Laut Verordnung ist der wesentliche Schutzzweck die Erhaltung reizvoller Landschaftsteile am Rande der Schwäbischen Alb mit Halbtrockenrasen, extensiv genutzten Obstbaumwiesen, Hecken, Waldrand, Naßwiesen und Tümpel als Lebensraum für viele seltene und vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten.
Wesentlicher Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist die Erhaltung der mit den Naturschutzgebietsteilen in enger Verbindung stehenden und für die Tierwelt wichtigen Umgebung (Wiesen, Obstwiesen, Weidefläche, Busch- und Baumgruppen). Dadurch sollen nachteilige Einflüsse auf die Naturschutzgebiete und die vorhandenen Tier- und Pflanzenarten vermieden werden.
Flora und Fauna
Botanisch ist das Gebiet sehr hochwertig: 11 verschiedene Orchideenarten kommen hier vor und insgesamt 17 Pflanzenarten werden auf der Roten Liste der gefährdeten Arten geführt. Von den Vogelarten sind 3 gefährdete Arten hervorzuheben: Neuntöter, Braunkehlchen und Hohltaube. Die Tagfalter sind mit 54 Arten repräsentiert, dies entspricht 40 % der in Baden-Württemberg vorkommenden Arten.