Ulrich SeibertUlrich Seibert (* 8. August 1954 in Karlsruhe) ist ein deutscher Jurist und Honorarprofessor für Wirtschaftsrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Düsseldorf. Er war bis 2020 Leiter des Referats für Gesellschaftsrecht, Unternehmensverfassung und Corporate Governance im Bundesministerium der Justiz. FamilieUlrich Seiberts Mutter war die Malerin Edith Seibert, sein Vater der Richter am Bundesgerichtshof Claus Seibert. Seine Großmutter war die Schriftstellerin Liesbet Dill. Er ist verheiratet und hat vier Kinder. WerdegangSeibert studierte Rechtswissenschaft in Tübingen, Göttingen und Freiburg. 1979 legte er die Erste Juristische Staatsprüfung ab. 1982 wurde er mit einer Arbeit zur „Erfüllung durch finale Leistungsbewirkung“ an der Universität Hamburg bei Hans Hermann Seiler zum Dr. iur. promoviert. Nach Studienaufenthalten in Florenz und Paris war Seibert wurde Seibert zunächst Arbeitsrichter, später Amtsrichter in Hamburg. 1986 wechselte er an das Bundesministerium der Justiz, wo er Anfang der 1990er Jahre Leiter des Referats für Kabinetts- und Parlamentsangelegenheiten unter Minister Kinkel wurde. 1992 wurde Seibert Leiter des Referats für Gesellschaftsrecht und Unternehmensverfassung. 1997 wurde er zum Ministerialrat ernannt. 2001 wurde Seibert von der Juristischen Fakultät der Universität Düsseldorf der Titel eines Honorarprofessors verliehen. Er ist einer der Direktoren des Instituts für Unternehmensrecht der Universität Düsseldorf und war Mitglied des Hamburger Kreis Recht der Familienunternehmen an der Bucerius Law School, Mitglied des Bureau des Corporate Governance Committee der OECD, Paris, war Mitglied des Kuratoriums der Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz und ist Kuratoriumsmitglied der Stiftung Sapienzia Potsdam (in der Leo Baeck Foundation) und seit 2021 Mitglied des Advisory Board des Corporate Governance Institute an der Frankfurt School of Finance, ferner Mitglied des Aufsichtsrats der Genossenschaft für urbane Kreativität (GuK, Holzmarkt Berlin, Kater Blau). Zahlreiche Reformnovellen im Gesellschaftsrecht tragen die Handschrift Seiberts. So war er unter anderem für das Gesetz für kleine Aktiengesellschaften (1994), das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich – KonTraG (1998), das Stückaktiengesetz (StückAG, 1998), das Gesetz zur Namensaktie und zur Erleichterung der Stimmrechtsausübung (NaStraG, 2001), das Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG, 2002) und das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG, 2004) verantwortlich. In der 16. Wahlperiode folgten das elektronische Handels- und Genossenschaftsregister (EHUG), das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG), das die erste große GmbH-Reform seit Schaffung der GmbH war, ferner die politisch brisante Änderung des VW-Gesetzes, das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) und zuletzt das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG). Im Rahmen der Finanzmarktkrise war er mit den gesellschaftsrechtlichen Fragen der Stabilisierungsgesetze befasst; u. a. Finanzmarktstabilisierungsgesetz – FMStG. Die 17. Wahlperiode (Oktober 2009-Oktober 2013) brachte unter anderem die gesetzliche Regelung der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB). In der 18. Legislaturperiode stand das Gesetz zur Einführung einer Frauenquote in Aufsichtsräten auf der Agenda (Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, auch FüPoG genannt). In der 19. Wahlperiode verantwortete Seibert vor allem die Umsetzung der geänderten Aktionärsrechterichtlinie der EU (ARUG II). Ferner hat er die Ermöglichung der präsenzlosen Hauptversammlung ohne physische Anwesenheit von Aktionären virtuelle Hauptversammlung im Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht formuliert. Seibert verließ das Ministerium Ende August 2020. Seibert betreute für das Bundesministerium der Justiz die „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“. Seit 2024 ist er als Kolumnist für die Deutsche Wirtschafts Nachrichten tätig, die in der Kritik stehen, "fragwürdige Fakten" zu verbreiten und „Medienhysterie als Geschäftsmodell“ betreiben.[1][2] Seibert ist Autor und Herausgeber mehrerer Bücher und Verfasser von Aufsätzen zum Handels- und Gesellschaftsrecht. Er ist Kunstsammler mit einem Sammlungsraum in Berlin (Pop-Surrealism, Lowbrow). Schriften (Auswahl)BücherBelletristik
Sachbücher
Beiträge
Literatur
Weblinks
Einzelnachweise
|
Portal di Ensiklopedia Dunia