HerzogskroneDie Herzogskrone (wie auch der Herzogshut) ist ein Rang- und Würdezeichen der Herzöge. Sie wurde teilweise aber auch materiell angefertigt und analog zu anderen Kronen als Insigne landesfürstlicher Macht getragen. HerzogskroneDie Herzogskrone besteht aus einer goldenen Krone (Stirnreif mit Zacken, Blätter darstellend) mit acht mit Perlen besetzten Spangen, die sich oben über dem Mittelpunkt des Reifs treffen. Der Kreuzpunkt der Spangen trägt einen Miniatur-Reichsapfel. Bei der bildlichen Darstellung müssen fünf der Spangen sichtbar sein. Der Zwischenraum der Spangen ist bis oben hin mit einer Purpurmütze ausgefüllt. (Reicht die Höhe der Mütze nur bis zur Hälfte der Spangen, handelt es sich um eine Großherzogskrone.) HerzogshutDer Herzogshut ist im Wesentlichen gleich, nur wird bei ihm der Stirnreif durch ein Hermelinfell komplett verdeckt. Ein Sonderfall ist der Erzherzogshut. VerwendungVerwendung in Deutschland und ÖsterreichDie Herzogskrone konnte auch von den Prinzen königlicher Familien über dem Wappen getragen werden. Um ihren Rang zu erhöhen und ihre Souveränität zu unterstreichen, usurpierten einfache Herzöge oder gar nur Fürsten, wie im Falle Anhalts, Braunschweigs oder Monacos, für ihr Wappen die Großherzogskrone statt der ihnen nur zustehenden Herzogs- bzw. Fürstenkrone. Das Herzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach führte sogar die Königskrone im Wappen. Der Fürst von Schaumburg-Lippe beanspruchte die Herzogskrone für sein Wappen, während sich der Fürst von Lippe mit dem ihm zustehenden Fürstenhut begnügte. Das Wappen der Steiermark ist mit dem steirischen Herzogshut bedeckt.
Verwendung in anderen europäischen Ländern
Bildende KunstEinzelnachweise
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