Außenminister Deutschlands sind in der Regierung dafür zuständig, Deutschland gegenüber anderen Staaten zu vertreten. Sie stehen einem entsprechenden Ministerium vor.
Die erste gesamtdeutsche Regierung war die Provisorische Zentralgewalt des entstehenden Deutschen Reiches von 1848/1849. Es wurde auch Gesamt-Reichsministerium oder Reichsregierung genannt. Drei Jahre nach Gründung des Norddeutschen Bundes von 1867 wurde 1870 das preußische Außenministerium auf die Bundesebene übertragen. Da es dort keine Ministerien, sondern nur Ämter gab, erhielt es fortan die Bezeichnung Auswärtiges Amt. Sein Leiter hatte im Norddeutschen Bund (1867–1870) und im Kaiserreich (1871–1918) den Titel Staatssekretär und war kein verantwortlicher Minister in einer kollegialen Regierung. Stattdessen handelte es sich, wie bei den anderen obersten Bundesbehörden bzw. Reichsbehörden, um einen Amtsleiter, der dem Bundeskanzler bzw. Reichskanzler unterstellt war.
Einen Reichsminister des Auswärtigen dem Namen und der Stellung nach gab es erst ab 1919 mit dem Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt und dann der Weimarer Verfassung. Der Name blieb in der Zeit des Nationalsozialismus (1933–1945) derselbe. In der DDR hieß es Minister für Auswärtige Angelegenheiten. In der Bundesrepublik Deutschland lautet der Titel Bundesminister des Auswärtigen.