Nachdem die CDU bei der Wahl zum 1. Sächsischen Landtag am 14. Oktober 1990 mit 53,8 Prozent der gültigen Zweitstimmen die absolute Mehrheit im Landesparlament erreicht hatte und 92 der 160 Abgeordnetensitze einnahm, bildete CDU-Spitzenkandidat Kurt Biedenkopf die erste Staatsregierung als Alleinregierung. In seiner konstituierenden Sitzung am 27. Oktober 1990 beschloss der Landtag zunächst das Gesetz zur Herstellung der Arbeitsfähigkeit des Sächsischen Landtages und der Sächsischen Landesregierung (Vorschaltgesetz) als Rechtsgrundlage für die Regierungsbildung, da noch keine sächsische Verfassung in Kraft war.
Wahl des Ministerpräsidenten
Im Anschluss wählte der Landtag Kurt Biedenkopf zum Sächsischen Ministerpräsidenten. Er erhielt mit 120 von 152 abgegebenen Stimmen parteiübergreifenden Zuspruch auch aus den Oppositionsfraktionen.[1] In der 2. Sitzung des Landtags am 8. November 1990 wurden die vom Ministerpräsidenten ernannten Staatsminister vereidigt.[2] Zum weiteren Regierungsmitglied gemäß § 5 Absatz 1 des Vorschaltgesetzes wurde am 26. November 1990 Staatssekretär Günter Ermisch berufen, der als Bevollmächtigter des Freistaates Sachsen für Bundes- und Europaangelegenheiten die Interessen des neuen Landes in Bonn und Brüssel wahrnahm.[3]
Mit dem Zusammentritt des 2. Landtags am 6. Oktober 1994 endete gemäß Artikel 68 Absatz 2 der inzwischen geltenden Verfassung des Freistaates Sachsen die Amtszeit der Staatsregierung. Am selben Tag wurde die neue, ebenfalls von Kurt Biedenkopf geführte Regierung vorgestellt (Kabinett Biedenkopf II).