Reichsministerium des InnernDas Reichsministerium des Innern (RMI) war das Innenministerium des Deutschen Reiches während der Weimarer Republik und der Zeit des Nationalsozialismus. Am 1. November 1934 wurde es mit dem Preußischen Innenministerium zum Reichs- und Preußischen Ministerium des Innern vereint. Es hatte damit insbesondere die Zuständigkeit für den gesamten Polizeiapparat.[1] Es war der Nachfolger des Bundeskanzleramts des Norddeutschen Bundes von 1867, seit 1871 Reichskanzleramt genannt, und des Reichsamts des Innern von 1879 sowie der Vorgänger des Bundesministeriums des Innern. Seit dem 14. April 1914 hatte das Innenministerium auch die Zuständigkeit für den Spitzensport als nationale Aufgabe.[2] GebäudeDas Bundeskanzleramt des Norddeutschen Bundes befand sich seit 1867 in der Wilhelmstraße 74 in Berlin.[3] Das in Reichsministerium des Innern umbenannte Ministerium zog 1919 an den Königsplatz im Alsenviertel in das ehemalige Generalstabsgebäude (heute Platz der Republik). Im Zweiten Weltkrieg zerstört, wurde das Haus 1950 gesprengt und 1951 das Grundstück geräumt.[4] Amtliches OrganDas zum Zweck öffentlicher Bekanntmachungen herausgegebene Amtsblatt des Reichsministeriums war von 1923 bis 1945 das Reichsministerialblatt (RMBl). Es folgte in dieser Funktion dem von 1873 bis 1922 überwiegend noch von der Vorgängerbehörde herausgebrachten Zentralblatt für das Deutsche Reich (ZBl). Amtsinhaber ab 1919
Staatssekretäre
Behörden
Literatur
Weblinks
Einzelnachweise
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