RefugiumDas Refugium (lateinisch refugere) bezeichnet den Zufluchtsort (auch: Unterschlupf) eines Individuums. War von einem Zufluchtsort die Rede, wurde früher auch der Begriff Unterschleif (Herberge) synonym für Unterschlupf verwendet.[1] Wie das lateinische Zitat (siehe unten im Abschnitt Geschichte) aus dem Rechtskodex belegt, bezieht sich Refugium speziell auf Privatpersonen, wird mitunter aber auch auf Tiere (siehe zweites Zitat von Gottfried Keller) und Pflanzen bezogen, insbesondere auf geschützte oder seltene Arten; gängiger ist allerdings die Bezeichnung Refugialraum. In der englischen und französischen Sprache hat sich die lateinische Stammform stärker bewahrt (vgl. z. B. englisch refugee ‚Flüchtling‘). Ein Refugium war auch ein Haus innerhalb einer befestigten Stadt, in das sich Brüder oder Schwestern eines Klosters zurückziehen konnten, wenn ihr Kloster selbst wegen Kriegshandlungen zu unsicher war. VerwendungsbeispieleGeschichte
– Corpus Iuris Civilis, Digestae 2. 4,18
– Gottfried Keller: Der grüne Heinrich. Keller-SW Bd. 4, S. 620. Film
– First Sergeant Edward Welsh in dem Antikriegsfilm Der schmale Grat von 1998.
– Erzähler in Lemony Snicket – Rätselhafte Ereignisse Politik
Siehe auchWeblinksWiktionary: Refugium – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Unterschlupf – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Einzelnachweise
|