AmtshauptmannAmtshauptmann ist die historische Bezeichnung für einen leitenden Verwaltungsbeamten. AllgemeinesDer Amtshauptmann war der Vorsteher eines territorial umschriebenen Amts bzw. Amtsbezirkes. Solche Ämter als Organe der landesfürstlichen Verwaltung entstanden im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit in zahlreichen Territorien des Alten Reiches und in Dänemark. Die Befugnisse der Amtshauptleute waren sehr mannigfaltig und von Land zu Land verschieden. Sie hatten meist Aufgaben im Gerichtswesen, in der Finanzverwaltung und bei der Besteuerung, seltener auch in der Landesverteidigung wahrzunehmen. Besonders früh ausgebildet und gut organisiert war die Amtsverfassung im Kurfürstentum Brandenburg beziehungsweise Preußen und im Kurfürstentum Sachsen. Von 1838 bis 1938 waren Amtshauptleute die Vorsteher oder Behördenleiter der sächsischen Amtshauptmannschaften. 1867 ersetzte die preußische Bezeichnung Amtshauptmann die königlich hannoversche Nomenklatur Amtmann als die Behördenleiter der Ämter in der Provinz Hannover. Mit der 1939 erfolgten Umbenennung in die reichseinheitliche Bezeichnung Landkreis erhielt der Amtshauptmann den Beamtentitel Landrat. Bedeutende Amtsträger in Brandenburg
Bedeutende Amtsträger in Sachsen
Literatur
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