Amtshauptmannschaft Meißen
Die Amtshauptmannschaft Meißen war ein Verwaltungsbezirk im Königreich Sachsen und im späteren Freistaat Sachsen. Ihr Gebiet gehört heute größtenteils zum Landkreis Meißen in Sachsen. Von 1939 bis 1952 hieß der Verwaltungsbezirk Landkreis Meißen. GeschichteDie Amtshauptmannschaft Meißen wurde 1874 aus den Bezirken bzw. Teilen der Bezirke der Gerichtsämter Großenhain, Lommatzsch, Meißen, Moritzburg, Nossen und Wilsdruff gebildet. Die Stadt Meißen gehörte von 1915 bis 1946 nicht zur Amtshauptmannschaft und war in dieser Zeit bezirksfrei. Die Amtshauptmannschaft erhielt zum 1. Januar 1939 die reichseinheitliche Bezeichnung Landkreis. 1952 erfolgte die Neugliederung des Landkreises Meißen in der DDR-Kreisreform. Nachfolger war der kleinere Kreis Meißen, Teile des bisherigen Kreises gingen an den Kreis Dresden-Land, Wilsdruff und Umgebung an den Kreis Freital, die Umgebung von Siebenlehn an den Kreis Freiberg. Innere GliederungDer Amtshauptmannschaft gehörten 1910 270 Kommunen, darunter 5 Städte und 165 Gemeinden, an. Einzelne selbständige Gutsbezirke waren gesondert aufgeführt, sind aber in den Einwohnerzahlen der umliegenden Gemeinden aufgeführt. Kursiv sind jene, die 1900 als Gemeinde gezählt wurden.[2]
Gebietsänderungen (vermutlich unvollständig):
Amtshauptleute und Landräte
GeographieDie Amtshauptmannschaft hatte 1910 eine Fläche von ca. 683 km² mit etwa 131.100 Einwohnern. Sie bestand aus 272 Gemeinden, darunter die Städte Lommatzsch, Meißen, Nossen, Siebenlehn und Wilsdruff. Die Amtshauptmannschaft Meißen grenzte im Norden an die Amtshauptmannschaft Großenhain, im Osten und Süden an die Amtshauptmannschaft Dresden, im Südwesten und Westen an die Amtshauptmannschaften Döbeln, Freiberg und Oschatz. QuelleLiteratur
Siehe auchEinzelnachweise
|