Blaubeuren (Landschaftsschutzgebiet)
Das Landschaftsschutzgebiet Blaubeuren ist ein mit Verordnung der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis vom 17. Dezember 1993 ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet (LSG-Nummer 4.25.108). Lage und BeschreibungDas rund 3425 Hektar große Gebiet besteht aus zwei Teilen und umgibt Blaubeuren. Ein kleinerer Teil liegt nordwestlich von Blaubeuren beim Stadtteil Asch. Das Gebiet gehört zu den Naturräumen Mittlere Kuppenalb und Mittlere Flächenalb. Laut Steckbrief handelt es sich um die Tallandschaft des tertiären Donau- und heutigen Ach- und Blau (Donau)-Tales mit Seitentälern und angrenzenden Hochflächen der Schwäbischen Alb und des Hochsträß. Es handelt sich um landschaftsprägende Talhänge mit typischen Kalkbuchenwäldern; naturnahe Waldränder mit vorgelagerten Wiesenflächen als Lebensraum einer Reihe selten gewordener Tier- und Pflanzenarten; Heideflächen als Dokumentation der früher landschaftstypischen Nutzung als Sommerschafweide sowie Lebensraum einer Vielzahl seltener Tier- und Pflanzenarten; freistehende landschaftstypische Kalkfelsen sowie Halbtrockenrasen an südlich exponierten Hängen und Böschungen. Das Landschaftsschutzgebiet umgibt die Naturschutzgebiete Rabensteig und Untere Hellebarten. Große Teile des Schutzgebiets gehören zum FFH-Gebiet Tiefental und Schmiechtal und der Bannwald Rabensteig liegt fast vollständig im Schutzgebiet. Teile des Vogelschutzgebiets Mittlere Schwäbische Alb liegen im Landschaftsschutzgebiet. SchutzzweckSchutzzweck ist gemäß Schutzgebietsverordnung Beim Landschaftsteil Ach‑ und Blautal mit Seitentälern:
Beim Landschaftsteil Ach‑ und Blautal mit Seitentälern:
Siehe auch
WeblinksCommons: Blaubeuren – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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