Das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe, auch Stockholm-Konvention oder POP-Konvention, ist eine Übereinkunft über völkerrechtlich bindende Verbots- und Beschränkungsmaßnahmen für bestimmte langlebige organische Schadstoffe (engl. persistent organic pollutants, POP). Die Konvention trat am 17. Mai 2004 mit Hinterlegung der fünfzigsten Ratifizierungsurkunde eines Unterzeichnerstaates, der von Frankreich, in Kraft.
Der Weg bis zur Unterzeichnung war lang. Insgesamt wurden fünf Verhandlungsrunden des Intergovernmental Negotiation Committee (INC) benötigt, um einen für alle Unterzeichnerstaaten tragfähigen Kompromiss zu finden.[3] Zunächst wurde unter anderem über die Einstufung der zwölf POP in eine der drei auf der INC-2 beschlossenen Verbotskategorien gestritten:
Verbot für die Produktion und Verwendung
Beschränkung von Produktion und Verwendung
Emissionsreduktion notwendig
Insbesondere die Positionen der Industrie- und der Entwicklungsländer sowie der ehemaligen Ostblockstaaten lagen anfangs weit auseinander. Während in den Industriestaaten für die zwölf POP bereits internationale oder europäische Konventionen die Herstellung und die Verwendung verboten bzw. stark einschränkten, wurden in den Entwicklungsländern und den ehemaligen Ostblockstaaten aufgrund fehlender preiswerter Alternativen viele dieser Stoffe noch verwendet.
Auch die Industrieländer untereinander waren sich uneinig. So war z. B. noch auf der INC-5 ein Hauptstreitpunkt zwischen der EU und vor allem den USA, Japan und Australien das von der EU geforderte Vorsorgeprinzip als ein Kriterium für die zukünftige Aufnahme weiterer POP in die Konvention einzubinden. Schließlich einigten sich die Verhandlungspartner darauf, dass bei der Neuaufnahme von Stoffen in die Konvention das Fehlen eines endgültigen wissenschaftlichen Beweises der Umweltgefährlichkeit die Vertragsstaaten nicht von weiteren Maßnahmen abhalten soll.[4][5]
In der EU wurde das Übereinkommen in der Verordnung (EU) 2019/1021[6][7] umgesetzt, in der Schweiz wurde es in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung – insbesondere deren Anhang 1.1[8] – ins nationale Recht übernommen. Zudem gibt es in Erlass 0.814.03[9] eine periodisch nachgeführte offizielle deutsche und italienische Übersetzung des Texts des Übereinkommens.
Es gibt ein weltweites Monitoring der POP in der Luft und in Muttermilch. Der Trend bezüglich Konzentrationen in der Muttermilch ist bei den meisten POP rückläufig. Eine Ausnahme bilden HBCDD und DecaBDE.[11][12]
zugelassen für die in das Register aufgenommenen Vertragsparteien
Übertragungsriemen, Förderbänder, Lederindustrie, Schmiermittelzusätze, Schläuche, Anstriche, Klebstoffe, Metallverarbeitung, Weichmacher in PVC mit Ausnahme von Spielzeugen und Kinderprodukten
zugelassen für die in das Register aufgenommenen Vertragsparteien
Teile für Fahrzeuge, Luftfahrzeuge, Textilien mit Ausnahme von Kleidern und Spielzeugen, Additive für diverse Elektrogeräte, Polyurethanschaum zur Gebäudeisolation
zugelassen für die in das Register aufgenommenen Vertragsparteien, mit Ausnahme von Feuerlöschschäumen
Halbleiterherstellung, fotografische Beschichtungen, Spezialtextilien, invasive und implantierbare Medizinprodukte, Feuerlöschschäume, Verwendung von Perfluoroctyliodid zur Herstellung von Perfluoroctylbromid für pharmazeutische Produkte, Herstellung von PTFE, PVDF, FEP und Fluorelastomeren
Spezifische Ausnahmeregelungen (englischspecific exemptions) gibt es in den Anlagen A und B, akzeptable Zwecke (englischacceptable purposes) nur in Anlage B.
Aufnahme neuer Stoffe
Zur Aufnahme nominiert wurden die POP – vom Dreckigen Dutzend abgesehen – bisher von sieben Vertragsparteien:[23]
Gegenwärtig befinden sich Chlorpyrifos, mittelkettige Chlorparaffine und langkettige Perfluorcarbonsäuren, die 2021 nominiert worden sind, im Aufnahmeprozess.[38] 2024 wurden polyhalogenierte Dibenzo-p-dioxine and Dibenzofurane (PXDD/F) nominiert.[36]
Siehe auch
Details zu den ursprünglichen 12 Stoffen bzw. Stoffgruppen: Dreckiges Dutzend
K. Magulova: Stockholm Convention on persistent organic pollutants: triggering, streamlining and catalyzing global scientific exchange. In: Atmospheric Pollution Research. 3, 2012, S. 366–368, doi:10.5094/APR.2012.041.
Zhanyun Wang, Sam Adu-Kumi, Miriam L. Diamond, Ramon Guardans, Tom Harner, Agustín Harte, Natsuko Kajiwara, Jana Klánová, Jianguo Liu, Estefania Gastaldello Moreira, Derek C. G. Muir, Noriyuki Suzuki, Victorine Pinas, Timo Seppälä, Roland Weber, Bo Yuan: Enhancing Scientific Support for the Stockholm Convention’s Implementation: An Analysis of Policy Needs for Scientific Evidence. In: Environmental Science & Technology. Band56, Nr.5, 2022, S.2936–2949, doi:10.1021/acs.est.1c06120.
↑Veronica van der Schyff, Jiří Kalina, Annalisa Abballe, Anna Laura Iamiceli, Eva Govarts, Lisa Melymuk: Has Regulatory Action Reduced Human Exposure to Flame Retardants? In: Environmental Science & Technology. 2023, doi:10.1021/acs.est.3c02896.
↑ abProposal to list polyhalogenated dibenzo-p-dioxins and dibenzofurans in Annex C to the Stockholm Convention on Persistent Organic Pollutants. 2024 (pops.int).