Die Bundesrepublik Deutschland verfolgt außenpolitisch Interessen und Ziele, die sich aus geografischen, historischen, kulturellen und weltpolitischen Gegebenheiten ableiten. In den ersten zwei Jahrzehnten des Bestehens der Bundesrepublik war die Außenpolitik der Regierung in Bonn ganz auf die Wiedererlangung der Souveränität und die staatliche Einheit ausgerichtet, indem alle zur Erfüllung des Wiedervereinigungsgebots erforderlichen Regelungen getroffen wurden; dies stand in Spannung zum politischen Willen der Deutschen Demokratischen Republik und der Besatzungsmacht Sowjetunion. Dem Erreichen dieses Ziels ordnete die Bundesregierung alle anderen Interessen unter, auch die Integration in die EWG und die NATO sind letztlich als Mittel zum Erreichen der Wiedervereinigung anzusehen.[1]
Erst nachdem sich in der zweiten Hälfte der 1960er Jahre in Bonn die Einsicht durchsetzte, dass die Vereinigung mit der DDR allenfalls langfristig zu erreichen sei und die Bundesrepublik mit den Ostverträgen in den Jahren 1970 bis 1973 die interalliierten Grenzziehungen nach dem Zweiten Weltkrieg ausdrücklich als rechtlich verbindlich sowie deren Unverletzlichkeit bestätigte,[2] konnte die Außenpolitik der Bundesrepublik neue Prioritäten setzen. Hierzu gehörten in erster Linie das weitere Vorantreiben der europäischen Integration und die Förderung außenwirtschaftlicher Interessen, später aber auch Ziele wie die weltweite Durchsetzung der Menschenrechte und der Umweltschutz.[3]
Seit 1990 bemüht sich die deutsche Außenpolitik verstärkt darum, in multilateralen Entscheidungsprozessen wie denen der Vereinten Nationen, der OSZE, der Europäischen Union und den G 20 einen ihrem Finanzierungsanteil an diesen Organisationen entsprechenden politischen Einfluss zu gewinnen. Daneben wurde das Instrumentarium der deutschen Außenpolitik seit dem Ende der 1990er Jahre durch die Auslandseinsätze der Bundeswehr erweitert.
Die Außenpolitik wurde und wird erheblich geprägt durch die jeweiligen Außenminister der jeweiligen Regierungskoalitionen (1949–1966: Schwarz-Gelb; 1966–1969: Große Koalition; 1969–1982: Sozialliberale Koalition; 1982–1998: Schwarz-Gelb; 1998–2005: Rot-Grün; 2005–2009: Große Koalition; 2009–2013: Schwarz-Gelb; 2013–2021: Große Koalition; ab 2021: Ampelkoalition). Der Außenminister gehörte meist der kleineren Koalitionspartei an und war seit 1966 in der Regel Vizekanzler.
Wahrung des Friedens und Verbot eines Angriffskrieges
Das deutsche Grundgesetz äußert sich an gleich vier unterschiedlichen Stellen zur Wahrung des Friedens. Schon in der Präambel heißt es, das deutsche Volk sei vom Willen beseelt, „dem Frieden der Welt zu dienen“. Gleich darauf in Art. 1 GG Abs. 2 wird weiter ausgeführt, dass die Menschenrechte als Grundlage des Friedens gelten sollen. Nach Art. 26 Abs. 1 Satz 1 GG sind Handlungen verfassungswidrig, „die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten“. Als vierte Stelle des Grundgesetzes ist Art. 24 Abs. 2 GG zu nennen, der es der Bundesrepublik erlaubt, einem System der kollektiven Sicherheit beizutreten, wenn dieses der „Wahrung des Friedens“ dient, um „eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeizuführen und zu sichern“.[4]
Für den Beitritt zu einem solchen System gilt, dass die Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland in der UNO als einem System kollektiver Sicherheit offensichtlich problemlos mit Art. 24 Abs. 2 GG übereinstimmt. Allerdings sind selbst die Mitgliedschaften in NATO und WEU als Systemen der kollektiven Verteidigung darin eingeschlossen, denn die dort enthaltenen Grundsätze sind auch dann erfüllt, wenn sich die Bündnisse strikt auf die Friedenswahrung verpflichten. Nach der Staatsrechtslehre ist das übereinstimmend bei NATO und WEU der Fall.[5]
Bereitschaft zu kooperativem Internationalismus
Das Grundgesetz erläutert ebenfalls schon in der Präambel, dass das deutsche Volk seinen Willen zum Ausdruck bringe, „als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen“. Art. 24 GG ermöglicht darüber hinaus die Möglichkeit, Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen zu übertragen. Absatz 3 stellt sogar die Aufforderung dar, einem System der internationalen Streitschlichtung beizutreten. Damit regt das Grundgesetz also aktiv zur internationalen Einbindung der Bundesrepublik an.
Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte
Nach Art. 1 GG bekennt sich das deutsche Volk zur Wahrung der Menschenrechte als einer der Grundlagen des Friedens. Da Frieden nach dem Grundgesetz nach herrschender Meinung nur die Abwesenheit von Krieg bedeutet und nicht etwa einer breiteren Definition von z. B. sozialem Frieden hat, kann Art. 1 GG als Aufforderung interpretiert werden, die Menschenrechte nicht nur innerstaatlich umzusetzen, sondern auch nach außen hin zu fördern.[6]
Völkerrechtliche Verpflichtungen
Deutschland unterwirft sich nach Art. 25 GG dem Völkerrecht. Dabei ist bemerkenswert, dass die Bundesrepublik das Völkerrecht auch als unmittelbar im internen Rechtsraum anerkennt und nicht etwa von einer Dualität von nationalem und Völkerrecht ausgeht, wie es andere Staaten tun.
Des Weiteren verzichtet die Bundesrepublik auf atomare, biologisch und chemische Waffen (ABC-Waffen). Im Zuge des Beitritts zur NATO und zur WEU war es Konrad Adenauers eigene Entscheidung, freiwillig auf ABC-Waffen zu verzichten.[7] Allerdings bezog sich dieser Verzicht zunächst nur auf die Herstellung dieser Art von Waffen innerhalb der Bundesrepublik. Erst später mit der Unterzeichnung des Atomwaffensperrvertrags im Jahr 1969 galt der Verzicht auch für den Besitz und die Verfügungsgewalt über Nuklearwaffen. Mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag im Zuge der Wiedervereinigung bestätigte die Bundesrepublik diesen Verzicht.
Institutionen und Akteure der deutschen Außenpolitik
Bundesregierung
Innerhalb der Bundesregierung sind das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und das Bundesministerium der Verteidigung primär außenpolitisch tätig. Da es allerdings heute kaum noch Politikbereiche gibt, in denen keine internationale Abstimmung stattfindet, haben praktisch auch alle anderen Bundesministerien außenpolitische Kontakte. Die Geschäftsordnung der Bundesregierung (GOBReg) weist dem Auswärtigen Amt hierbei aber eine koordinierende Funktion zu. Nach § 11 GOBReg dürfen andere Ministerien ausländische Gäste nur nach Rücksprache mit dem Auswärtigen Amt empfangen und internationale Verhandlungen nur mit Zustimmung des Amtes führen. Zudem ist das Bundeskanzleramt über seine entsprechenden Spiegelreferate stets über die außenpolitischen Aktivitäten der einzelnen Ressorts informiert und kann koordinierend wirksam werden.
Deutscher Bundestag
Dem Deutschen Bundestag kommt vor allem die Rolle eines Kontrolleurs der Außenpolitik der Bundesregierung zu. Diese Kontrolle findet zuallererst in den entsprechenden Fachausschüssen, allen voran dem Auswärtigen Ausschuss statt. Nach Art. 59 GG ist eine Zustimmung des Bundestags zu internationalen Verträgen notwendig, daran muss auch der Bundesrat beteiligt werden, sofern ein Vertrag Zuständigkeiten der Länder berührt.
Bundesrat
Der Bundesrat beeinflusst die deutsche Außenpolitik, in dem er Aufgaben und Verpflichtungen auf internationaler Ebene wahrnimmt. Er pflegt Beziehungen zu anderen Parlamenten[8]. Dazu unterhält er z. B. die drei Freundschaftsgruppen Deutsch-Französische Freundschaftsgruppe, Deutsch-Polnische Freundschaftsgruppe und Deutsch-Russische Freundschaftsgruppe (am 8. April 2022 aufgelöst). Die Mitglieder des Bundesrates wirken in Gremien der Europäischen Union und in europäischen Netzwerken mit und nehmen an internationalen Konferenzen teil.
Nichtregierungsorganisationen
In Deutschland beschäftigen sich eine ganze Reihe von Nichtregierungsorganisationen auf verschiedenste Weise mit Themen der Außenpolitik und den auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik. Bei diesen Organisationen kann es sich um reine Think Tanks wie die Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik, Lobbying-Gruppen für spezielle Themen wie Amnesty International oder Organisationen zur Förderung der bilateralen Beziehungen zwischen Deutschland und anderen Staaten (z. B. die Atlantik-Brücke) handeln. Die Arbeitsmethoden und die Ressourcen der Organisationen sind höchst unterschiedlich, den meisten ist aber gemein, dass sie versuchen, den politischen Entscheidungsträgern im Bereich der auswärtigen Politik alternative Informationsquellen zur Verfügung zu stellen und bemüht sind, die öffentliche Meinung in ihrem Sinne zu beeinflussen.[9]
Nur einen Monat danach, am 18. April 1951, wurde die EGKS Basis für die Grundstoffindustrie (Montanunion); die internationale Kontrolle über das Ruhrgebiet wurde aufgehoben. Ebenfalls 1951 wurde der Bundesgrenzschutz geschaffen, aus dem 1956 die Hälfte der Beamten in die Bundeswehr eintrat. Im Jahre 1952 werden vor allem Folgen des Zweiten Weltkrieges bearbeitet: So sah das Luxemburger Abkommen mit Israel vom 10. September 3 Milliarden DM für die Eingliederung von 500.000 Flüchtlingen vor; Adenauer sah in diesen Vereinbarungen eine Verbesserung der moralischen Position Deutschlands in der Welt. Schließlich wurden die internationalen Beziehungen durch die Mitgliedschaft in der UNHCR und eine eigene Mission bei den Vereinten Nationen in New York vorangetrieben. Unterstützt wurde dies durch das Londoner Schuldenabkommen vom 27. Februar 1953, das die Voraussetzung für die deutsche Kreditwürdigkeit und somit für internationale Geschäfte und Außenhandel schuf.
Souveränität und Hallstein-Doktrin
Den Status als besetztes Land konnte die Bundesrepublik mit dem Beitritt zur NATO im selben Jahr 1955 ablegen. Dabei wurden aus den alliierten Hochkommissaren Botschafter verbündeter Staaten und im Folgejahr 1956 die Bundeswehr als Armee innerhalb der NATO gegründet.
Auch nach Osten wurden Beziehungen angestrebt. So war Adenauer Anfang September 1955 zu Besuch in Moskau, um mit der UdSSR diplomatische Beziehungen aufzunehmen. Hierbei wurde vor allem um die Freilassung und „Heimkehr der Zehntausend“ verhandelt; man beschäftigte sich mit der Repatriierung von 2 der 3,3 Mio. deutschen Kriegsgefangenen.
Der Weg zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit den übrigen Ostblockstaaten wurde indes durch das Dogma der Hallstein-Doktrin versperrt.
Mit der gegen starke Widerstände vorangetriebenen deutsch-französischen Aussöhnung und der im Élysée-Vertrag vom 22. Januar 1963 vereinbarten Partnerschaft verschaffte Konrad Adenauer der deutschen Außenpolitik ein zweites Standbein zwecks Ausgleich der seit dem Mauerbau empfundenen Ungleichgewichte in der transatlantischen Beziehung.
Das Unverständnis des zweiten Kanzlers Ludwig Erhard gegenüber dieser Konstruktion führte nach dem Rücktritt Adenauers zum Streit zwischen den so genannten Atlantikern und Gaullisten.
Von der Ostpolitik zur Wiedervereinigung
Nachdem die Hallstein-Doktrin von der Großen Koalition stillschweigend aufgegeben worden war, war der nächste Schritt ab 1969 der Ausgleich mit Polen, der Tschechoslowakei und anderen Ländern im Machtbereich der UdSSR. Durch die Ostverträge mit der UdSSR (12. August 1970) und Polen (7. Dezember 1970) wurden wichtige Abkommen zum Verhältnis mit den ehemals besetzten Nachbarländern geschlossen.
Die auf diese Weise entstandenen Spielräume im europäischen Dialog wurden anschließend genutzt, um die Beziehung mit der Deutschen Demokratischen Republik auf eine neue Grundlage zu stellen. Zunächst wurde am 3. September 1971 das Vier-Mächte-Abkommen über Deutschland und Berlin geschlossen, das den Status Berlins klären sollte, dann am 21. Dezember 1972 der Grundlagenvertrag, der der DDR einen Transitverkehr für West-Berlin garantierte.
Die Jahre 1973 und 1975 waren dann vornehmlich wieder den anderen internationalen Beziehungen gewidmet. So war die Bundesrepublik am 3. Juli 1973 bei der Eröffnung der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) in Helsinki präsent und konnte am 18. September desselben Jahres zusammen mit der DDR die UN-Vollmitgliedschaft erwirken. Die Schlussakte von Helsinki vom 1. August 1975 eröffnete schließlich auch der bundesdeutschen Außenpolitik größere Spielräume, um gutnachbarliche Beziehungen mit den osteuropäischen Staaten anzustreben und so die vorhandenen Widerstände gegen eine Wiedervereinigung Deutschlands abzubauen.
Situation seit 1989/1990
Die Wiedererlangung der vollen Souveränität durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag und die damit verbundene Wiedervereinigung Deutschlands – zum 3. Oktober 1990 ist das Wiedervereinigungsgebot als erfüllt angesehen und zusammen mit Art. 23 GG a.F. aus dem Grundgesetz gestrichen worden – markierten den Anfang eines erneuten Wandels in der deutschen Außenpolitik.
Nach dem Zerfall der Sowjetunion und dem Ende des bipolaren Machtgefüges in der Welt war Deutschland nun auch nicht mehr existentiell bedroht. Es folgten unter den Kanzlern Helmut Kohl und Gerhard Schröder sowohl eine Anpassung der Ziele deutscher Außenpolitik an eine veränderte weltpolitische Lage als auch Schritte, die eine deutliche Abkehr von alten Prinzipien darstellten.
In der Frage der europäischen Einigung wurde der auch schon vor der Wende aufgenommene Kurs beibehalten und an vielen Stellen verstärkt. So etablierte sich Deutschland als klarer Befürworter der EU-Ost-Erweiterung und ergriff immer öfter Partei für die osteuropäischen Staaten wie auch für Russland, was freilich auf die sehr freundschaftlichen Verhältnisse Jelzin/Kohl und Putin/Schröder zurückzuführen war. Weitere Eckpfeiler der EU-Politik nach der Wiedervereinigung waren die Einführung des Euro als gemeinsames Zahlungsmittel (ab 1. Januar 2002) und die Erstellung einer EU-Verfassung. Im Hinblick auf die letzten Jahre lässt sich feststellen, dass die Außenpolitik der deutschen Bundesregierung in EU-Fragen überwiegend mehr zur EU-Innenpolitik geworden ist, da die Europäische Union immer dichter in die Außenpolitik ihrer Mitgliedsländer eingreift und auch die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik immer stärker betrieben wird.
Ein Novum in der Außenpolitik seit 1945 war jedoch in jedem Fall die Abkehr von der „Scheckbuch-Diplomatie“, also der bloßen finanziellen Unterstützung militärischer Konflikte wie im Zweiten Golf-Krieg. Man spricht in diesem Bezug auch von einem Wandel Deutschlands vom Sicherheitsimporteur zum Sicherheitsexporteur. Obwohl im genannten Golfkrieg noch Parolen wie „Kein Blut für Öl“ die scheinbar einhellige Meinung charakterisierten, nahm Mitte 1993 die Bundeswehr das erste Mal an einem sogenannten „out-of-area“-Einsatz in Somalia teil und beschloss so, sich von einer Verteidigungsarmee zu einer internationalen Eingreiftruppe zu wandeln. 1999 wurde ein weiterer Schritt getan, als sich die Bundeswehr an Luftangriffen auf Serbien beteiligte. Dies stellte einen Präventivschlag zur Abwehr einer humanitären Katastrophe im Kosovo dar und war völkerrechtlich hart umstritten. Auch nach dem 11. September 2001 beteiligten sich die Deutschen an der „Operation Enduring Freedom“ in Afghanistan, nachdem zuvor die NATO das erste Mal in ihrer Geschichte den Bündnisfall ausgerufen hatte. Heute stehen alle Parteien (mit Ausnahme der Linken) hinter den Auslandseinsätzen der Bundeswehr; im Vorfeld einer solchen Maßnahme diskutierten die Ausschüsse teils heftig, bis letzten Endes die notwendige Zustimmung des Bundestages vorlag.
Eine Kursänderung der deutschen Außenpolitik zeigte sich auch in der Abkühlung der transatlantischen Beziehungen im Vergleich zu den Zeiten des Kalten Kriegs. Schon während der Amtszeit von Helmut Kohl wurde vermehrt auf deutsche Kritikpunkte wie die Anwendung der Todesstrafe oder die Nicht-Teilnahme am Kyoto-Protokoll zum Umweltschutz hingewiesen. Einen absoluten Tiefpunkt erlebte das deutsch-amerikanische Verhältnis während des Irak-Konflikts 2002–2003, als Bundeskanzler Schröder schon Mitte 2002 einer militärischen Intervention vielleicht auch aus wahltaktischen Gründen eine absolute Absage erteilte und somit einer Entscheidung des UN-Sicherheitsrates und der UN-Vollversammlung blind vorausgriff. In dieser Situation stellte die deutsch-französische Partnerschaft einmal mehr ihre Bedeutung als zweites Standbein der deutschen Außenpolitik unter Beweis.
Noch unter Schröder und seit 2005 unter Bundeskanzlerin Angela Merkel hat das transatlantische Verhältnis wieder eine Aufhellung erlebt, speziell seitdem nach den Präsidentschaftswahlen 2008Barack Obama US-Präsident wurde.
Eine Eintrübung des transatlantischen Verhältnisses fand wiederum in Folge der NSA-Affäre 2013 statt.
Deutschland ist Mitglied vieler internationaler Organisationen. Die Bundesrepublik unterstützt diese Organisationen nicht nur finanziell, sondern beteiligt sich auch aktiv an der Erarbeitung ihrer Strategien, der Gestaltung ihrer Programme und an der Umsetzung ihrer Ziele.
UN-Mitgliedschaft
Die Bundesrepublik Deutschland wurde am 18. September 1973 als Vollmitglied in die Vereinten Nationen aufgenommen.
Zuvor hatte die Bundesrepublik 1950 zunächst die Vollmitgliedschaft der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) und in den folgenden Jahren aller weiterer Sonderorganisationen erworben. Seit dem 3. Oktober 1990 übt das vereinigte Deutschland unter der Bezeichnung „Deutschland“ die Mitgliedschaft in der Weltorganisation und dem gesamten „System der Vereinten Nationen“ aus. Heute strebt die Bundesrepublik einen ständigen Sitz in einem zu reformierenden Weltsicherheitsrat an.[11]
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folgender Absatz
2019 und 2020 war Deutschland zum sechsten Mal als nicht-ständiges Mitglied im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen. Im Juli 2020 führte Deutschland nach April 2019 erneut den Vorsitz im wichtigsten Gremium der UN. Neben der Befassung mit aktuellen Krisen in Syrien, Jemen und Libyen setzte Deutschland eigene Schwerpunkte: die Themen globale Gesundheit, Klima und Sicherheit, Menschenrechte und sexualisierte Gewalt in Konflikten aber auch die Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie standen auf der Agenda.
Bilaterale Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland
Beide Staaten sind Mitglieder des Europarates und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa. San Marino ist kein Mitglied des Schengen-Raums, führt aber keine Kontrollen zum Nachbarland, dem Schengen-Staat Italien durch. Nach einem formellen Abkommen benutzt San Marino den Euro als offizielle Währung. Der Staat darf eigene Münzen prägen, aber keine Banknoten drucken.
Beide Staaten sind Mitglieder des Europarates, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, der OECD und des Schengen-Raums, wobei die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union ist und Warenkontrollen an der Grenze zulässig bleiben. Die Grenzüberschreitende Zusammenarbeit an Oberrhein, Hochrhein und Bodensee besteht zwischen der Schweiz, Deutschland, Liechtenstein und Frankreich.
Deutschland betreibt eine Botschaft in Bratislava. Ein Honorarkonsul ist in Košice tätig.[21]
Beide Staaten sind Mitglieder des Europarates, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, der OECD, der Europäischen Union, der Eurozone und des Schengen-Raums.
Beide Staaten sind Mitglieder des Europarates, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, der OECD, der Europäischen Union, der Eurozone und des Schengen-Raums.
Beide Staaten sind Mitglieder des Europarates, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, der OECD, der Europäischen Union, der Eurozone und des Schengen-Raums.
18. Dezember 1951 bis 19. Oktober 1957 (von 1957 bis 1968 abgebrochen)
7. Februar 1968 bis 26. April 1992
Der Staat zerfiel am 26. April 1992.
Europa
Jemen Arabische RepublikNordjemen Jemenitische Arabische Republik
24. Oktober 1962 bis 14. Mai 1965 (von 1965 bis 2000 abgebrochen)
15. Juli 1969 bis 22. Mai 1990
Nord- und Südjemen vereinigten sich am 22. Mai 1990 zu einem neuen gemeinsamen Staat zusammen, der Republik Jemen, die die Rechtsnachfolge beider Staaten übernahm.
Vietnam Nord 1955Nordvietnam Demokratische Republik Vietnam
12. September 1975 bis 2. Juli 1976
Nord- und Südvietnam vereinigten sich am 2. Juli 1976 zu einem neuen gemeinsamen Staat zusammen, der Sozialistische Republik Vietnam, die die Rechtsnachfolge beider Staaten übernahm.
27. April 1992 bis 25. März 1999 (von 1999 bis 2000 abgebrochen)
20. November 2000 bis 3. Juli 2006
Der Staat brach am 3. Juni 2006 nach dem Austritt Montenegros aus der Union zusammen. Serbien übernahm alle Rechten und Pflichten und gilt seitdem als Rechtsnachfolger von Serbien und Montenegro. Serbien benannte sich am 5. Juni 2006 um in Republik Serbien.
Der Staat wurde am 26. Dezember 1991 aufgelöst. Die Russische Föderation (Russland) übernahm alle Rechten und Pflichten und gilt seitdem als Rechtsnachfolger der Sowjetunion.
Der Staat brach am 28. September 1961 nach dem Austritt Syriens aus der Union zusammen. Ägypten übernahm alle Rechten und Pflichten und gilt seitdem als Rechtsnachfolger der Vereinten Arabischen Republik. Ägypten behielt den Namen noch bis 1971.
Afrika/Asien
Völkerrechtlich umstrittene Gebiete und De-Facto-Regime
Wilfried von Bredow: Die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland. Eine Einführung (= Studienbücher Außenpolitik und internationale Beziehungen Lehrbuch). 2. Auflage, VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-16159-4.
Lars Colschen: Deutsche Außenpolitik. Wilhelm Fink, Paderborn 2010, ISBN 978-3-7705-4709-8.
Thomas Jäger, Alexander Höse, Kai Oppermann (Hrsg.): Deutsche Außenpolitik. Sicherheit, Wohlfahrt, Institutionen und Normen. 2., aktualisierte und erweiterte Auflage, VS Verlag, Wiesbaden 2011, ISBN 978-3-531-17893-6.
Siegmar Schmidt, Gunther Hellmann, Reinhard Wolf (Hrsg.): Handbuch zur deutschen Außenpolitik. VS Verlag, Wiesbaden 2007, ISBN 978-3-531-13652-3. Rezension (englisch) (PDF; 54 kB)
Stefan Creuzberger: Westintegration und Neue Ostpolitik. Die Außenpolitik der Bonner Republik. be.bra Verlag, Berlin 2009, ISBN 978-3-89809-414-6 (Deutsche Geschichte im 20. Jahrhundert, Bd. 14).
Franz Eibl: Politik der Bewegung. Gerhard Schröder als Außenminister 1961–1966. (= Studien zur Zeitgeschichte. Bd. 60). Oldenbourg, München 2001, ISBN 3-486-56550-8 (Volltext digital verfügbar).
Manfred P. Emmes, Die Außenpolitiken der USA, Japans und Deutschlands im wechselseitigen Einfluß von der Mitte des 19. bis Ende des 20. Jahrhunderts. Studien zur Politikwissenschaft. Schriften des Instituts für Politikwissenschaft der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, LIT-Verlag, Münster 2000, ISBN 3-8258-4595-8.
Manfred P. Emmes, Geschichte der deutschen Außenpolitik und Nation. Von frühen Ansätzen über außenpolitische Grundlinien bis zur Wiedervereinigung Deutschlands 1990, Jüchen 2024, ISBN 978-3-96229-519-6.
Christian Hacke: Die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland. Von Konrad Adenauer bis Gerhard Schröder (= Ullstein. 36391). Mit einem Vorwort von Gordon A. Craig, Ullstein, Berlin 2003, ISBN 3-548-36391-1.
Wolfram F. Hanrieder, Hans Rühle (Hrsg.): Im Spannungsfeld der Weltpolitik. 30 Jahre deutsche Aussenpolitik (1949–1979) (= Studien zur Politik. Bd. 6). Verlag Bonn Aktuell, Stuttgart 1981, ISBN 3-87959-121-0.
Peter Hünseler: Die aussenpolitischen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu den arabischen Staaten von 1949–1980 (= Europäische Hochschulschriften. Reihe 31, Politik. Bd. 143). Lang, Frankfurt am Main u. a. 1990, ISBN 3-631-40837-4.
Dirk Kroegel: Einen Anfang finden! Kurt Georg Kiesinger in der Außen- und Deutschlandpolitik der Großen Koalition. (Studien zur Zeitgeschichte, Bdand 52); Oldenbourg, München 1996, ISBN 978-3-486-56163-0 (Volltext online verfügbar).
Gregor Schöllgen: Die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland. Von den Anfängen bis zur Gegenwart. 3. Auflage, C.H. Beck, München 2004, ISBN 3-406-51093-0.
Quellen:
Es gibt eine umfangreiche Ausgabe Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland, 19xx. Sie erscheint im Oldenbourg Wissenschaftsverlag. Beispiele:
Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland
FAZ 2. Januar 2013: Rezension der Dissertation Die außenpolitische Staatsräson der Bundesrepublik Deutschland: Theoretische Grundlagen und politikwissenschaftlicher Diskurs (These: Die Bundesrepublik hegt unverändert grundsätzliche Vorbehalte gegenüber dem Einsatz militärischer Gewalt und ist damit weiterhin weit davon entfernt, eine Neubestimmung deutscher Außenpolitik in diesem Sinne vorzunehmen.)
Einzelnachweise
↑Werner Kilian: Die Hallstein-Doktrin – Der diplomatische Krieg zwischen der BRD und der DDR. Duncker & Humblot, Berlin 2001, ISBN 3-428-10371-8, S. 22–25.
↑Philipp Rock: Macht, Märkte und Moral – Zur Rolle der Menschenrechte in der Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland in den sechziger und siebziger Jahren. Peter Lang, Frankfurt a. M. 2010, ISBN 978-3-631-59705-7, S. 270.
↑Das Bundesverfassungsgericht konstruiert dabei eine Rechtspflicht hinsichtlich einer aktiven Teilnahme an der Friedenspolitik (vgl. BVerfGE 5, 85 [127] und BVerfGE 36, 1 [17]). So Martina Haedrich, Friedensgebot und Grundgesetz, in: Hans J. Gießmann, Bernhard Rinke (Hrsg.): Handbuch Frieden, 1. Auflage, VS Verlag, Wiesbaden 2011, S. 340 Fn. 5.
↑Alexander Siedschlag: Die aktive Beteiligung Deutschlands an militärischen Aktionen zur Verwirklichung Kollektiver Sicherheit. Frankfurt a. M. [u. a.] 1995.
↑Gunther Hellmann: Deutsche Außenpolitik. Eine Einführung. 2006, S. 16.
↑Gunther Hellmann: Deutsche Außenpolitik. Eine Einführung. 2006, S. 19.
↑Gero Erdmann: Kirchen und NRO. In: Siegmar Schmidt, Gunther Hellmann, Reinhard Wolf (Hrsg.): Handbuch zur deutschen Außenpolitik, VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2007, ISBN 978-3-531-13652-3, S. 303–312, hier S. 311 f.
↑Hoffmann, Bert ; ifa (Institut für Auslandsbeziehungen) (Hrsg.): Wandel und Annäherung: Perspektiven deutschkubanischer Beziehungen in Kultur und Bildung. Stuttgart, 2016 (ifa-Edition Kultur und Außenpolitik), ISBN 978-3-921970-50-8. URN: http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0168-ssoar-51123-5