Die Kreishauptmannschaft Bautzen (obersorbischWokrjesne hejtmanstwo Budyšin) war eine Verwaltungseinheit in Sachsen. Sie umfasste das nach 1815 beim Königreich Sachsen verbliebene Gebiet der Oberlausitz und existierte von 1835 bis 1932.
Am 1. Mai 1835 wurden im Königreich Sachsen zum ersten Mal Provinzialbehörden installiert, die mit den preußischenRegierungsbezirken vergleichbar waren. Es entstanden die Kreisdirektionen Dresden, Leipzig, Zwickau und Bautzen, letztere ist als verwaltungstechnischer Nachfolger des Markgrafentums Oberlausitz (ohne die 1815 an Preußen abgetretenen Gebiete) anzusehen. Durch die sächsische Verwaltungsreform von 1873 wurden die vier Kreisdirektionen in „Kreishauptmannschaften“ überführt. Im Jahr 1900 entstand zusätzlich noch die Kreishauptmannschaft Chemnitz.
Aufgrund der Weltwirtschaftskrise wurde zum 1. Juli 1932 im Zeichen von Sparmaßnahmen die kleinste sächsische Kreishauptmannschaft Bautzen mit der Kreishauptmannschaft Dresden zur Kreishauptmannschaft Dresden-Bautzen zusammengelegt. Diese wurde 1939 in Regierungsbezirk Dresden-Bautzen umbenannt, bestand aber in dieser Form nur bis 1943. Nach 1945 gab es Planungen zur erneuten Errichtung von Regierungsbezirken (Dresden, Chemnitz, Leipzig, Zwickau und erneut Bautzen), die aber zugunsten der Verwaltungsneugliederung in der DDR fallengelassen wurden.
Obwohl Bautzen im 19. Jahrhundert eine Kleinstadt war, wurde sie verwaltungsfunktional mit den bedeutenden Großstädten Leipzig und Dresden gleichgestellt und gehörte somit zu den vier, später fünf zentralen Orten von Sachsen. Diese herausgehobene Stellung lässt sich mit der besonderen Geschichte der Oberlausitz und des Oberlausitzer Sechsstädtebunds erklären, deren „Hauptstadt“ Bautzen über Jahrhunderte war. Der Kreishauptmann von Bautzen stand also in gewisser Tradition der Landvögte der Oberlausitz.
Bautzen war mit seinem Dom auch Sitz der Apostolischen Präfektur Meißen. Nach ihrer Lage bzw. ihrem Sitz wurde die Präfektur auch Apostolische Präfektur der Lausitzen oder Apostolische Präfektur Bautzen genannt. Der Heilige Stuhl hatte das lausitzische Diözesangebiet des Bistums Meißen 1567 verselbständigt, wobei eine Apostolische Präfektur kirchenrechtlich ein Bistum auf Probe darstellt.[1] Dagegen wurde das Bistum Meißen mit Sitz in Meißen 1581 in seinem kursächsischen Kerngebiet aufgehoben. Im lausitzischen Diözesangebiet Meißens hatte der dortige königlich-böhmische Landesherr Katholiken und Kirche nicht bedrängt. Als die Lausitzen 1635 ans lutherische Kursachsen fielen, sicherte dieses im Übergabevertrag (Traditionsrezess) zu, die religiösen Verhältnisse nicht zu ändern.
Der Verlust der zentralen Verwaltungsposition der Stadt wurde in gewissem Maße durch die Verlagerung anderer überregionaler Funktionen nach Bautzen kompensiert. So entstand im Jahr 1933 nach der Auflösung der Kreishauptmannschaft in Bautzen unter anderem das erste staatliche Regionalarchiv in Sachsen (heute Staatsfilialarchiv Bautzen). Bautzen blieb Bischofsstadt, bis Bischof Gerhard Schaffran den Sitz am 25. März 1980 nach Dresden verlegte, was sich auch im neuen Namen Bistum Dresden-Meißen widerspiegelt. Heute ist die Ortenburg Sitz des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts.
Thomas Klein (Hrsg.): Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815–1945. Reihe B: Mitteldeutschland. Band. 14: Sachsen. Johann-Gottfried-Herder-Institut, Marburg/Lahn 1982, ISBN 3-87969-129-0, S. 274 f.
Erich Merkel: Sächsische Bürgerkunde. Ein gemeinverständlicher Abriss der Verfassung und Verwaltung in Sachsen und dem deutschen Reiche. Leipzig 1913.
Rochus Schrammek: Verkehrs- und Baugeschichte der Stadt Bautzen. Domowina-Verlag, Bautzen 1984.