Berghaus (Naturschutzgebiet)
Das Naturschutzgebiet Berghaus befindet sich auf dem Gebiet des Weilers Berghaus des Ortsteils Krenkingen der Stadt Waldshut-Tiengen im Landkreis Waldshut. KenndatenDas Naturschutzgebiet wurde mit Verordnung des Regierungspräsidiums Südbaden vom 31. Januar 1962 ausgewiesen und hat eine Größe von 1,4872 Hektar. Es wird unter der Schutzgebietsnummer 3.062 geführt. Der CDDA-Code für das Naturschutzgebiet lautet 81385[1] und entspricht der WDPA-ID. Lage und BeschreibungDas Naturschutzgebiet Berghaus befindet sich auf dem Gebiet der Stadt Waldshut-Tiengen auf der Gemarkung Krenkingen mit einer Gesamtgröße von rund 1,5 ha. Das Naturschutzgebiet besteht aus zwei Teilgebiete an einem Südhang im Klettgau im Bereich des Oberen Muschelkalks. Es ist eine von landwirtschaftlichen Nutzflächen umgebene Kiefernwäldchen mit artenreicher Krautschicht. SchutzzweckIn der Verordnung von 1962 wurde kein wesentlicher Schutzzweck verankert. Der Schutzzweck des Naturschutzgebiets wird heute in § 23 BNatSchG[2] Abs. 1 Nrn. 1–3 definiert, wobei die Gründe für die Ausweisung eines Naturschutzgebiets sind nicht nur auf ökologische oder ästhetische Gesichtspunkte beschränkt sind, sondern erstrecken sich auch auf wissenschaftliche, naturgeschichtliche und landeskundliche Aspekte. ArteninventarIm Naturschutzgebiet Berghaus wurden folgende Arten erfasst:[3]
Siehe auch
Literatur
Einzelnachweise
WeblinksCommons: Naturschutzgebiet Berghaus – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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