al-Qasim al-Ma'mun kehrt nach zwei Jahren mit Hilfe treuer Sklaventruppen aus seinem Exil in Sevilla nach Córdoba zurück und vertreibt seinen Neffen Yahya al-Mutali. Yahya zieht sich nach Málaga zurück. Doch bald kommt es zu einem erfolgreichen Aufstand der Bevölkerung von Córdoba gegen die Berbertruppen al-Qasims, die schwer geschlagen werden. Abd ar-Rahman V. wird am 2. Dezember von den führenden Einwohnern der Stadt zum Kalifen von Córdoba erhoben, womit die Umayyaden die Hammudiden wieder vom Kalifenthron verdrängen können. Allerdings werden bei der Wahl zwei weitere Bewerber übergangen, die nun heftig gegen seine Herrschaft opponieren. Der neue Kalif sucht sich seine Berater aus dem hauptstädtischen Adel, der bedeutende Universalgelehrte Ibn Hazm übernimmt das Amt des Wesirs. Abd ar-Rahman V. umgibt sich allerdings wie sein Vorgänger mit einer Garde aus Berbern. al-Qasim wiederum gelingt zwar nach der verlorenen Schlacht die Flucht, doch gerät er in die Gefangenschaft von Yahya al-Mutali, der sich nach Mālaqa zurückgezogen hat.
Während der Schwächeperiode des Kalifats von Córdoba begründet Abbad I. in Sevilla ein Taifa-Königreich und löst es aus dem Kalifat. Zunächst regiert er mit Hilfe eines Rats der Ältesten, schiebt diesen jedoch allmählich beiseite, macht sich zum Alleinherrscher und begründet die Dynastie der Abbadiden.
Urkundliche Ersterwähnungen
16. Mai: Der steiermärkische Ort Tragöß wird erstmals in einer Urkunde erwähnt, die eine Schenkung des Kaisers Heinrich II. an das Frauenkloster Göß betrifft. Der Name ist vermutlich slawischen Ursprungs.
Diefenbach (heute Ortsteil von Sternenfels im Enzkreis) wird erstmals als „Duiffenbach“ urkundlich erwähnt.
Schützingen (heute Ortsteil von Illingen im Enzkreis) wird erstmals erwähnt
29. Dezember: Hizzo wird durch den Mainzer Metropoliten Aribo als Nachfolger des am 8. August gestorbenen Ekkehard zum Bischof von Prag geweiht.
Der deutsche König Heinrich II. und Robert II. von Frankreich vereinbaren, ein Konzil über die Reform der Kirche unter Teilnahme aller deutschen, französischen und italienischen Geistlichen einzuberufen.