Der Schutzzweck (es gilt die Verordnung 2.077 Schwetzinger Wiesen-Edinger Ried)[4]
„ist
die Erhaltung des vielfältigen Mosaiks zahlreicher unterschiedlicher Biotope mit hoher ökologischer Bedeutung, die sich im Überschwemmungsbereich des Rheins aus aufgelassenen Ziegeleigruben ungestört zu wertvollen Feuchtgebieten entwickelt haben;
die Erhaltung letzter großer Grünlandflächen der Rheinaue mit ausgeprägtem Relief früherer Rheinarme;
die Erhaltung und Wiedereingliederung der natürlichen und künstlichen Gewässer;
die Erhaltung und Förderung der an die unterschiedliche Feuchtigkeit angepaßten Vegetation der Gewässer, Röhrichte, Sandflächen, Wiesen, Gebüsche, Hecken und Auwälder mit zahlreichen gefährdeten oder vom Aussterben bedrohten Arten;
die Erhaltung und Förderung der auf das vielfältige Biotopmosaik angewiesenen Tierwelt, insbesondere der zahlreichen gefährdeten oder vom Aussterben bedrohten Insekten-, Amphibien- und Vogelarten.“