International Financial Reporting Standard 5Der International Financial Reporting Standard 5 (IFRS 5) ist ein Rechnungslegungsstandard des International Accounting Standards Board (IASB) und umfasst Regelungen zur Bilanzierung von zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten und aufgegebenen Geschäftsbereichen. Die Regelungen gelten für alle zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte mit folgenden Ausnahmen:
Ein oder eine Gruppe langfristiger Vermögensgegenstände wird als „zur Veräußerung vorgesehen“ klassifiziert, wenn der Gegenstand sofort oder höchstwahrscheinlich in naher Zukunft (innerhalb eines Jahres) realistischerweise veräußerbar ist und die Veräußerung beschlossen ist und aktiv verfolgt wird. So klassifizierte Vermögensgegenstände sind zum niedrigeren aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten zu bewerten. Der Wertminderungsaufwand ist erfolgswirksam zu erfassen. Zur Veräußerung klassifizierte langfristige Vermögensgegenstände werden dann nicht mehr abgeschrieben und sind in der Bilanz separat auszuweisen. Siehe auch |
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