Hüttenstuhlburren
Hüttenstuhlburren ist ein mit Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen vom 21. Dezember 1994 ausgewiesenes Naturschutzgebiet mit der Nummer 4.253. LageDas Naturschutzgebiet befindet sich im Naturraum Mittlere Kuppenalb. Es liegt auf der Hochfläche der Schwäbischen Alb rund 1000 m westlich des Ortsteils Eglingen der Gemeinde Hohenstein. Das Schutzgebiet ist Teil des FFH-Gebiets Nr. 7622-341 Großes Lautertal und Landgericht. SchutzzweckLaut Verordnung ist der Schutzzweck
Flora und FaunaAn gefährdeten Pflanzenarten sind vorhanden: Gewöhnliches Katzenpfötchen, Gelber Enzian, Echte Kugelblume, Fliegen-Ragwurz, Nelken-Sommerwurz, Gewöhnliche Kuhschelle und Berg-Gamander. In den Hecken und Feldgehölzen des Gebietes brüten die Vogelarten Neuntöter, Bluthänfling, Fitis und Baumpieper. KindernaturschutzgebietDas bundesweit erste Kindernaturschutzgebiet wurde von der Gemeinde Hohenstein eingerichtet und grenzt an das Naturschutzgebiet Hüttenstuhlburren. Inhalte und Themen des benachbarten Naturschutzgebietes werden in Spielgeräten und Spielanleitungen übertragen, um den Kindern und Jugendlichen die Besonderheiten eines Naturschutzgebietes nahe zu bringen.[1] Siehe auch
Literatur
WeblinksCommons: Naturschutzgebiet Hüttenstuhlburren – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Einzelnachweise
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