren, die Profiltiefe der Reifen muss mindestens 1,6 mm betragen und die Karosserie darf keine für die Verkehrssicherheit wesentlichen Mängel aufweisen. Ist das letzte Prüfungsdatum ausserhalb der gesetzlichen Periodizität, muss das Fahrzeug vor der Erteilung der Tagesschilder einer Prüfung auf Verkehrssicherheit unterzogen werden.[5][21] Motorrad-KontrollschilderStandard-Kontrollschilder für Motorräder, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge, Kleinmotorräder und Leichtmotorfahrzeuge sowie für ihre Anhänger haben eine schwarze Grundfarbe mit weisser Schrift und sind 18 cm breit und 14 cm hoch. Die Nummern werden auch hier grundsätzlich fortlaufend, in aufsteigender Reihenfolge vergeben. Bei den Standard-Motorrädern sind derzeit Kontrollschilder mit Nummern von Die einzige Ausnahme bezüglich Farbkombination und Nummernvergabe-System bilden die gelben Kontrollschilder für leichte Motorräder, Kleinmotorräder und Elektromobile. Die Nummernvergabe erfolgt bei diesen Kontrollschildern nicht wie üblich der Reihe nach, sondern mehr oder weniger nach dem Zufallsprinzip. Obwohl nur relativ wenige Fahrzeuge in dieser Kategorie immatrikuliert sind, sieht man gelbe Kontrollschilder mit Nummern aus allen Bereichen des zugeteilten Nummernkreises ( Am 30. Juni 2021 waren in der Kategorie Motorräder insgesamt 4’936 Fahrzeuge zum Verkehr zugelassen. Mit 4’561 Fahrzeugen sind die herkömmlichen Motorräder das bedeutendste Segment in dieser Gruppe. Davon waren 2’990 Standard-Motorräder und 1’571 Motorroller.[15]
Mofas und E-BikesDie Kontrollschilder für Mofas und E-Bikes sind 10 cm breit und 14 cm hoch. Sie haben eine reflektierende dunkelgelbe Grundfarbe mit schwarzer Schrift und tragen kein Staatswappen. Bis 1985 wurden diese Schilder jedes Jahr neu ausgegeben und waren oben rechts, neben den Buchstaben FL, jeweils mit der aktuellen zweistelligen Jahreszahl beschriftet. Ab 1985 wurde die Jahreszahl-Beschriftung weggelassen und die Schilder werden seitdem nicht mehr jährlich ersetzt.
Stattdessen muss seither eine Vignette mit der aktuellen Jahreszahl als Versicherungsnachweis angebracht werden, welche jeweils vom 1. Januar des aufgedruckten Abgabejahres bis zum 31. Mai des folgenden Jahres gültig ist. Gleichzeitig wurde damals die Nummerierung im Bereich von Ehemalige und auslaufende Schilderarten
Sammlerschilder / Souvenirschilder
WeblinksCommons: Kontrollschild (Liechtenstein) – Sammlung von Bildern
Einzelnachweise
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