Kreishauptmannschaft Zwickau
Die Kreishauptmannschaft Zwickau war eine staatliche Oberbehörde im Königreich bzw. Freistaat Sachsen. Sie wurde auf der Grundlage des Gesetzes über die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung vom 21. April 1873 und der Durchführungsverordnung vom 20. August 1874 eingerichtet. HintergrundZwickau war bis 1806 durchgängig kurfürstliche Stadt. Seit dem Ausgang des Mittelalters war die Stadt gleichzeitig das Verwaltungszentrum des erzgebirgischen Kreises. Mit der Verwaltungsreform von 1834/1835 sind im Königreich Sachsen staatliche Oberbehörden in Bautzen, Dresden, Leipzig und Zwickau, die sogenannten Kreisdirektionen, eingeführt worden. Fünfzig Jahre später erfolgte mit der Verwaltungsreform von 1874 die Umbenennung der vier Bezirke nach österreichischem Vorbild in Kreishauptmannschaften. Mit Beginn des 20. Jahrhunderts kam in Sachsen durch Teilung der Kreishauptmannschaft Zwickau noch die Kreishauptmannschaft Chemnitz hinzu, in der die Amtshauptmannschaften Annaberg, Chemnitz, Flöha, Glauchau und Marienberg sowie der Stadtkreis Chemnitz aufgingen. Ab 1906 führten Kraftfahrzeuge aus der Kreishauptmannschaft Zwickau die römische Ziffer fünf (V) im Kraftfahrzeugkennzeichen. AufgabenDie Kreishauptmannschaft Zwickau war zuständig für:
KreishauptmannDie Leitung der Behörde wurde vom Kreishauptmann übernommen:
GliederungDer Kreishauptmannschaft Zwickau waren bis 1900 die folgende Amtshauptmannschaften angegliedert:
Nach der Teilung von 1900 verblieben in der Kreishauptmannschaft Zwickau die Amtshauptmannschaften Auerbach/V., Oelsnitz/V., Plauen, Schwarzenberg und Zwickau, sowie ab 1907 die bezirksfreien Städte Zwickau und Plauen. 1920 wurde aus Teilen der Amtshauptmannschaften Zwickau und Plauen die neue Amtshauptmannschaft Werdau gebildet. 1924 wurden die Städte Aue, Crimmitschau, Reichenbach und Werdau kreisfrei. Mit Plauen und Zwickau bestand die Kreishauptmannschaft aus sechs kreisfreien Städten und den sechs Amtshauptmannschaften: Auerbach/V., Oelsnitz/V., Plauen, Schwarzenberg, Werdau und Zwickau. Durch einen Gebietsaustausch mit Thüringen wurden 1928 die Grenzen der Kreishauptmannschaft geringfügig verändert. 1933 wurde die Amtshauptmannschaft Werdau aufgelöst und in die Amtshauptmannschaft Zwickau eingegliedert. Einwohnerverzeichnis 1910Am 1. Dezember 1910 bestand die Kreishauptmannschaften aus folgenden Verwaltungseinheiten[5]:
UmbenennungDas Reichsgesetz zur Neubezeichnung der Verwaltungen vom 23. Dezember 1938 ordnete die Umbenennung der Kreishauptmannschaften in Regierungsbezirke und der Amtshauptmannschaften in Landkreise an, das zum 1. Januar 1939 in Kraft trat. Aus der Kreishauptmannschaft Zwickau wurde der Regierungsbezirk Zwickau-Südwestsachsen.[6][7][8] UntergangNach der Gründung der DDR wurde 1952 das Land Sachsen in die Bezirke Dresden, Leipzig, und Karl-Marx-Stadt aufgeteilt. Zwickau verlor dabei seinen über Jahrhunderte gewachsenen Rang als Verwaltungssitz der Region Südwestsachsen[9], wodurch auch die Grenzen des Landkreises Zwickau mehrfach verändert wurden. Mit dem Beitritt der neuen Bundesländer zur Bundesrepublik entstand Sachsen als neues Bundesland mit drei Regierungsbezirken, die aus den alten DDR-Bezirken hervorgingen. Zwickau erhielt seinen ursprünglichen Rang nicht wieder zurück. Mit der vom damaligen Ministerpräsidenten Milbradt (CDU) initiierten Verwaltungsreform Sachsens verlor Zwickau 2008 auch den Rang als kreisfreie Stadt und wurde in den neu gegründeten Landkreis Zwickau eingegliedert. Literatur
WeblinksEinzelnachweise
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