International Financial Reporting Standard 7Der International Financial Reporting Standard 7 - Finanzinstrumente: Angaben (IFRS 7) ist eine Rechnungslegungsvorschrift des International Accounting Standards Board (IASB). Der internationale Rechnungslegungsstandard (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), regelt die Darstellung von Finanzinstrumenten (vornehmlich) im Anhang (Jahresabschluss). Die Darstellung von Finanzinstrumenten (Klassifizierung) wird in International Accounting Standard 32 geregelt. Ansatz und Bewertung von Finanzinstrumenten ist Gegenstand von International Accounting Standard 39. IFRS 7 regelt die Angaben zu Finanzinstrumenten und gilt sowohl für solche Finanzinstrumente, die nach IAS 39 in der Bilanz anzusetzen sind, als auch für solche, die die Ansatzkriterien nicht erfüllen (z. B. bereits ausgebuchte Forderungen). ZweckZielsetzung des IFRS 7 ist es, den Adressaten des Jahresabschlusses entscheidungsrelevante Informationen über die Bedeutung von Finanzinstrumenten für die Vermögens-, Erfolgs- und Finanzlage berichterstattender Unternehmen sowie die von den Finanzinstrumenten ausgehenden Risiken und deren Handhabung (Risikomanagement) zu geben. Entwicklung, Anwendung und Anwendungsbereich des IFRS 7IFRS 7 wurde am 18. August 2005 vom IASB veröffentlicht. Er fasst die zuvor in IAS 32 enthaltenen allgemeinen Vorschriften sowie die branchenspezifischen Vorschriften des nicht mehr gültigen IAS 30 zu Angaben zu Finanzinstrumenten im Abschluss zusammen. Es ist von allen Unternehmen auf alle Arten von Finanzinstrumenten für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2007 beginnen. Nicht in den Anwendungsbereich von IFRS 7 fallen jedoch u. a. Beteiligungen an Tochterunternehmen o. Ä., Versorgungspläne für Mitarbeiter, Versicherungsverträge und anteilsbasierte Vergütungen, da die Darstellung dieser Sachverhalte in anderen Standards geregelt wird. RegelungenKlassenbildung: IFRS 7 verlangt die Gruppierung von Finanzinstrumenten nach bestimmten Merkmalen zu Finanzinstrument-Klassen, die zu Bilanzpositionen überleitbar sein sollen, und auf die sich eine Reihe von Angabepflichten beziehen. Angaben zur Bilanz:
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung und Eigenkapital:
Andere Angaben:
Angaben zu Risiken aus Finanzinstrumenten und deren Handhabung (Risikomanagement):
Siehe auchLiteratur
Weblinks
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